Glossar · § 34a GewO
Erforderlichkeit
Zweite Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung: Von mehreren gleich geeigneten Mitteln ist das mildeste zu wählen, das den Betroffenen am wenigsten belastet. — z. B. ist die bloße Ansprache eines Störers erforderlich, wenn sie genauso wirksam ist wie ein körperlicher Eingriff.
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft die zweite Stufe der Verhältnismäßigkeit: Reicht unter mehreren wirksamen Mitteln schon das mildeste, ist eine härtere Maßnahme nicht mehr erforderlich, egal ob es um eine Notwehrlage oder um die Reichweite einer Kamera geht. Im Rahmenplan zu Sachgebiet 2 hängt das eng mit Fragen der Videoüberwachung zusammen. Typische Prüfungsszenarien:
- Welches Mittel ist bei einer Personenkontrolle noch erforderlich?
- Was verlangt Erforderlichkeit im strafrechtlichen Notwehrfall?
- Ist eine Kamera noch erforderlich, wenn sie den öffentlichen Gehweg mitfilmt?
So funktioniert es
§ 32 Abs. 2 StGB definiert Notwehr als die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden: Gemeint ist damit das Mittel, das den Angriff wirksam stoppt und dabei den Angreifer am wenigsten belastet. Reicht die bloße Ansprache eines Störers aus, ist ein körperlicher Eingriff nicht mehr erforderlich. Fast wortgleich verlangt das Zivilrecht dasselbe.
Denselben Maßstab kennt der Datenschutz: Personenbezogene Daten darfst du nur auf das für den Zweck notwendige Maß beschränkt erheben, und eine Verarbeitung, die du auf berechtigte Interessen stützt, muss dafür erforderlich sein. Erfasst eine Kamera am Firmeneingang zusätzlich den kompletten öffentlichen Gehweg, geht sie über dieses Maß hinaus.
Beispiel aus dem Dienst
Bei einer Streife im Parkhaus triffst du auf einen angetrunkenen Besucher, der lautstark randaliert und gegen Fahrzeuge tritt. Du forderst ihn ruhig, aber bestimmt auf, das Gelände zu verlassen, und er kommt der Aufforderung nach. Ihn festzuhalten oder körperlich hinauszudrängen wäre hier nicht erforderlich gewesen, weil die Ansprache genauso wirksam zum Ziel geführt hat wie ein härterer Eingriff.
Nicht zu verwechseln mit …
Die Geeignetheit prüft nur, ob ein Mittel den angestrebten Zweck überhaupt fördern kann, unabhängig davon, ob es das mildeste ist. Die Erforderlichkeit setzt eine Stufe später an: Sie verlangt zusätzlich, dass unter mehreren geeigneten Mitteln das für den Betroffenen mildeste gewählt wird.
Typischer Fehler in der Prüfung
- Verhältnismäßigkeit gilt angeblich nur für Behörden: Auch private Sicherheitskräfte sind wegen ihrer Haftung mittelbar daran gebunden, nicht nur der Staat.
- Ein Hinweisschild oder ein Auftrag soll die Erforderlichkeit ersetzen: Beides heilt weder einen zu weiten Kamerawinkel noch eine unnötig harte Maßnahme.
Quellen
- § 32 StGB – Notwehr · abgerufen 2026-09-04
- § 227 BGB – Notwehr · abgerufen 2026-09-04
- DS-GVO (VO (EU) 2016/679) – Art. 5, 6 · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
Verwandte Begriffe
Begriffe sitzen? Dann prüf sie ab.
Im Vokabeltrainer von Lexam übst du die Fachbegriffe deiner Prüfung, bis sie bleiben — kostenlos starten.