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Ratgeber · § 34a GewO

Unterrichtung nach § 34a GewO oder Sachkundeprüfung: Was brauchst du wirklich?

Jan Lukas Schmitz

Von Jan Lukas Schmitz · 22. August 2026 · 15 Min. Lesezeit

Unterrichtung nach § 34a GewO oder Sachkundeprüfung: Was brauchst du wirklich?

Citystreife oder Revierrundgang. Türsteher am Club-Eingang oder Einlasskontrolle am Bierzelt. Kaufhausdetektiv bei einer Bewachungsfirma oder beim Kaufhaus selbst angestellt. Das sind jeweils zwei Tätigkeiten, die sich im Alltag fast gleich anfühlen — und die § 34a GewO trotzdem unterschiedlich behandelt: mal Sachkundeprüfung, mal Unterrichtung, mal überhaupt kein Nachweis. An genau solchen Paaren entscheidet sich, ob dir die 40-stündige Unterrichtung reicht, ob du die Sachkundeprüfung vor der IHK brauchst — oder ob du gar nicht erst unter § 34a GewO fällst.

Die Unterrichtung ist ohne Examen zu haben: Wer ohne Fehlzeiten teilnimmt, bekommt die Bescheinigung. Automatisch der günstigere Weg ist sie deswegen nicht — in den IHK-Beispielen weiter unten kostet die Unterrichtung 420 bis 520 Euro, die reine Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung dagegen 245 Euro. Der Unterschied zwischen beiden Wegen hängt also weder am Preis noch an deinem Ehrgeiz, sondern ausschließlich daran, was du konkret machen willst — und ob du angestellt bleibst oder selbst gründest.

Kurz vorweg: der Unterschied in drei Sätzen

Die Unterrichtung ist der gesetzliche Regelfall für Wachpersonal: eine 40-stündige mündliche Belehrung durch die IHK, an deren Ende eine Bescheinigung steht — kein Prüfungszeugnis.

Die Sachkundeprüfung ist die Ausnahme für fünf im Gesetz namentlich genannte Tätigkeiten — und sie ist Pflicht für jeden, der ein Bewachungsunternehmen selbst führt.

Beide Wege behandeln dieselben sieben Sachgebiete, aber nicht auf demselben Niveau: Der DIHK-Rahmenplan hält fest, dass die Unterrichtung weniger tief und breit angelegt ist, und § 9 Abs. 1 BewachV knüpft die Sachkunde ausdrücklich an die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben.

Der rechtliche Rahmen: zwei Ebenen, die oft verwechselt werden

Erste Ebene: die Erlaubnis für das Gewerbe. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das betrifft das Unternehmen bzw. den Gewerbetreibenden, nicht den einzelnen Mitarbeiter.

Zweite Ebene: die Qualifikation der eingesetzten Personen. § 34a Abs. 1a Satz 1 GewO erlaubt dem Gewerbetreibenden nur die Beschäftigung von Wachpersonen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der IHK nachweisen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Genau daraus folgt: Die Unterrichtung ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Satz 2 derselben Vorschrift zieht dann die Ausnahme ein — für fünf Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht, hier verlangt das Gesetz eine Sachkundeprüfung vor der IHK. Wir gehen sie gleich einzeln durch.

Dritte Sache, die beide Wege betrifft: das Bewacherregister. Es wird seit dem 1. Juni 2019 vom Statistischen Bundesamt als Registerbehörde geführt und speichert Daten zu Identifizierung, Erreichbarkeit, Qualifikation und Zuverlässigkeit des Wachpersonals. Nach § 11b GewO muss der Gewerbetreibende sein Wachpersonal vor Beschäftigungsbeginn über das Online-Portal anmelden, nach Ende der Beschäftigung binnen sechs Wochen abmelden und Datenänderungen spätestens 14 Tage nach Kenntniserlangung melden. Dein Qualifikationsnachweis landet also nicht in einer Schublade, sondern in einem bundesweiten Register.

Profil 1: Die Unterrichtung nach § 34a GewO

Ablauf und Format

Die Unterrichtung erfolgt nach § 6 Abs. 1 BewachV mündlich. Dieselbe Vorschrift verlangt, dass die zu unterrichtende Person über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügt. Das ist kein Formalismus, den man wegdiskutieren kann — die IHK Bonn/Rhein-Sieg etwa nennt B1 ausdrücklich als Voraussetzung für die Teilnahme.

