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Lexam

Glossar

Fachbegriffe der IHK-Sachkundeprüfungen.

19 Begriffe, verständlich erklärt — derzeit für Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO). Wo eine Norm die Antwort trägt, ist der Paragraph im Gesetz verlinkt.

B

  • BDSGDeutsches Ausführungsgesetz zur DS-GVO, das nationale Öffnungsklauseln ausfüllt, z. B. Dat

D

  • DiebstahlWegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen.
  • DS-GVOEuropäische Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

E

  • EigentumDas umfassende dingliche Recht an einer Sache, das dem Eigentümer erlaubt, mit ihr nach Be
  • EinwilligungFreiwillige, informierte und unmissverständliche Willensbekundung der betroffenen Person,
  • ErforderlichkeitZweite Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung: Von mehreren gleich geeigneten Mitteln ist d

F

  • FührenAusüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschä

H

  • HausrechtDas vom Eigentum oder Besitz abgeleitete Recht, über den Zutritt zu einem Gebäude oder Gru

N

  • NotwehrZivilrechtlicher Rechtfertigungsgrund: Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht wide

O

  • OrdnungswidrigkeitRechtsverletzung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, die mit Geldbuße geahndet wird. Kein

R

  • RechtswidrigkeitZweite Stufe des dreistufigen Verbrechensaufbaus (Tatbestand – Rechtswidrigkeit – Schuld):

S

  • SachkundeprüfungVor der IHK abzulegende Prüfung, die Grundkenntnisse im Bewachungsrecht, Datenschutz, Stra
  • SchadensersatzPflicht zur Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens. Im Bewachungsbereich relevant be
  • StaatsanwaltschaftStrafverfolgungsbehörde und „Herrin des Ermittlungsverfahrens": Sie erforscht bei Verdacht

T

  • TatbestandGesamtheit der im Strafgesetz beschriebenen Merkmale einer strafbaren Handlung. Besteht au

U

  • UnterrichtungMindestqualifikation für einfache Bewachungstätigkeiten: 40 Stunden IHK-Unterrichtung zu r
  • unverzüglichLegaldefinition des BGB: „ohne schuldhaftes Zögern" (§ 121 Abs. 1 BGB) — nicht zwingend „s

V

  • VorsatzWissentliches und willentliches Verwirklichen aller objektiven Tatbestandsmerkmale (§ 15 S

W

  • WaffGBundesgesetz, das den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlich