Wenn du im Sicherheitsgewerbe arbeitest oder dort einsteigen willst, entscheidet §34a darüber, welche Tätigkeiten dir offenstehen. Hinter dieser Vorschrift steckt mehr als nur eine Formalie. Ob du als Türsteher vor einer Diskothek stehst, als Kaufhausdetektiv arbeitest oder einen eigenen Sicherheitsbetrieb gründen willst — ohne den passenden Nachweis bei der zuständigen Behörde läuft nichts. Und für viele dieser Jobs reicht die einfache Unterrichtung eben nicht. Du brauchst die Sachkundeprüfung. Genau das ist der Punkt, an dem es konkret wird: Job zugesagt, Vertrag in Aussicht, aber die IHK-Prüfung steht noch zwischen dir und dem Start.
Die gute Nachricht: Die §34a Sachkundeprüfung ist machbar, wenn du weißt, was auf dich zukommt. Dieser Ratgeber nimmt dir die Unsicherheit. Du erfährst, ob du überhaupt die Prüfung brauchst oder ob die Unterrichtung genügt, was die IHK genau abfragt, wie schriftlicher und mündlicher Teil ablaufen, was die Bewertungsreform vom Juli 2025 verändert hat — und wie du dich vernünftig vorbereitest, ohne dich zu verzetteln.
Sachkunde oder Unterrichtung — was brauchst Du?
Bevor du dich auf eine Prüfung vorbereitest, solltest du sicher sein, dass du sie auch wirklich ablegen musst. Denn nicht jede Tätigkeit im Bewachungsgewerbe verlangt die Sachkundeprüfung.
Die rechtliche Grundlage steht in der Gewerbeordnung. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht nach §34a Abs. 1 Satz 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das ist die Basis für alle. Darunter staffeln sich zwei Qualifikationsstufen.
Die erste Stufe ist die Unterrichtung. Jede Wachperson muss mindestens eine IHK-Unterrichtung nachweisen — das ist die gesetzliche Mindestqualifikation nach §34a Abs. 1a Satz 1 GewO. Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden nach Anlage 2 der Bewachungsverordnung (BewachV). Behandelt werden dieselben Themen, die später auch Prüfungsstoff sind: rund 6 Stunden Recht der öffentlichen Sicherheit samt Gewerbe- und Datenschutzrecht, etwa 6 Stunden BGB, 6 Stunden Straf- und Verfahrensrecht plus Umgang mit Waffen, 6 Stunden Unfallverhütung, etwa 11 Stunden Umgang mit Menschen mit Deeskalation und interkultureller Kompetenz und rund 5 Stunden Sicherheitstechnik. Wichtig: Bei der Unterrichtung sitzt du die Stunden ab — es gibt keine Prüfung am Ende.
Die zweite Stufe ist die Sachkundeprüfung. Für bestimmte Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht; §34a Abs. 1a Satz 2 GewO verlangt zusätzlich die bestandene Sachkundeprüfung. Welche Tätigkeiten das sind, fasst das DIHK-Merkblatt zusammen. Sachkundepflichtig bist du bei:
- Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (klassischer Streifendienst),
- dem Schutz vor Ladendieben, also als Kaufhausdetektiv,
- der Einlasskontrolle in gastgewerblichen Diskotheken — der typische Türsteher,
- der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion,
- der Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Und es gibt eine Gruppe, für die immer Sachkunde gilt, egal was sie konkret tut: Der Gewerbetreibende selbst — also wer einen Bewachungsbetrieb führt — muss stets den Sachkundenachweis erbringen.
Für andere Tätigkeiten genügt dagegen die Unterrichtung. Das DIHK-Merkblatt nennt zum Beispiel Geld- und Werttransport, den Pfortendienst mit Zugangskontrolle, die Zugangskontrolle bei Gaststätten (außer Diskotheken), die Zugangskontrolle bei Konzerten oder im Stadion sowie den Personenschutz. Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich — der Personenschützer braucht "nur" die Unterrichtung, der Türsteher die volle Prüfung —, ist aber genau so geregelt.
Prüf also zuerst deine geplante Tätigkeit gegen diese Liste. Wenn du gründen willst oder einen der sachkundepflichtigen Jobs anstrebst, führt kein Weg an der Prüfung vorbei.
