Es gibt eine Zahl, die dir niemand seriös nennen kann, ohne vorher eine Rückfrage zu stellen: den Preis der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Nicht, weil das kompliziert wäre, sondern weil es diesen einen Preis nicht gibt.
Dieselbe Prüfung, derselbe bundesrechtliche Rahmen: Bei der IHK Aachen kostet die Gesamtprüfung 122,00 Euro. Bei der IHK Rhein-Neckar 230,00 Euro. Rund das 1,9-Fache für exakt dieselbe Leistung, nur in einem anderen Kammerbezirk. Das ist kein Versehen, sondern die logische Folge davon, wie der Gesetzgeber die Sache geregelt hat. Genauer: davon, wie er sie nicht geregelt hat.
Hier findest du die Gebühren von elf namentlich belegten IHKs in einer Tabelle, dazu die Posten, an die vor der Anmeldung kaum jemand denkt: Storno, Rücktritt, Wiederholung bei einer fremden Kammer. Und die Antwort auf die Frage, ob die Agentur für Arbeit das bezahlt. Die ist unbequemer, als du denkst.
Was kostet der 34a-Schein?
Der „34a-Schein" ist umgangssprachlich meistens die Sachkundeprüfung vor der IHK. Die Rechnung dafür setzt sich aus Posten zusammen, die von völlig verschiedenen Stellen kommen.
Die Prüfungsgebühr der IHK liegt bei den elf hier geprüften Kammern zwischen 122,00 € und 230,00 € für die Gesamtprüfung aus schriftlichem und mündlichem Teil. Sie ist in aller Regel der größte Einzelposten, wenn du nur die Sachkunde brauchst.
Die Vorbereitung kostet dich das, was du selbst dafür ausgibst. Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben; die IHK Berlin formuliert das unmissverständlich: „Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet." Für die Preise privater Anbieter gibt es keine Gebührenordnung und keine amtliche Quelle, deshalb steht hier auch keine Zahl. Was du dazu im Netz an Beträgen findest, ist Marketing, nicht Amtsblatt.
Die Unterrichtung ist die Grundstufe für jede Wachperson. Nach § 34a Abs. 1a Satz 1 GewO braucht sie jeder; wer die Sachkundeprüfung besteht, zahlt sie nach § 8 Nr. 4 BewachV aber nicht zusätzlich. Belegt sind 278,00 € bei der IHK Düsseldorf bis 490,00 € bei der IHK für München und Oberbayern; die IHK Region Stuttgart setzt statt eines Festbetrags einen Rahmen von 350,00 bis 550,00 €.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kommt nicht von der IHK, sondern von der zuständigen kommunalen Behörde. Das Landratsamt Bodenseekreis verlangt dafür 47,00 €; andere Kommunen setzen eigene Gebühren fest.
Das Führungszeugnis kostet 13,00 Euro, falls du eines brauchst. Der Betrag steht in Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG und ist bundesweit gleich.
Die Bewachungserlaubnis trifft nur Selbstständige. Wer ein eigenes Bewachungsgewerbe anmeldet, zahlt bei der zuständigen Behörde noch einmal deutlich mehr (Zahlen weiter unten). Als angestellte Wachperson betrifft dich dieser Posten nicht.
Die ehrliche Kurzfassung: Als angestellte Wachperson mit Sachkundeprüfung landest du bei der IHK-Gebühr plus einer behördlichen Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, deren Höhe deine Kommune festsetzt. Alles darüber hinaus ist eine Entscheidung, die du selbst triffst.
Die Prüfungsgebühren von elf IHKs im Vergleich
Hier sind die Gebühren, die sich einzeln über die Gebührenordnungen und offiziellen Seiten der jeweiligen Kammer belegen lassen. Sortiert von günstig nach teuer:
| IHK | Gesamtprüfung (schriftlich + mündlich) | Wiederholung |
|---|---|---|
| IHK Aachen | 122,00 € | 96,00 € (Wiederholungsprüfung) |
| IHK zu Dortmund | 160,00 € | 90,00 € |
| IHK Südthüringen (Suhl) | 171,00 € | 96,00 € (mündlich) |
| Handelskammer Hamburg | 175,00 € | 90,00 € (mündlich) |
| IHK Region Stuttgart | 180,00 € | 50 v. H. der vollen Gebühr bei Teilprüfung (rechnerisch 90,00 €) |
| IHK für München und Oberbayern | 190,00 € | 100,00 € (mündlich) |
| IHK Berlin | 200,00 € | 100,00 € schriftlich · 100,00 € mündlich |
| IHK Frankfurt am Main | 205,00 € | 137,00 € (mündlich) |
| IHK Köln | 206,00 € | 206,00 € gesamt · 103,00 € Teilwiederholung (mündlich) |
| IHK Düsseldorf | 209,00 € | 186,00 € gesamt · 123,00 € mündlich |
| IHK Rhein-Neckar | 230,00 € | 100,00 € mündlich (130,00 €, wenn der schriftliche Teil bei einer anderen IHK abgelegt wurde) |
Drei Dinge springen an dieser Tabelle sofort ins Auge.
