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Ratgeber · § 34f GewO

Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK: Die §34f-Prüfung im Überblick

Jan Lukas Schmitz

Von Jan Lukas Schmitz · 23. August 2026 · 9 Min. Lesezeit

Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK: Die §34f-Prüfung im Überblick

Du willst offene Fonds vermitteln, geschlossene Beteiligungen oder Vermögensanlagen – und hast gehört, dass du dafür die Erlaubnis nach §34f GewO brauchst. Der Paragraf selbst ist schlank gehalten. Die eigentlichen Details zur Sachkundeprüfung, zu Befreiungen und zu deinen laufenden Pflichten stehen in einer eigenen Verordnung, der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), und in den Prüfungsordnungen der einzelnen IHKs. Dieser Guide bündelt, was dort tatsächlich steht: Voraussetzungen, Prüfungsablauf, Inhalte, Kosten und Befreiungen.

Wer braucht die §34f-Erlaubnis?

Wer gewerbsmäßig eine der drei im Gesetz definierten Kategorien von Finanzanlagen vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach §34f GewO.

Die Erlaubnis bekommst du nicht automatisch. Die zuständige Behörde versagt sie unter anderem, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dir die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Das betrifft insbesondere Verurteilungen wegen Betrug, Untreue oder Geldwäsche. Auch ungeordnete Vermögensverhältnisse führen zur Versagung, etwa ein laufendes Insolvenzverfahren oder entsprechende Registereinträge. Dazu kommen zwei weitere Voraussetzungen, die du aktiv nachweisen musst: eine Berufshaftpflichtversicherung und die Sachkunde durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor der IHK.

Die drei Kategorien – und warum sie für dich wichtig sind

§34f GewO unterscheidet drei Kategorien von Finanzanlagen:

  1. Offene Investmentvermögen – Anteile oder Aktien an inländischen, EU- oder ausländischen offenen Investmentvermögen.
  2. Geschlossene Investmentvermögen – Anteile oder Aktien an geschlossenen Investmentvermögen.
  3. Vermögensanlagen im Sinne des §1 Abs.2 Vermögensanlagengesetz.

Du musst nicht zwingend alle drei Kategorien abdecken: Nach der Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main kannst du dich bei der Anmeldung zur Sachkundeprüfung auf einzelne Kategorien beschränken, statt die Vollprüfung abzulegen. Das spart Prüfungsstoff und, wie du weiter unten siehst, auch Gebühren. Da jede IHK ihre eigene Prüfungsordnung erlässt, lohnt sich vor der Anmeldung ein Blick in die Regeln deiner IHK.

Kurz erklärt: 34f GewO vs. FinVermV

§34f GewO selbst ist relativ schlank. Er legt fest, wer eine Erlaubnis braucht, was zur Versagung führt und dass eine Registrierung im Vermittlerregister erforderlich ist. Wie die Sachkundeprüfung genau abläuft, welche Berufsqualifikationen als gleichgestellt gelten und welche laufenden Pflichten du hast, regelt eine eigene Verordnung, die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Sie wurde am 2. Mai 2012 erlassen und zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 geändert. Die FinVermV gliedert sich in sechs Abschnitte: Sachkundenachweis, Vermittlerregister, Berufshaftpflichtversicherung, Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, sonstige Pflichten und Ordnungswidrigkeiten. Für alles, was mit der Prüfung selbst zu tun hat, schaust du also in die FinVermV, nicht in §34f GewO.

So läuft die Sachkundeprüfung ab

Die Sachkundeprüfung kannst du bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet. Du bist also nicht an deinen Wohnort gebunden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen dabei selbst sachkundig sein und mit der aktuellen Praxis der Finanzanlagenvermittlung durch eigene Erfahrung vertraut sein – das schreibt §2 FinVermV vor.