Das prüft die IHK: die 7 Sachgebiete
Der Sinn der Prüfung steht in §9 BewachV: Du sollst nachweisen, dass du die Kenntnisse hast, um Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen — rechtliche Vorschriften ebenso wie die fachbezogenen Pflichten und Befugnisse, und vor allem deren praktische Anwendung. Es geht also nicht um stures Auswendiglernen von Paragrafen, sondern darum, dass du sie im Einsatz richtig anwendest.
Inhaltlich deckt die Prüfung dieselben Sachgebiete ab wie die Unterrichtung (§7 in Verbindung mit Anlage 2), nur auf Prüfungsniveau (§9 Abs. 2 BewachV). Die sieben Sachgebiete sind in §7 BewachV festgelegt:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen einschließlich Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken und interkultureller Kompetenz
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Das Schwergewicht liegt klar im rechtlichen Bereich — gleich vier der sieben Gebiete sind Recht. Wer aus der Praxis kommt, unterschätzt das gern: Notwehr, Nothilfe, das Jedermann-Festnahmerecht, Hausrecht, der Umgang mit personenbezogenen Daten — das sind die Themen, die in der schriftlichen Prüfung Punkte bringen und in der mündlichen Prüfung abgefragt werden.
Ablauf: der schriftliche Teil (inkl. der Reform 2025)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§11 BewachV). Beide musst du bestehen — dazu später mehr. Den Anfang macht immer der schriftliche Teil.
Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und wird in der IHK-Praxis digital am Bildschirm abgelegt (Beispiel IHK Frankfurt am Main). Geprüft wird ausschließlich im Multiple-Choice-Format (so etwa die IHK Aachen). Zu jeder Aufgabe gibt es also vorgegebene Antwortmöglichkeiten, von denen eine oder mehrere richtig sind. Freie Textantworten, die du ausformulieren müsstest, gibt es nicht.
Hier kommt die wichtigste Neuerung der letzten Jahre ins Spiel — die Bewertungsreform zum 1. Juli 2025. Sie wurde bundesweit umgesetzt, Quelle ist die DIHK. Was hat sich geändert?
Bis 30. Juni 2025 galt: 72 Fragen, maximal 100 Punkte, mindestens 50 Punkte zum Bestehen. Bewertet wurde nach dem Prinzip "alles oder nichts" je Aufgabe — einen Punkt gab es nur, wenn du eine Aufgabe komplett richtig gelöst, also alle korrekten Antworten markiert und keine falsche angekreuzt hattest.
Seit 1. Juli 2025 gilt: 82 Fragen, maximal 120 Punkte, mindestens 60 Punkte — das entspricht weiterhin der 50-Prozent-Schwelle. Entscheidend ist die neue Teilpunkte-Bewertung: Jede korrekt markierte Antwort bringt jetzt einen Punkt, auch wenn du nicht alle richtigen Antworten einer Aufgabe erwischt hast. Du wirst also nicht mehr für eine teilweise richtige Antwort komplett auf null gesetzt.
Das wirkt zunächst wie eine Erleichterung, ist es aber nicht pauschal. Der Rahmenstoffplan und die Gewichtung der Themen blieben unverändert, und das Anforderungsniveau wurde bewusst konstant gehalten. Die zusätzlichen Fragen gleichen den Vorteil der Teilpunkte gewissermaßen wieder aus. Die Prüfung ist damit nicht "leichter" geworden, nur fairer in der Punktevergabe: Wer den Stoff beherrscht, profitiert; wer rät, gewinnt dadurch nichts geschenkt.
Ablauf: der mündliche Teil
Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat (IHK Frankfurt). Der schriftliche Teil ist also die Eintrittskarte — fällst du dort durch, wirst du zum mündlichen Teil gar nicht erst zugelassen.
Ein wichtiger organisatorischer Punkt, der viele überrascht: Der mündliche Teil ist ein separater, späterer Termin — nicht am selben Tag wie die schriftliche Prüfung. Oft liegt er rund anderthalb bis zwei Wochen später (so etwa der Terminplan der IHK Berlin). Das war übrigens schon immer so und hat mit der Reform von 2025 nichts zu tun; die hat am mündlichen Teil nichts verändert. Plane also von vornherein mit zwei Terminen.
