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Lexam

Redaktionsstandard

So entstehen Lexam-Inhalte.

Eine Prüfungsvorbereitung ist nur so gut wie ihre Quellen. Sechs Regeln, nach denen jede Lektion, jede Frage und jeder Ratgeber bei Lexam entsteht.

  1. Regel 1

    Primärquelle vor Sekundärquelle.

    Grundlage jeder Aussage sind Gewerbeordnung, die jeweilige Verordnung (BewachV, ZertVerwV, VersVermV, FinVermV, ImmVermV), die einschlägigen Gesetze (u. a. StGB, BGB, WEG) und die DIHK-Rahmenpläne. Vergleichsportale, Foren und Kursanbieter sind keine Quelle.

  2. Regel 2

    Wo eine Norm die Antwort trägt, steht der Verweis daneben.

    Prüfungsfragen, Lückentexte und Glossarbegriffe führen den Normverweis mit, sobald eine Rechtsnorm die Antwort trägt — bei jeder Rechtsfrage nachlesbar im Gesetz. Wo es keine Norm gibt (Kommunikation, Rechnen, Umgang mit Menschen), erfinden wir keine.

  3. Regel 3

    Rechtsstand mit Datum.

    Gesetze ändern sich; die § 34a-Prüfung wurde zum 01.07.2025 reformiert. Prüfungsfragen und Lückentexte werden in der Redaktion auf einen Rechtsstand datiert, Ratgeber zeigen das Datum der letzten Aktualisierung.

  4. Regel 4

    Werkzeuge ja, Verantwortung beim Menschen.

    Wir nutzen KI-Werkzeuge beim Entwerfen, Prüfen und Verdichten. Jede Aussage wird vor der Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft; verantwortlich ist die Redaktion, nicht das Werkzeug.

  5. Regel 5

    Keine gekauften Stimmen, keine erfundenen Bewertungen.

    Kundenstimmen stammen von echten Prüflingen mit schriftlicher Einwilligung, Bewertungen werden nicht erzeugt, und die Nutzerzahl auf dieser Website ist belegt. Zahlen ohne Beleg stehen hier nicht.

  6. Regel 6

    Unabhängig von der IHK.

    Lexam bereitet auf IHK-Sachkundeprüfungen vor und steht in keiner Verbindung zu einer Kammer. Termine, Gebühren und Anmeldung regelt deine IHK.

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Schreib an info@lexam.app mit Fundstelle und Quelle. Belegte Korrekturen übernehmen wir und vermerken das Datum der Änderung.

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