Erstens ist die Spanne größer als bei mancher Kammer der Preis einer kompletten Wiederholung. Zwischen Aachen und Rhein-Neckar liegen 108 Euro; bei der IHK zu Dortmund kostet die Wiederholungsprüfung 90,00 €.
Zweitens ist die Wiederholung längst nicht überall ein halber Preis. Die IHK Köln verlangt für die Wiederholung der Sachkundeprüfung dieselben 206,00 Euro wie beim ersten Mal. Und bei der IHK Frankfurt kostet allein die mündliche Wiederholung 137,00 Euro, also mehr als bei der IHK Aachen die komplette Erstprüfung.
Drittens sind Preise Momentaufnahmen. München führt seine Gebührenübersicht mit Stand 01.01.2026, Düsseldorf seinen Tarif seit 01.01.2026, den Stuttgarter Tarif hat die Vollversammlung am 11.12.2025 beschlossen. Die IHK Rhein-Neckar schreibt es ausdrücklich hin: „Es gilt stets der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Gebührentarif."
Eine Einordnung gehört dazu: Diese Spanne beschreibt genau diese elf Kammern. Dass es bundesweit keine günstigere als Aachen und keine teurere als Rhein-Neckar gibt, behauptet hier niemand. Was die Tabelle beweist, ist etwas anderes: dass die Streuung real und erheblich ist.
Warum dieselbe Prüfung bei der einen Kammer 122 € und bei der anderen 230 € kostet
Der Grund für diese Streuung steht nicht in der Bewachungsverordnung. Er ergibt sich daraus, dass dort nichts dazu steht.
Die Bewachungsverordnung (BewachV) regelt die Sachkundeprüfung im Detail. Ihre amtliche Inhaltsübersicht gliedert sich in acht Abschnitte: Zuständigkeit, Unterrichtung in Strafsachen und Antragstellung; Unterrichtungsverfahren; Sachkundeprüfung; Anerkennung ausländischer Befähigungsnachweise; Haftpflichtversicherung; Verpflichtungen bei der Gewerbeausübung; Ordnungswidrigkeiten; Schlussvorschriften.
In allen 23 Paragrafen dieser Verordnung steht keine einzige Gebührenvorschrift. Kein Abschnitt zu Kosten, kein Paragraf zu Entgelten, kein Satz zur Höhe einer Prüfungsgebühr. Das ist der ganze Mechanismus.
Stattdessen überlässt § 11 Abs. 8 BewachV die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens ausdrücklich den Industrie- und Handelskammern, die diese nach Maßgabe des § 32 GewO durch Satzung regeln. Die Gebühr selbst hängt an zwei Absätzen des IHK-Gesetzes: § 3 Abs. 6 IHKG erlaubt der Kammer, für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen, Einrichtungen oder Tätigkeiten Gebühren zu erheben; § 3 Abs. 7 IHKG bestimmt, dass sie das „nach Maßgabe einer Gebührenordnung" tut.
Jede Kammer beschließt diese Gebührenordnung selbst, in ihrer Vollversammlung, für ihren eigenen Bezirk. Deshalb ist jede Angabe „die Sachkundeprüfung kostet X Euro" ohne Nennung der konkreten Kammer schlicht unzutreffend. Es gibt keine bundeseinheitliche Prüfungsgebühr, weil es keine bundesrechtliche Norm gibt, die eine festsetzen würde.
Für dich heißt das: Die Höhe der Gebühr folgt aus der Gebührenordnung der jeweiligen Kammer, nicht aus einer bundesrechtlichen Vorgabe. Sie ist damit kein Preisschild für die Prüfung selbst.
Unterrichtung und Sachkundeprüfung — warum du nie beides zahlst
Hier liegt der teuerste Denkfehler, der in Kostenvergleichen kursiert: dass die Unterrichtung die „günstigere Alternative" zur Sachkundeprüfung sei. Das ist sie nicht. Sie ist etwas anderes.