Die Prüfung besteht laut §3 Abs.1 FinVermV aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem praktischen. Zum praktischen Teil wirst du erst zugelassen, wenn du den schriftlichen bestanden hast. Die beiden Teile bauen also aufeinander auf, du kannst nicht direkt mit dem Beratungsgespräch starten.

Schriftlicher Teil: Struktur und die 50-Prozent-Regel

Inhaltlich deckt die Prüfung laut §1 FinVermV zwei Hauptbereiche ab: fachliche Grundlagen (rechtliche und steuerliche Aspekte zu offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen) und Kundenberatung (Kundenprofilerstellung, Lösungsfindung, Produktdarstellung). Im schriftlichen Teil selbst werden die drei Kategorien – offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen, Vermögensanlagen – mit praxisbezogenen Aufgaben in einem ausgewogenen Verhältnis geprüft.

Der schriftliche Teil gilt nach §3 Abs.7 FinVermV als bestanden, wenn du in jedem geprüften Bereich mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielst. Eine Bombennote in „offene Investmentvermögen“ rettet dich also nicht, wenn du bei „Vermögensanlagen“ durchfällst.

Wie genau die Aufgaben verteilt sind, legt jede IHK in ihrer eigenen Prüfungsordnung fest, einen einheitlichen Bundesstandard gibt es dafür nicht. Die DIHK-Bildungs-GmbH nennt als Beispiel für eine typische Struktur einen Allgemeinen Teil mit 20 Aufgaben in 30 Minuten sowie je 30 Aufgaben in 45 Minuten für offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen und Vermögensanlagen. Bei einer Vollprüfung aller drei Kategorien kommt die IHK Frankfurt am Main in ihrer Prüfungsordnung auf eine Gesamtdauer von 165 Minuten für den schriftlichen Teil. Beide Angaben stammen aus einer einzelnen Prüfungsordnung beziehungsweise vom Prüfungsdienstleister und gelten nicht bundesweit. Informiere dich vor deiner Anmeldung über die Prüfungsordnung deiner IHK.

Üblich sind laut DIHK-Bildungs-GmbH geschlossene Aufgabenformate: Single Choice, Multiple Choice und Berechnungsaufgaben. Als Hilfsmittel ist in der Regel nur ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner zugelassen. Die IHK Frankfurt am Main führt den schriftlichen Teil beispielsweise am PC durch. Nach ihrer Prüfungsordnung lässt sich der schriftliche Teil grundsätzlich auf Papier oder elektronisch durchführen, gegebenenfalls im Antwort-Wahl-Verfahren; die IHK bestimmt das Verfahren.

Praktischer Teil: Das Beratungsgespräch

Der praktische Teil simuliert ein Kundenberatungsgespräch. Du musst darin zeigen, dass du kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten kannst. Reines Faktenwissen reicht hier nicht, gefragt ist die Anwendung im simulierten Gespräch. Bei der IHK Frankfurt am Main läuft das anhand vorgegebener Fallbeispiele mit einem Protokollbogen als Bewertungsgrundlage; die Gesprächsdauer beträgt dort in der Regel 20 Minuten, davor bekommst du 20 Minuten Vorbereitungszeit.

Zum praktischen Teil wird laut IHK-Frankfurt-Prüfungsordnung nur zugelassen, wer sich innerhalb von zwei Jahren ab Bestehen des schriftlichen Teils anmeldet und den praktischen Teil auch ablegt. Innerhalb dieser zwei Jahre darfst du den praktischen Teil beliebig oft wiederholen, falls es beim ersten Versuch nicht klappt. Auch die gesamte Sachkundeprüfung darfst du laut §14 der IHK-Frankfurt-Prüfungsordnung bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholen, es gibt also keine Höchstzahl an Versuchen.

Hast du beide Teile bestanden, bekommst du eine Bescheinigung nach Anlage 2 FinVermV. Sie ist dein formaler Nachweis der Sachkunde.

