Glossar · § 34a GewO
Sachkundeprüfung
Vor der IHK abzulegende Prüfung, die Grundkenntnisse im Bewachungsrecht, Datenschutz, Straf- und Bürgerlichem Recht sowie in Sicherheitstechnik nachweist. Pflichtvoraussetzung für bestimmte Bewachungstätigkeiten wie Türsteher, Kaufhausdetektive und leitende Funktionen.
Rechtsgrundlage § 34a GewO
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, wer die Sachkundeprüfung überhaupt braucht und wovon sie sich abgrenzt: Nur für fünf gesetzlich benannte Tätigkeiten reicht die einfache Unterrichtung nicht aus. Im Rahmenplan steht das in Sachgebiet 1 neben der Erlaubnispflicht und der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit. Typische Prüfungsszenarien:
- Vor welcher Institution legst du die Sachkundeprüfung ab?
- Für welche Tätigkeiten ist sie zusätzlich zur Zuverlässigkeit vorgeschrieben?
- Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmer insgesamt erfüllen?
So funktioniert es
§ 34a GewO schreibt die Sachkundeprüfung nur für fünf abschließend benannte Tätigkeiten vor — etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder den Schutz vor Ladendieben. Für alle anderen Bewachungsaufgaben reicht die einfache Unterrichtung. Wer die Prüfung braucht, kann sie bei jeder Industrie- und Handelskammer ablegen, die sie anbietet; Gegenstand sind dieselben sieben Sachgebiete des Bewachungsrechts, auf die sich die Prüfung erstrecken soll.
Die Prüfung gliedert sich in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil (§ 11 BewachV). Bestanden hast du erst, wenn beide Teile jeweils mindestens mit 'ausreichend' bewertet wurden — reicht ein Teil nicht, darfst du die Prüfung wiederholen.
Beispiel aus dem Dienst
Du möchtest als Kaufhausdetektiv arbeiten und Ladendiebe im Geschäft kontrollieren — eine der gesetzlich benannten Tätigkeiten, für die die Unterrichtung allein nicht reicht. Du meldest dich bei einer IHK an, die die Sachkundeprüfung anbietet, und trittst zum schriftlichen und mündlichen Teil an. Nur wenn du in beiden Teilen mindestens die Note 'ausreichend' erreichst, hast du bestanden; andernfalls darfst du die Prüfung erneut versuchen.
Nicht zu verwechseln mit …
Gewerberechtliche Zuverlässigkeit prüft deine Vorstrafen und Eintragungen, unabhängig von deinem Fachwissen. Die Sachkundeprüfung weist dagegen nach, dass du die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der sieben Prüfungsgebiete beherrschst — beides bleiben eigenständige Nachweise, die du getrennt erbringst.
Typischer Fehler in der Prüfung
Eine bestandene Sachkundeprüfung wird oft mit echten Befugnissen verwechselt: Sie weist Fachwissen nach, verleiht dir aber keine hoheitliche Amtsgewalt und keine Polizeibefugnisse wie die amtliche Identitätsfeststellung.
Quellen
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
- § 9 BewachV – Gegenstand der Sachkundeprüfung · abgerufen 2026-09-04
- § 10 BewachV – Zuständigkeit · abgerufen 2026-09-04
- § 11 BewachV – Durchführung der Prüfung · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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