Nach § 34a Abs. 1a Satz 1 GewO braucht jede Wachperson die erforderliche Zuverlässigkeit und eine Bescheinigung der IHK über eine erfolgte Unterrichtung. Die Unterrichtung ist damit die Grundstufe für alle. Die Sachkundeprüfung kommt nach Satz 2 für fünf zusätzlich aufgezählte Tätigkeiten hinzu:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
- Bewachungen von Asyl-Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in leitender Funktion
- Bewachungen zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion
Wer eine dieser fünf Tätigkeiten ausüben will, kommt an der Sachkundeprüfung nicht vorbei, egal wie günstig die Unterrichtung wäre.
Und jetzt die gute Nachricht in derselben Sache: § 8 Nr. 4 BewachV bestimmt, dass bei Vorliegen einer Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 7 BewachV der Nachweis einer Unterrichtung nicht erforderlich ist. Die bestandene Sachkunde ersetzt den Unterrichtungsnachweis. Du zahlst also nie beides.
Was das finanziell heißt, zeigt der Vergleich der belegten Beträge. Die Unterrichtung dauert nach § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 BewachV mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, also 30 Zeitstunden, und kostet entsprechend:
- IHK Düsseldorf: 278,00 € (ab 01.01.2026)
- IHK Köln: 394,00 €
- Handelskammer Hamburg: 400,00 €
- IHK zu Dortmund: 400,00 €
- IHK für München und Oberbayern: 490,00 €
- IHK Region Stuttgart: 350,00 € bis 550,00 € (die Kammer legt einen Rahmen statt eines Festbetrags fest)
Bei jeder dieser Kammern ist die Unterrichtung teurer als die Sachkundeprüfung, und zwar nicht nur teurer als die der eigenen Kammer, sondern teurer als jede aus der Tabelle oben. In München kostet die Unterrichtung 490 €, die Sachkundeprüfung 190 €. In Köln 394 € gegen 206 €. In Hamburg 400 € gegen 175 €.
Wer die Sachkundeprüfung besteht, hat also nicht nur die höhere Qualifikation, sondern auch weniger bezahlt. Bei der Unterrichtung kommt hinzu, dass zwei Kammern die Gebühr ausdrücklich einbehalten: Die IHK zu Dortmund erstattet nichts, auch wenn keine Bescheinigung ausgehändigt wird, und die Handelskammer Hamburg schreibt, die Kosten seien auch bei nicht erfolgreicher Teilnahme zu begleichen.
Die Wiederholungs-Falle: unbegrenzte Versuche, aber nicht überall zum Wiederholer-Preis
§ 11 Abs. 6 BewachV besteht aus genau einem Satz: „Die Prüfung darf wiederholt werden." Mehr steht da nicht. Keine Obergrenze, kein „höchstens zweimal", keine Sperrfrist. Rechtlich kannst du es so oft versuchen, wie du willst.
Was die Verordnung nicht sagt: was jeder Versuch kostet. Genau da wird es teuer.
Zwei Kammern haben dieselbe Regel schriftlich stehen. Die IHK Aachen stellt klar, dass nur Teilnehmer als Wiederholer gelten, die ihre erste schriftliche Prüfung bei der IHK Aachen abgelegt haben; Teilnehmer anderer IHKs werden als Neukunde geführt und zahlen die volle Prüfungsgebühr. Mündliche Wiederholer anderer IHKs prüft die Kammer gar nicht erst. Die IHK Düsseldorf wendet dieselbe Regel an: Wiederholer ist nur, wer den Erstversuch dort abgelegt hat; Wiederholer anderer IHKs laufen als Neukunde, mündliche Wiederholer fremder Kammern werden nicht aufgenommen.
Auch die IHK Rhein-Neckar preist den Unterschied ein, nur milder: Die mündliche Wiederholungsprüfung kostet dort 100,00 €, sofern der schriftliche Teil bereits bei der IHK Rhein-Neckar abgelegt wurde, andernfalls 130,00 €.
Das Muster dahinter: Ein Kammerwechsel zwischen zwei Versuchen kostet dich den Wiederholerpreis und im schlechtesten Fall die Prüfung überhaupt. Wer nach dem schriftlichen Teil umzieht, den Job wechselt oder sich schlicht bei der Kammer anmeldet, die den nächsten freien Termin hat, kann sich damit die mündliche Prüfung verbauen: Aachen und Düsseldorf nehmen mündliche Wiederholer fremder IHKs nicht an.