Was der Rahmenplan tatsächlich abdeckt

Anlage 1 der FinVermV definiert die inhaltlichen Anforderungen der Sachkundeprüfung in fünf Hauptbereichen: Kundenberatung, Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten, offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen und Vermögensanlagen im Sinne des §1 Abs.2 VermAnlG. Das ist die rechtliche Grundlage. Konkreter wird es im Rahmenplan des DIHK.

Der DIHK-Rahmenplan „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ (Stand Oktober 2023) ist eine gemeinsame Empfehlung eines Sachverständigengremiums aus DIHK, dem Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW), dem Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), dem BVI, dem BWV Bildungsverband und dem VFI. Er schlägt für die Ausbildung insgesamt 255 Unterrichtseinheiten vor, aufgeteilt in:

  • Kundenberatung: 60 UE
  • Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten: 60 UE
  • Offene Investmentvermögen: 60 UE
  • Geschlossene Investmentvermögen nach KAGB: 45 UE
  • Vermögensanlagen: 30 UE

Bei der Aktualisierung im Oktober 2023 kam ein neues Sachgebiet dazu: 2.2.4 „Nachhaltigkeitskriterien für Finanzanlageprodukte“, zur Umsetzung der Delegierten Verordnung zu MiFID II. Damit gehört seither auch die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen beim Anleger zum geprüften Stoff.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühren legt jede IHK selbst fest, es gibt keinen bundeseinheitlichen Satz. Die IHK Frankfurt am Main berechnet für die vollständige Prüfung aller drei Kategorien 415 Euro. Beschränkst du dich auf zwei Kategorien, sind es 365 Euro, für eine einzelne Kategorie 300 Euro. Willst du nur den schriftlichen Teil ablegen (alle Kategorien), kostet das dort 240 Euro; die Wiederholung ausschließlich des praktischen Teils 215 Euro.

Trittst du von einer angemeldeten Prüfung zurück, werden bei der IHK Frankfurt am Main 30 Prozent der Gebühr fällig, wenn du mindestens vier Wochen vorher absagst, und 50 Prozent bei kürzerem Vorlauf. Andere IHKs setzen eigene Gebühren und Stornoregeln an. Prüf das vor der Anmeldung direkt bei deiner IHK, die Frankfurter Zahlen sind ein Anhaltspunkt, keine bundesweite Norm.

Befreiungen und Gleichstellungen

Nicht jeder muss die volle Prüfung ablegen. §4 FinVermV stellt bestimmte Berufsqualifikationen der Sachkundeprüfung ganz oder teilweise gleich:

  • Die Abschlussprüfung „Geprüfter Bankfachwirt“ und „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen“ gelten direkt als gleichgestellt.
  • Ein betriebswirtschaftlicher Hochschulabschluss der Fachrichtung Bank, Versicherung oder Finanzdienstleistung wird anerkannt, wenn du zusätzlich mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung nachweist.
  • Geprüfte Fachberater für Finanzdienstleistungen werden gleichgestellt, sofern zusätzlich zwei Jahre Berufserfahrung im Anlagebereich vorliegen.
  • Ein mathematisches, wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium wird nach §4 Abs.2 FinVermV anerkannt, wenn du mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Anlageberatung oder Anlagevermittlung nachweist.

Weichen im Ausland erworbene Berufsqualifikationen wesentlich von den Anforderungen der §§1 und 3 FinVermV ab, hängt die Erlaubnis nach §5 FinVermV von einer ergänzenden „spezifischen Sachkundeprüfung“ ab. Das gilt entsprechend auch für Abschlüsse aus anderen EU- oder EWR-Staaten.

Eine praktische Teilbefreiung sieht außerdem die Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main vor: Wer bereits eine Erlaubnis nach §34d GewO (Versicherungsvermittlung) besitzt oder einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegt, kann dort bei der schriftlichen Prüfung teilweise befreit werden. Das lohnt sich vor allem, wenn du aus dem Versicherungsvertrieb kommst und jetzt zusätzlich Finanzanlagen vermitteln willst. Da diese Regel aus einer einzelnen IHK-Prüfungsordnung stammt, frag bei deiner IHK nach, ob sie Entsprechendes anbietet.

