Glossar · § 34a GewO
Rechtswidrigkeit
Zweite Stufe des dreistufigen Verbrechensaufbaus (Tatbestand – Rechtswidrigkeit – Schuld): Die tatbestandsmäßige Handlung ist rechtswidrig, sofern kein Rechtfertigungsgrund (z. B. Notwehr, § 32 StGB) eingreift. — z. B. entfällt die Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung bei zulässiger Notwehr.
Was die Prüfung erwartet
Der Rahmenplan verlangt in Sachgebiet 4a, dass du den Aufbau des Strafrechts verstehst: Rechtswidrigkeit ist die zweite Prüfstufe nach dem Tatbestand — sie entfällt nur, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr eingreift. Abgefragt wird das an der Prüfungsreihenfolge und an Fällen, in denen ein Rechtfertigungsgrund greift. Typische Prüfungsszenarien:
- In welcher Reihenfolge werden Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft?
- Wann entfällt die Rechtswidrigkeit einer tatbestandsmäßigen Handlung?
- Gilt Rechtswidrigkeit auch außerhalb des Strafrechts?
So funktioniert es
In der Prüfung gilt Rechtswidrigkeit als zweite Stufe des Verbrechensaufbaus: Erst wenn eine Handlung den Tatbestand erfüllt, wird gefragt, ob sie auch rechtswidrig ist — und das ist sie nur, wenn kein Rechtfertigungsgrund eingreift. § 32 StGB zeigt das in Reinform: Wer eine durch Notwehr gebotene Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig, obwohl der Tatbestand erfüllt ist.
Der Begriff bleibt nicht auf das Strafrecht beschränkt: Auch im Zivilrecht ist Rechtswidrigkeit ein eigenständiges Merkmal — wer für einen Schaden haften soll, muss ein fremdes Recht widerrechtlich verletzt haben. Bei der Notwehr laufen beide Rechtsgebiete deshalb parallel: Dieselbe Abwehrhandlung, die strafrechtlich nicht rechtswidrig ist, ist es auch zivilrechtlich nicht.
Beispiel aus dem Dienst
Bei der Streife in einem Parkhaus hält dich ein Unbekannter plötzlich fest und versucht, dir dein Diensttelefon zu entreißen. Du stößt ihn zurück, wodurch er gegen eine Säule prallt und sich die Schulter prellt. Objektiv erfüllst du den Tatbestand der Körperverletzung. Rechtswidrig ist dein Handeln trotzdem nicht: Weil du einen gegenwärtigen Angriff abwehrst, greift Notwehr als Rechtfertigungsgrund, und die Prüfung endet bereits auf der zweiten Stufe.
Nicht zu verwechseln mit …
Gesetzlichkeitsprinzip sorgt dafür, dass überhaupt nur bestraft wird, was vorher gesetzlich als Straftat bestimmt war — es betrifft die Existenz der Norm selbst. Rechtswidrigkeit setzt erst an, wenn eine solche Norm durch dein Verhalten bereits erfüllt ist, und fragt, ob ausnahmsweise ein Rechtfertigungsgrund greift.
Typischer Fehler in der Prüfung
Manche halten den abgewehrten Angreifer trotz Notwehr noch für schadensersatzberechtigt. Fällt die Rechtswidrigkeit der Abwehr weg, fehlt dem Anspruch aber die Grundlage — Notwehr wirkt nicht nur strafrechtlich, sondern ebenso im Zivilrecht.
Quellen
- § 32 StGB – Notwehr · abgerufen 2026-09-04
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht · abgerufen 2026-09-04
- § 227 BGB – Notwehr · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
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