Zum Inhalt springen
Lexam
← Alle Begriffe

Glossar · § 34a GewO

Ordnungswidrigkeit (OWiG)

Rechtsverletzung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, die mit Geldbuße geahndet wird. Kein Schuldspruch im strafrechtlichen Sinne; Vorwurf lautet auf Begehung der Ordnungswidrigkeit. Relevant im Bewachungsbereich z. B. bei Verstößen gegen § 34a GewO.

Rechtsgrundlage § 1 OWiG

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft die Abgrenzung zur Straftat als eigenständigen Lerninhalt im Strafverfahrensrecht: Was unterscheidet Ordnungswidrigkeit und Straftat, und wie wirkt sich das auf einen Verstoß im Bewachungsgewerbe aus. Typische Prüfungsszenarien:

  • Wodurch unterscheidet sich die Ordnungswidrigkeit von der Straftat?
  • Wie hoch darf die Geldbuße ausfallen?
  • Wann ist Bewachen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit?

So funktioniert es

§ 1 OWiG definiert die Ordnungswidrigkeit als rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, deren Tatbestand ein Gesetz mit Geldbuße bedroht. Anders als bei der Straftat droht keine Freiheitsstrafe, sondern ausschließlich eine Geldbuße — sie beträgt mindestens fünf und, wenn das jeweilige Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro; übersteigt der wirtschaftliche Vorteil aus dem Verstoß dieses Höchstmaß, soll die Geldbuße sogar darüber hinausgehen.

Für das Bewachungsgewerbe zeigt sich das konkret: Wer ohne die erforderliche Bewachungserlaubnis fremdes Leben oder Eigentum bewacht, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit nach § 144 GewO — unabhängig davon, ob vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt wurde.

Beispiel aus dem Dienst

Dein Unternehmen setzt dich für einen Objektschutzauftrag ein, obwohl der Antrag auf die Bewachungserlaubnis bei der zuständigen Behörde noch nicht entschieden ist. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis fremdes Eigentum bewacht, handelt ordnungswidrig — ob aus Absicht oder aus Nachlässigkeit, macht dabei keinen Unterschied. Dem Betrieb droht eine Geldbuße, die den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Auftrag übersteigen soll.

Nicht zu verwechseln mit …

Strafanzeige setzt den Verdacht einer Straftat voraus. Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat, sondern eine Handlung, die ein Gesetz mit Geldbuße bedroht — für sie erstattest du deshalb keine Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, auch wenn dir der Verstoß im Dienst auffällt.

Typischer Fehler in der Prüfung

Eine besonders gravierende Ordnungswidrigkeit für eine Straftat halten: Die Einordnung ändert sich nicht durch die Schwere des Verstoßes — sie bleibt Ordnungswidrigkeit, solange kein eigener Straftatbestand erfüllt ist.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

Verwandte Begriffe

Begriffe sitzen? Dann prüf sie ab.

Im Vokabeltrainer von Lexam übst du die Fachbegriffe deiner Prüfung, bis sie bleiben — kostenlos starten.