Nach der Prüfung: Register und laufende Pflichten

Mit bestandener Prüfung und den übrigen Voraussetzungen ist die Erlaubnis nur der erste Schritt, danach kommen laufende Pflichten. Gewerbetreibende nach §34f GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen lassen. Änderungen der dort gespeicherten Angaben sind der zuständigen Stelle ebenfalls unverzüglich zu melden, etwa bei Name, Anschrift, Versicherungsschutz oder Tätigkeitsumfang. Im öffentlichen Vermittlerregister selbst findet sich dann deine Erlaubnis- und Registrierungsnummer, dein Vermittlertyp, deine Kontaktdaten und die zuständige IHK. Jeder kann das einsehen.

Dazu kommt eine jährliche Prüfpflicht. Nach §24 FinVermV musst du auf eigene Kosten die Einhaltung bestimmter Pflichten durch einen geeigneten Prüfer prüfen lassen, etwa einen Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Prüfungsverband. Der Prüfungsbericht muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Nach Angaben des DIHK kommen außerdem jährliche Fortbildungspflichten hinzu, die du als Finanzanlagenvermittler laufend erfüllen musst.

Die §34f-Erlaubnis ist also kein Zertifikat, das du einmal erwirbst und dann ablegst. Sie bringt einen dauerhaften administrativen Aufwand mit, der bei der Berufswahl mit reinspielen sollte.

Wie du dich vorbereitest

Welcher Weg zur Prüfung für dich passt, hängt davon ab, ob du aus der Finanzbranche kommst oder komplett neu einsteigst, und ob du eine Voll- oder Teilprüfung anstrebst. Fachlich deckt eine gute Vorbereitung die fünf Bereiche aus Anlage 1 FinVermV ab: Kundenberatung, Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten, offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen und Vermögensanlagen – inklusive des seit Oktober 2023 dazugekommenen Sachgebiets zu Nachhaltigkeitskriterien. Als grobe Gewichtung kannst du dich am DIHK-Rahmenplan orientieren, der für diese Bereiche 60, 60, 60, 45 und 30 Unterrichtseinheiten vorschlägt, insgesamt 255 UE.

Übe außerdem gezielt beide Prüfungsformate. Für den schriftlichen Teil bedeutet das laut DIHK-Bildungs-GmbH vor allem Single-Choice-, Multiple-Choice- und Berechnungsaufgaben; als Hilfsmittel darfst du dabei in der Regel nur einen netzunabhängigen, nicht kommunikationsfähigen Taschenrechner nutzen. Für den praktischen Teil zählt dagegen, wie sicher du ein Kundenberatungsgespräch führst und Lösungen herleitest, nicht nur, was du auswendig weißt. Einen kompakten Überblick über Ablauf und Anforderungen der Prüfung bietet unsere §34f-Prüfungsseite.

Wenn du jetzt weißt, welche Kategorie(n) du abdecken willst und welche IHK für dich infrage kommt, ist der nächste Schritt naheliegend: Prüfungsordnung der jeweiligen IHK anfordern, Anmeldefristen und genaue Gebühren checken und mit der inhaltlichen Vorbereitung starten.

Häufige Fragen

Was ist ein Finanzanlagenfachmann?

Die amtliche Bezeichnung lautet Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK bzw. Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK. Das ist der Sachkundenachweis, den du für die Erlaubnis nach §34f GewO brauchst, wenn du gewerbsmäßig Anteile an offenen oder geschlossenen Investmentvermögen oder Vermögensanlagen im Sinne des §1 Abs.2 VermAnlG vermitteln oder dazu beraten willst. Den Titel bekommst du nach bestandener Sachkundeprüfung vor der IHK, bestätigt durch eine Bescheinigung nach Anlage 2 FinVermV.

