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Prüfungen

Eine Plattform. Alle Sachkundeprüfungen.

Die #1 Lernplattform für IHK-Sachkundeprüfungen — gleiche Methode, gleiche Qualitäts-Gates, egal welche Prüfung. Alle fünf sind live.

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG (IHK-Sachkundeprüfung)

§ 26a WEG · Jetzt live

Für Immobilien- und WEG-Verwalter, Quereinsteiger und Mitarbeitende von Hausverwaltungen, die die IHK-Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen — Wohnungseigentümer haben seit Dezember 2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

§ 34a GewO · Jetzt live

Für angehende Sicherheitsmitarbeiter und Selbstständige im Bewachungsgewerbe, die die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO brauchen — Pflicht u. a. für Citystreife, Türsteher und Bewachung im öffentlichen Raum.

Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)

§ 34f GewO · Jetzt live

Für Finanzanlagenvermittler, die die Erlaubnis nach § 34f GewO beantragen — Pflichtnachweis der Sachkunde für die Vermittlung von Investmentfonds und Vermögensanlagen.

Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)

§ 34d GewO · Jetzt live

Für Versicherungsvermittler und -berater, die die Erlaubnis nach § 34d GewO benötigen — der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Eintragung ins Vermittlerregister.

Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittlung IHK (§ 34i GewO)

§ 34i GewO · Jetzt live

Für Vermittler von Immobiliardarlehen (Baufinanzierung), die die Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen — Pflicht für die unabhängige Vermittlung von Wohnimmobilienkrediten.

Orientierung

Welche Prüfung brauchst Du?

Die Sachkundeprüfung hängt an der Tätigkeit, nicht am Wunschberuf. Such Dir die Zeile, die auf Dich zutrifft.

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG (IHK-Sachkundeprüfung)§ 26a WEG
Für Immobilien- und WEG-Verwalter, Quereinsteiger und Mitarbeitende von Hausverwaltungen, die die IHK-Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen — Wohnungseigentümer haben seit Dezember 2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO§ 34a GewO
Für angehende Sicherheitsmitarbeiter und Selbstständige im Bewachungsgewerbe, die die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO brauchen — Pflicht u. a. für Citystreife, Türsteher und Bewachung im öffentlichen Raum.
Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)§ 34f GewO
Für Finanzanlagenvermittler, die die Erlaubnis nach § 34f GewO beantragen — Pflichtnachweis der Sachkunde für die Vermittlung von Investmentfonds und Vermögensanlagen.
Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)§ 34d GewO
Für Versicherungsvermittler und -berater, die die Erlaubnis nach § 34d GewO benötigen — der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Eintragung ins Vermittlerregister.
Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittlung IHK (§ 34i GewO)§ 34i GewO
Für Vermittler von Immobiliardarlehen (Baufinanzierung), die die Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen — Pflicht für die unabhängige Vermittlung von Wohnimmobilienkrediten.

Alle fünf im Vergleich

Was jede Prüfung verlangt.

Links das amtliche Format, rechts der Kursumfang bei Lexam — für alle fünf Prüfungen nebeneinander.

Vergleich der fünf IHK-Sachkundeprüfungen: amtliches Prüfungsformat und Kursumfang bei Lexam
Die amtliche PrüfungDein Kurs bei Lexam
PrüfungDauerAufgabenBestehenLektionenÜbungsfragen
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG (IHK-Sachkundeprüfung)§ 26a WEG90 min50mindestens 50 % der erreichbaren Punkte in jedem Sachgebiet des schriftlichen Teils1441.033
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO§ 34a GewO120 min82mindestens 50 % je Prüfungsteil71612
Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)§ 34f GewO165 min110mindestens 50 % je geprüftem Bereich121781
Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)§ 34d GewO160 min—schriftlich: ≥ 50 % in vier von fünf Bereichen und ≥ 30 % im fünften; praktisch ≥ 50 %93664
Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittlung IHK (§ 34i GewO)§ 34i GewO150 min—mindestens 50 % in jedem schriftlichen Sachgebiet und im praktischen Teil (§ 3 ImmVermV)62573

Ein Gedankenstrich heißt: Für diese Prüfung ist keine feste Aufgabenzahl etabliert (§ 34d, § 34i) — weder in der Verordnung noch in der bundeseinheitlichen Praxis. Die übrigen Aufgabenzahlen stammen aus eben dieser Praxis (DIHK-/IHK-Prüfungslogik), nicht aus den Verordnungen selbst — keine der fünf schreibt eine Aufgabenzahl vor. Kurszahlen: aktueller Stand der Lexam-Inhalte.

Häufige Fragen

Was vor der Anmeldung zu klären ist.

Woher weiß ich, welche Sachkundeprüfung ich brauche?

Es entscheidet die Tätigkeit, nicht der Wunschberuf — genauer: der Erlaubnistatbestand, unter den sie fällt. Wer Versicherungen vermittelt, braucht die Erlaubnis nach § 34d GewO, wer Investmentfonds oder Vermögensanlagen vermittelt die nach § 34f GewO, wer Immobiliardarlehen vermittelt die nach § 34i GewO — und jede dieser Erlaubnisse setzt eine eigene, vor der Industrie- und Handelskammer abgelegte Prüfung voraus (§ 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, § 34f Abs. 2 Nr. 4, § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO). Im Bewachungsgewerbe ist dagegen nicht jede Tätigkeit sachkundepflichtig: § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO zählt die fünf Tätigkeiten auf, die die Sachkundeprüfung verlangen. Und „zertifizierter Verwalter" darf sich nach § 26a Abs. 1 WEG nur nennen, wer die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat. Die Übersicht auf dieser Seite ordnet jeder der fünf Prüfungen ihre Zielgruppe zu.

Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?

Die Unterrichtung ist keine Prüfung: mindestens 40 Unterrichtsstunden bei der IHK (§ 6 Abs. 1 BewachV) über die Stoffsammlung der Anlage 2 zur BewachV (§ 7 BewachV), danach die Bescheinigung über die Teilnahme (§ 6 Abs. 2 BewachV) — bestehen oder durchfallen gibt es dort nicht. Die Sachkundeprüfung ist eine echte Prüfung aus schriftlichem und mündlichem Teil und nur bestanden, wenn beide Teile mindestens mit „ausreichend" bewertet werden (§ 11 BewachV). Welche von beiden du brauchst, hängt an der Tätigkeit: § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO zählt die sachkundepflichtigen auf — Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, der Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie Aufnahmeeinrichtungen und zugangsgeschützte Großveranstaltungen in leitender Funktion; für Objektschutz oder Pfortendienst genügt die Unterrichtung. Diese Wahl gibt es ausschließlich im Bewachungsgewerbe: VersVermV, FinVermV, ImmVermV und ZertVerwV kennen kein Unterrichtungsverfahren, dort führt allein die Prüfung zur Sachkunde. Den Vergleich im Detail führt unser Ratgeberbeitrag „Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?".

Kann ich eine nicht bestandene Sachkundeprüfung wiederholen?

Ja — und keine der fünf Prüfungsverordnungen begrenzt die Zahl der Versuche. § 11 Abs. 6 BewachV sagt schlicht „Die Prüfung darf wiederholt werden", § 6 Abs. 1 ZertVerwV noch deutlicher „Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden"; bei § 34d, § 34f und § 34i bekommst du nach dem Nichtbestehen einen Bescheid, der dich ausdrücklich auf die Wiederholungsprüfung hinweist (§ 4 Abs. 8 VersVermV, § 3 Abs. 8 FinVermV, § 3 Abs. 8 ImmVermV). Eine bundesweit gültige Versuchszahl gibt es also nicht. Was je nach Kammer abweicht, ist das Verfahren: Fristen, Anmeldung und die Anrechnung bereits bestandener Prüfungsteile gehören zu den Einzelheiten des Prüfungsverfahrens, die jede IHK durch Satzung regelt (§ 11 Abs. 8 BewachV, § 4 Abs. 9 VersVermV, § 3 Abs. 9 FinVermV, § 3 Abs. 9 ImmVermV, § 6 Abs. 3 ZertVerwV). Die maßgebliche Prüfungsordnung bekommst du deshalb bei deiner IHK.

Brauche ich für mehrere Tätigkeiten mehrere Sachkundeprüfungen?

In aller Regel ja: Jeder Erlaubnistatbestand trägt seinen eigenen Sachkundenachweis, und keine der Verordnungen erkennt die Prüfung eines Nachbarparagrafen an. Wer Versicherungen und Investmentfonds vermittelt, braucht die Erlaubnis nach § 34d GewO und die nach § 34f GewO — mit je eigener Prüfung vor der IHK (§ 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO). Innerhalb einer Erlaubnis bleibt es dagegen bei einer Prüfung: § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO kennt drei Kategorien — offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen und Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG —, die dieselbe Sachkundeprüfung abdeckt, sofern Erlaubnis und Prüfung nicht auf einzelne Kategorien beschränkt wurden (§ 34f Abs. 1 Satz 3 GewO, § 3 Abs. 2 Satz 5 FinVermV) — dann weist die Bescheinigung nur die tatsächlich geprüften Bereiche aus (§ 3 Abs. 8 Satz 2 FinVermV). Eine Prüfung ersparen kann dir nur ein gleichgestellter Berufsabschluss; welche das sind, listen § 5 VersVermV, § 4 FinVermV und § 4 ImmVermV auf — eine Sachkundeprüfung nach einem anderen Paragrafen steht in keiner dieser Listen.

Wer nimmt die Sachkundeprüfungen ab?

Die Industrie- und Handelskammern — bei allen fünf. Für die Bewachung steht das in § 10 Abs. 1 BewachV („Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese anbietet"), für die Vermittlerprüfungen in § 3 Abs. 1 VersVermV, § 2 Abs. 1 FinVermV und § 2 Abs. 1 ImmVermV, für den zertifizierten Verwalter in § 26a Abs. 1 WEG und § 2 Abs. 1 ZertVerwV. Abgenommen wird von einem Prüfungsausschuss, den die Kammer beruft — bei der Bewachung errichtet ihn ausschließlich die einzelne Kammer (§ 10 Abs. 2 BewachV nennt nur das), bei den übrigen vier Prüfungen dürfen sich mehrere Kammern dafür auch zu einem gemeinsamen Ausschuss zusammenschließen (§ 3 Abs. 3 VersVermV, § 2 Abs. 3 FinVermV, § 2 Abs. 3 ImmVermV, § 2 Abs. 2 ZertVerwV). Unterschiede zwischen den Kammern gibt es trotzdem — nur nicht durchweg bei der Zuständigkeit: Nicht jede IHK bietet jede der fünf Prüfungen an; einzig bei der Versicherungsvermittlerprüfung fehlt dieser Vorbehalt im Verordnungstext, § 3 Abs. 1 VersVermV lässt sie ausnahmslos bei jeder Kammer zu. Die Einzelheiten des Verfahrens regelt trotzdem jede Kammer durch ihre eigene Satzung.

Zum Weiterlesen

Ratgeber zu jeder Prüfung

Anmeldung, Kosten, Ablauf, Stoff — was vor dem Lernen zu klären ist, steht ausführlich im Ratgeber.

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