Der mündliche Teil dauert etwa 15 Minuten pro Prüfling. Geprüft wird in der Gruppe: bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig (§11 Abs. 2 BewachV; so die Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar und die IHK Aachen). Einzelne IHKs handhaben das örtlich anders — die IHK Berlin etwa prüft bis zu drei Teilnehmer gleichzeitig. Du sitzt also in aller Regel nicht allein vor dem Ausschuss, sondern mit anderen zusammen.
Noch eine Frist, die du kennen solltest: Nach bestandenem schriftlichen Teil musst du den mündlichen Teil innerhalb von zwei Jahren ablegen (IHK Frankfurt). Du hast also Luft, solltest die Sache aber nicht ewig schleifen lassen.
Bestehen, Wiederholung und Kosten
Bestanden hast du die Sachkundeprüfung, wenn beide Teile jeweils mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden (§11 Abs. 4 BewachV). Das ist die zentrale Hürde: Es reicht nicht, im schriftlichen Teil zu glänzen und den mündlichen zu vergeigen — oder umgekehrt. Beide Teile müssen sitzen.
Und wenn etwas schiefgeht? Wer den schriftlichen Teil besteht, aber im mündlichen scheitert, muss nicht die komplette Prüfung wiederholen. Eine Wiederholung nur des mündlichen Teils ist möglich, gegen eine separate Gebühr (IHK Frankfurt). Das ist eine spürbare Erleichterung — der schriftliche Teil bleibt dir erhalten.
Bei den Kosten gilt: Sie variieren je nach IHK, eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht. Als Orientierung dienen die Sätze der IHK Frankfurt am Main: Dort kostet die vollständige Prüfung 205,00 €, die Wiederholung nur des mündlichen Teils 137,00 €. Bei deiner zuständigen IHK können die Beträge abweichen — frag dort konkret nach. Diese Zahlen sind ein Beispiel, kein bundesweiter Festpreis.
Durchfallquote: Was stimmt wirklich?
Kaum ein Thema wird so heiß diskutiert wie die Durchfallquote. In Foren und auf den Seiten von Kursanbietern kursieren Zahlen — oft ist von rund 40 Prozent die Rede. Das verunsichert viele schon vor der Anmeldung.
Hier ist die ehrliche Einordnung: Es gibt keine offizielle bundesweite DIHK-Statistik zur Durchfallquote. Die kursierenden Zahlen stammen aus nicht-amtlichen Quellen, meist von Kursanbietern, und sie schwanken stark. Du solltest sie deshalb mit Vorsicht behandeln und nicht als gesicherte Tatsache verstehen.
Was lässt sich seriös sagen? Die Prüfung ist kein Selbstläufer — der hohe Rechtsanteil bringt etliche Prüflinge ins Straucheln, gerade wenn sie ohne Vorbereitung antreten und denken, ihre Praxiserfahrung trage sie durch. Aber eine bestimmte Quote als Fakt zu nennen, wäre unseriös. Konzentrier dich lieber auf das, was du beeinflussen kannst: deine Vorbereitung. Wer den Stoff der sieben Sachgebiete sauber durcharbeitet, gehört nicht zu denen, die über die Quote spekulieren müssen.
Wie Du Dich vorbereitest
Eine offizielle Mindeststundenzahl für die Vorbereitung gibt es nicht — wie lange du brauchst, hängt von deinem Vorwissen ab. Wer aus der Praxis kommt und schon mit Hausrecht und Notwehr zu tun hatte, startet anders als ein kompletter Quereinsteiger. Sinnvoller als eine feste Stundenzahl sind deshalb die sieben Sachgebiete und das Prüfungsformat als Maßstab. Worauf es dabei ankommt:
Den Großteil deiner Zeit investierst du am besten in den rechtlichen Schwerpunkt. Vier der sieben Sachgebiete sind Recht — Recht der öffentlichen Sicherheit, BGB, Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Datenschutz —, und genau dort entscheidet sich die Prüfung. Die "weicheren" Gebiete wie Umgang mit Menschen oder Sicherheitstechnik sind wichtig, kosten aber meist weniger Lernaufwand.