Ist der 34f schwer?

Wie anspruchsvoll die Prüfung für dich ist, hängt stark von deiner Vorkenntnis ab. Der schriftliche Teil ist nur bestanden, wenn du in jedem geprüften Bereich mindestens 50 Prozent der Punkte erreichst (§3 Abs.7 FinVermV); ein starker Bereich gleicht einen schwachen also nicht automatisch aus. Danach folgt mit dem Beratungsgespräch ein praktischer Teil, der andere Fähigkeiten verlangt als Multiple-Choice-Fragen. Belastbare bundesweite Bestehensquoten sind nicht veröffentlicht.

Was kann man mit dem 34f machen?

Mit der Erlaubnis nach §34f GewO darfst du gewerbsmäßig die drei im Gesetz genannten Kategorien vermitteln oder dazu beraten: Anteile an offenen Investmentvermögen (in- und ausländischen Fonds), Anteile an geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz. Nach der Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main kannst du die Sachkundeprüfung auch nur für eine oder zwei dieser Kategorien ablegen; da jede IHK ihre eigene Prüfungsordnung erlässt, prüf das vor deiner Anmeldung bei deiner IHK.

Wie lange dauert die 34f Prüfung?

Nach der Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main dauert der schriftliche Teil bei einer Vollprüfung aller drei Kategorien 165 Minuten. Der praktische Teil – die Beratungsgesprächs-Simulation – dauert in der Regel 20 Minuten, dazu kommen 20 Minuten Vorbereitungszeit. Das ist ein Beispiel aus einer Prüfungsordnung; da jede IHK ihre eigene Prüfungsordnung erlässt, können Dauer und Ablauf im Detail abweichen.

Quellen

  1. § 34f GewO – Finanzanlagenvermittler gesetze-im-internet.de (BMJ/Bundesanzeiger Verlag) (abgerufen 2026-08-23)
  2. FinVermV – Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Inhaltsübersicht/Gliederung) gesetze-im-internet.de (BMJ/Bundesanzeiger Verlag) (abgerufen 2026-08-23)
  3. § 1 FinVermV – Sachkundenachweis gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-08-23)
  4. § 2 FinVermV – Zuständigkeit / Prüfungsausschuss gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-08-23)
  5. § 3 FinVermV – Durchführung der Sachkundeprüfung gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-08-23)
  6. § 4 FinVermV – Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-08-23)
  7. § 5 FinVermV – Anerkennung ausländischer Berufsbefähigungsnachweise gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-08-23)
  8. § 24 FinVermV – Prüfungspflicht / Prüfbericht gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-08-23)
  9. Anlage 1 FinVermV – Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-08-23)
  10. Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK – Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung (Stand: Oktober 2023) DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag (abgerufen 2026-08-23)
  11. Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main für die Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK (IHK WirtschaftsForum 07/08.18, amtlicher Teil) IHK Frankfurt am Main (abgerufen 2026-08-23)
  12. Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO / Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO IHK Frankfurt am Main (abgerufen 2026-08-23)
  13. Prüfung Finanzanlagenvermittler DIHK-Bildungs-GmbH (abgerufen 2026-08-23)
  14. Gewerbliche Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten: Voraussetzungen, Erlaubnisse und Pflichten DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag (abgerufen 2026-08-23)

Autor

Jan Lukas Schmitz
Jan Lukas Schmitz

Gründer & Geschäftsführer

Hi, ich bin Lukas, Gründer von Lexam. 2025 standen wir selbst vor einer IHK-Sachkundeprüfung und fanden nichts, womit wir gern gelernt hätten. Also haben wir es selbst gebaut. Hier im Ratgeber schreibe ich auf, was wirklich zählt: Tipps und Strategien für die Prüfung, Wissen zu den typischen Stolperfallen und News, wenn sich an Prüfung oder Rechtslage etwas ändert.

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