Praktische Konsequenz: Wenn du eine Wiederholung auch nur für möglich hältst, klär vor der Erstanmeldung, wie deine Kammer mit Wiederholern umgeht, und bleib dann bei ihr.
Rücktritt und Storno: der Posten, den jeder Vergleich übersieht
Angemeldet, Termin steht, dann kommt was dazwischen. Was das kostet, unterscheidet sich noch drastischer als die Prüfungsgebühr selbst, und in mehreren Gebührenordnungen steht ausdrücklich, dass auch Krankheit dich nicht rettet.
- IHK Aachen: Die Prüfungsgebühr ermäßigt sich auf 23,00 €, wenn du vor Beginn der Prüfung schriftlich zurücktrittst, ausdrücklich auch im Krankheitsfall.
- IHK Region Stuttgart: 65,00 € bei ordnungsgemäßem Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin oder bei Nachweis von Krankheit.
- IHK Berlin: 65,00 € Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt vor Anmeldeschluss; nach Anmeldeschluss und vor Prüfungsbeginn 50 % der Gebühr; bei unentschuldigtem Fernbleiben die volle Gebühr.
- IHK Rhein-Neckar: 70,00 € Bearbeitungsgebühr, auch bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit.
- IHK zu Dortmund: 80,00 € Stornierungsgebühr bei Rücktritt vor Beginn der Prüfung. Für die Unterrichtung sind es dort 190,00 €.
- IHK Köln: 30 % der fälligen Gebühr bis vier Wochen vor der Prüfung, danach 50 %, bei Nichtteilnahme die volle Gebühr.
- IHK Düsseldorf: 18 % der fälligen Gebühr bis vier Wochen vor dem Termin, innerhalb der letzten vier Wochen 49 %, ausdrücklich auch im Krankheitsfall.
Rechne das einmal durch: Bei der IHK Aachen kostet ein Rücktritt 23,00 €. Bei der IHK Düsseldorf sind 49 % von 209,00 € rund 102 Euro, also mehr als das Vierfache. Wer eine Grippe zum falschen Zeitpunkt bekommt, zahlt dort einen halben Prüfungspreis für nichts. Sobald irgendetwas nicht nach Plan läuft, kippt diese Position die Rangfolge der Kammern.
Nebenkosten: Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Erlaubnis
Die IHK-Rechnung ist nicht die einzige, die kommt. Neben der Prüfung steht die Zuverlässigkeit, und die prüft nicht die Kammer, sondern die Behörde.
Das Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Der Betrag ergibt sich aus Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG, ist bundesweit identisch und vorab an das Bundesamt für Justiz zu überweisen; erteilt wird das Zeugnis erst nach Eingang der Gebühr oder Vorlage des Zahlungsnachweises. Plan also ein paar Tage Vorlauf ein.
Für die Überprüfung deiner Zuverlässigkeit als Wachperson verlangt das Gesetz allerdings gar keine Vorlage eines Führungszeugnisses durch dich: Nach § 34a Abs. 1a Satz 3 GewO holt die zuständige Behörde die unbeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG sowie eine polizeiliche Stellungnahme selbst ein.
Dafür stellt sie dir eine eigene Gebühr in Rechnung. Das Landratsamt Bodenseekreis erhebt für die Meldung einer Wachperson über das Bewacherregister, inklusive Registerauskunft und polizeilicher Stellungnahme, 47,00 Euro. Die Stadt Gießen beziffert die Zuverlässigkeitsüberprüfung auf 70,00 Euro und weist darauf hin, sie betrage bundesweit mindestens 70 Euro; diese Angabe trägt dort ausdrücklich den Vermerk „(Stand: Februar 2021)" und ist damit kein tagesaktueller Wert. Festgesetzt wird die Gebühr von der zuständigen kommunalen Behörde, und sie schwankt regional.
Die Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO trifft nur Selbstständige. Die Handelskammer Hamburg nennt für die Gewerbeerlaubnis bei den Hamburger Verbraucherschutzämtern aktuell circa 200 bis 300 Euro; die Landeshauptstadt Düsseldorf erhebt je nach Verwaltungsaufwand zwischen 500 und 5.000 Euro. Diese Gebühr trifft den Gewerbetreibenden. Wenn du dich bei einem Sicherheitsdienst bewirbst, taucht sie auf deiner Rechnung nie auf.
Bildungsgutschein: Was das Gesetz sagt — und was zwei Kammern schreiben
Die häufigste Hoffnung bei diesem Thema: „Das zahlt doch das Arbeitsamt." Die Antwort darauf ist ein echter Widerspruch, und wir glätten ihn hier nicht.