Genauso wichtig ist, für das richtige Format zu lernen. Der schriftliche Teil ist reines Multiple-Choice; du musst nicht frei formulieren, sondern Aussagen sicher als richtig oder falsch einordnen. Trainier genau das: Übe mit Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Stil, statt nur Lehrbuchtexte zu lesen. So gewöhnst du dich an die typischen Formulierungen und Fallstricke und merkst schnell, wo du Wissenslücken hast. [[internal-link: §34a-Prüfung üben]]
Nimm dabei den mündlichen Teil von Anfang an mit. Dort musst du dein Wissen aussprechen, nicht ankreuzen. Wenn du beim Lernen Sachverhalte laut erklärst — etwa, was du bei einem Ladendiebstahl konkret darfst und was nicht —, bist du auf das Prüfungsgespräch besser vorbereitet als jemand, der nur still mitliest.
Und schließlich: Arbeite die sieben Sachgebiete der Reihe nach durch und wiederhole regelmäßig mit Übungsfragen, bis du in jedem Gebiet sicher bist. Wer ehrlich mit sich ist und die schwachen Themen nicht ausspart, geht ruhiger in die Prüfung. [[internal-link: §34a-Prüfung üben]]
Ausblick 2026 (SiGG)
Für 2026 ändert sich an der rechtlichen Grundlage erst einmal nichts: Es gelten unverändert §34a GewO und die Bewachungsverordnung. Die einzige materielle Neuerung der jüngeren Zeit ist die Bewertungsreform vom 1. Juli 2025, die oben beschrieben ist.
Du hast vielleicht vom Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) gehört, das die Branche grundlegend neu regeln soll. Wichtig zur Einordnung: Das SiGG liegt bislang nur als Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2023 vor. Es ist 2026 nicht in Kraft — es bleibt vorerst ein Entwurf. Für deine Prüfung gilt also weiterhin die bestehende Rechtslage. Lass dich von Schlagzeilen über das SiGG nicht verunsichern: Bis dahin gelten die Regeln, die du in diesem Ratgeber kennengelernt hast.
Häufige Fragen
Wie läuft die §34a Sachkundeprüfung ab?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen (§11 BewachV). Zuerst der schriftliche Teil: 120 Minuten, digital, ausschließlich Multiple-Choice. Wer ihn besteht, wird zum mündlichen Teil zugelassen — einem separaten, späteren Termin von etwa 15 Minuten pro Prüfling, oft in einer kleinen Gruppe. Bestanden hast du, wenn beide Teile jeweils mindestens "ausreichend" sind.
Aus wie vielen Fragen besteht die schriftliche 34a Prüfung und wie viele Punkte braucht man zum Bestehen?
Seit dem 1. Juli 2025 umfasst der schriftliche Teil 82 Fragen mit maximal 120 Punkten; zum Bestehen brauchst du mindestens 60 Punkte, also 50 Prozent. Davor (bis 30. Juni 2025) waren es 72 Fragen, 100 Punkte und 50 Punkte zum Bestehen. Die 50-Prozent-Schwelle ist also gleich geblieben.
Was hat sich bei der 34a Sachkundeprüfung 2025/2026 geändert?
Zum 1. Juli 2025 wurde die Bewertung bundesweit reformiert (Quelle DIHK). Neu sind 82 statt 72 Fragen, 120 statt 100 Punkte und vor allem eine Teilpunkte-Bewertung: Jede korrekt markierte Antwort zählt einen Punkt, auch ohne dass alle richtigen Antworten einer Aufgabe markiert sind. Vorher galt pro Aufgabe "alles oder nichts". Rahmenstoffplan und Themengewichtung blieben unverändert, das Anforderungsniveau wurde konstant gehalten. Für 2026 gilt diese Rechtslage unverändert weiter.
Wie hoch ist die Durchfallquote bei der 34a Sachkundeprüfung?
Eine offizielle bundesweite DIHK-Statistik dazu gibt es nicht. Kursierende Zahlen — etwa rund 40 Prozent — stammen aus nicht-amtlichen Quellen, meist von Kursanbietern, und schwanken stark. Behandle sie mit Vorsicht und verlass dich nicht darauf. Entscheidend ist ohnehin deine eigene Vorbereitung, nicht eine Statistik.
Was kostet die 34a Sachkundeprüfung und wie oft darf man sie wiederholen?
Die Gebühren variieren je nach IHK. Als Beispiel: Die IHK Frankfurt am Main verlangt 205,00 € für die vollständige Prüfung und 137,00 € für die Wiederholung nur des mündlichen Teils. Wer den schriftlichen Teil besteht, aber im mündlichen scheitert, kann nur den mündlichen Teil wiederholen — gegen separate Gebühr. Frag die konkreten Beträge bei deiner zuständigen IHK nach.
Was ist der Unterschied zwischen 34a Unterrichtung und Sachkundeprüfung?
Die Unterrichtung ist die Mindestqualifikation für jede Wachperson (§34a Abs. 1a Satz 1 GewO): 40 Unterrichtsstunden bei der IHK, ohne Prüfung am Ende. Die Sachkundeprüfung ist mehr — eine echte Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, die für bestimmte Tätigkeiten zusätzlich verlangt wird (§34a Abs. 1a Satz 2 GewO), etwa für Türsteher, Kaufhausdetektive oder den Gewerbetreibenden selbst. Für andere Tätigkeiten wie Geld- und Werttransport oder Personenschutz genügt die Unterrichtung.
Wie läuft die mündliche 34a Prüfung ab?
Der mündliche Teil findet an einem separaten, späteren Termin statt — nicht am Tag der schriftlichen Prüfung, oft rund anderthalb bis zwei Wochen danach. Er dauert etwa 15 Minuten pro Prüfling, meist in einer kleinen Gruppe von bis zu fünf Teilnehmern (einzelne IHKs prüfen bis zu drei gleichzeitig). Zugelassen wird nur, wer den schriftlichen Teil bestanden hat; den mündlichen Teil musst du innerhalb von zwei Jahren danach ablegen.
Wie lange sollte man sich auf die 34a Sachkundeprüfung vorbereiten?
Eine offizielle Mindestdauer gibt es nicht — der Aufwand hängt von deinem Vorwissen ab. Orientier dich statt an einer Stundenzahl an den sieben Sachgebieten und am Prüfungsformat: Vier der sieben Gebiete sind Recht, dort liegt der Schwerpunkt. Arbeite die Gebiete der Reihe nach durch, übe für das Multiple-Choice-Format mit Prüfungsfragen und wiederhole, bis du in jedem Gebiet sicher bist. Wer aus der Praxis kommt, braucht für die rechtlichen Themen oft trotzdem Zeit — unterschätze sie nicht.
Mach den nächsten Schritt
Die §34a Sachkundeprüfung wirkt von außen größer, als sie ist — wenn du strukturiert an die sieben Sachgebiete herangehst und für das richtige Format übst, ist sie gut zu schaffen. Der wirksamste Hebel ist, früh mit echten Prüfungsfragen zu trainieren, statt nur Texte zu lesen. Bei Lexam übst du genau im Multiple-Choice-Format der IHK-Prüfung und siehst sofort, wo du noch Lücken hast. [[internal-link: §34a-Prüfung üben]] Was das kostet, siehst du auf einen Blick. [[internal-link: Preise]]
Quellen
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe (gesetze-im-internet.de)
- Bewachungsverordnung (BewachV) §§ 7, 9, 10, 11 sowie Anlage 2 (gesetze-im-internet.de)
- DIHK-Merkblatt: Bewachungsgewerbe – Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? (DIHK)
- IHK Frankfurt am Main – Sachkundeprüfung: Ablauf, 120 Minuten, Gebühren (IHK Frankfurt am Main)
- IHK Chemnitz – Neue Bewertungsregeln zur Reform 01.07.2025, Quelle DIHK (IHK Chemnitz)
- IHK Aachen – Sachkundeprüfung: Punkte, ausschließlich Multiple-Choice, mündlich ca. 15 Minuten (IHK Aachen)
- IHK Rhein-Neckar – Prüfungsordnung zur Sachkundeprüfung (IHK Rhein-Neckar)
- IHK Berlin – Sachkundeprüfung §34a, mündlicher Teil als separater Termin (IHK Berlin)
- Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) – Status Referentenentwurf 2023 (Kontext)