Was im Gesetz steht. § 83 Abs. 1 SGB III zählt die Weiterbildungskosten abschließend auf: Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuung. Und § 84 Abs. 1 Nr. 2 SGB III bestimmt ausdrücklich, dass zu den Lehrgangskosten auch „die Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen" gehören. Die Prüfungsgebühr ist dem Grunde nach also förderfähig, nicht nur der Kurs. Das Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit wiederholt das unter Ziffer 3.1.1, mit der Einschränkung „soweit es sich um notwendige Kosten handelt".
Was zwei Kammern schreiben. Die IHK Frankfurt am Main setzt auf ihre Seite zur Sachkundeprüfung wörtlich den Hinweis: „(Bildungsgutscheine können nicht verrechnet werden!)". Die Handelskammer Hamburg weist bei der Unterrichtung ausdrücklich darauf hin, dass eine Finanzierung über einen Bildungsgutschein nicht möglich ist.
Beide Aussagen stehen so da. Der Widerspruch löst sich zum Teil auf: Das SGB III regelt, was die Agentur für Arbeit fördern darf, nicht, dass eine Kammer einen Gutschein gegen ihre eigene Rechnung verrechnen muss. Für dich heißt das trotzdem etwas sehr Konkretes: Verlass dich nicht darauf, mit einem Bildungsgutschein in der Hand bei der IHK aufzuschlagen und nichts zu zahlen.
Was du stattdessen tun musst, steht in § 81 Abs. 1 SGB III. Die Förderung hängt dort von drei Voraussetzungen ab, und die zweite ist die entscheidende: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um bei Arbeitslosigkeit einzugliedern oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, die Agentur für Arbeit muss vor Beginn der Teilnahme beraten haben, und Maßnahme wie Träger müssen für die Förderung zugelassen sein. Nach § 176 Abs. 1 und 2 SGB III brauchen Träger und Maßnahme eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle; das Merkblatt 6 konkretisiert das auf eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Der Bildungsgutschein selbst ist nach § 81 Abs. 4 SGB III nichts anderes als die Bescheinigung darüber, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Er kann zeitlich befristet, regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein, und der Träger muss ihn der Agentur vor Beginn der Maßnahme vorlegen. Passende zugelassene Maßnahmen findest du laut Merkblatt 6 über das Portal mein-now.de.
Zwei Punkte, an denen viele scheitern: Die Beratung muss vor dem Beginn stattfinden; wer sich erst anmeldet und dann fragt, hat eine gesetzliche Fördervoraussetzung bereits verpasst. Und zahlt ein Dritter mit, sinkt die Förderung: Übernimmt etwa der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise, übernimmt die Agentur laut Merkblatt 6 nur noch die nach Abzug verbleibenden Kosten.
Wo du wirklich sparen kannst
Die Gebührenordnung deiner Kammer kannst du nicht beeinflussen. Sie ist Satzungsrecht, für alle gleich, und die Kammer frei zu wechseln handelt dir bei einer Wiederholung nur Probleme ein.
Beeinflussen kannst du die Zahl deiner Versuche. Das ist der einzige Posten dieser Rechnung, der komplett in deiner Hand liegt, und gleichzeitig der teuerste, wenn er schiefgeht. Eine komplette Wiederholung kostet je nach Kammer zwischen 90,00 € (IHK zu Dortmund) und 206,00 € (IHK Köln); reine Teilwiederholungen des mündlichen Teils liegen zwischen 90,00 € und 137,00 €. Ein Rücktritt in den letzten vier Wochen vor dem Termin kostet in Düsseldorf 49 % der Gebühr, auch mit Attest.
Bei den meisten Kammern kostet ein zweiter Anlauf mehr, als die Preisunterschiede zwischen den Kammern überhaupt hergeben. Genau da setzt Lexam an: Du lernst den geprüften Stoff strukturiert, wiederholst gezielt das, was noch nicht sitzt, und gehst mit realistischen Prüfungsfragen in den Termin statt mit einem Bauchgefühl. Vorgeschrieben ist kein Kurs. Aber der Erstversuch ist die einzige Position dieser Rechnung, bei der du selbst etwas herausholen kannst. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO · Preise
Alle Gebühren nach dem Stand der unten aufgeführten Quellen (abgerufen am 26.08.2026). Maßgeblich ist immer der zum Zeitpunkt deiner Anmeldung geltende Gebührentarif deiner Kammer.