Am Ende steht keine Prüfung. Die IHK stellt die Unterrichtungsbescheinigung nach Anlage 1 BewachV aus, wenn die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten am Unterricht teilgenommen hat. Ein Examen ist gesetzlich schlicht nicht vorgesehen. Wenn du also nach „34a Schein ohne Prüfung“ suchst: Das hier ist gemeint.

Wichtig ist die Kehrseite: Weil die Anwesenheit das entscheidende Kriterium ist, wird sie hart gehandhabt. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg fordert für die Unterrichtung 100 % Anwesenheit. Statt einer Prüfung findet dort eine Lernstandkontrolle mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen statt; bei vollständiger Teilnahme wird der Unterrichtungsnachweis ausgestellt. Eine Lernstandkontrolle ist kein Examen — sie entscheidet nicht über Bestehen oder Nichtbestehen. Der verpasste halbe Tag dagegen schon.

Inhalte und Stundenverteilung

§ 7 BewachV legt sieben Sachgebiete fest:

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  2. Datenschutzrecht
  3. Bürgerliches Gesetzbuch
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  6. Umgang mit Menschen (Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken, interkulturelle Kompetenz)
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Anlage 2 BewachV führt die zugehörige Stoffsammlung unter der Überschrift „Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)“ (Fundstelle: BGBl. I 2019, 701). Der DIHK-Rahmenplan verteilt diese rund 40 Unterrichtsstunden so:

SachgebietUngefährer Umfang
1 + 2 (Öffentliche Sicherheit/Gewerberecht, Datenschutz)ca. 6 Stunden
3 (BGB)ca. 6 Stunden
4 (Straf- und Strafverfahrensrecht, Waffen)ca. 6 Stunden
5 (UVV Wach- und Sicherungsdienste)ca. 6 Stunden
6 (Umgang mit Menschen)ca. 11 Stunden
7 (Grundzüge der Sicherheitstechnik)ca. 5 Stunden

Auffällig: Der größte Block ist „Umgang mit Menschen“ — Deeskalation, Verhalten in Gefahrensituationen, interkulturelle Kompetenz. Die Unterrichtung soll dich handlungsfähig machen, nicht zum Juristen.

Der DIHK-Rahmenplan sagt es selbst: „Die Unterrichtung ist weniger tief und breit als die Sachkundeprüfung angelegt.“ Die Taxonomiestufen des Rahmenplans, also die Anforderungsniveaus für die Prüfung, gelten für die Unterrichtung nicht. Gleiche sieben Sachgebiete, andere Tiefe.

Kosten und Dauer

Hier ist Vorsicht angebracht: Es gibt keine bundeseinheitliche Gebühr. Jede IHK legt ihre Preise selbst fest. Zwei belastbare Beispiele:

  • IHK Frankfurt am Main: 520 Euro für die Unterrichtung, Unterricht an 5 Tagen mit insgesamt 40 Stunden.
  • IHK Bonn/Rhein-Sieg: 420 Euro je Person bei 40 Unterrichtsstunden und 100 % Anwesenheitspflicht.

Das sind Beispiele, keine Bandbreite und schon gar kein bundesweiter Preis. Für deine Kammer gilt deine Kammer — die Gebührenordnung steht auf deren Website. Dasselbe gilt für den Zeitplan: Wie die 40 Unterrichtsstunden gelegt werden, entscheidet die jeweilige IHK. Das Frankfurter Beispiel verteilt sie auf 5 Tage; andere Kammern können anders takten.

Profil 2: Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Zweck und Rechtsgrundlage

Die Sachkundeprüfung beruht auf § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO in Verbindung mit der Bewachungsverordnung vom 3. Mai 2019. Ihr Zweck ist nach § 9 Abs. 1 BewachV der Nachweis, dass du die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben hast.

Das Wort „eigenverantwortlich“ ist der Schlüssel zum gesamten Unterschied. Gegenstand der Prüfung sind nach § 9 Abs. 2 BewachV dieselben Sachgebiete aus § 7 in Verbindung mit Anlage 2 — die Prüfung soll sich auf jedes dieser Gebiete erstrecken. Gleicher Stoff, anderes Anforderungsniveau.

Das Prüfungsformat

§ 11 BewachV gliedert die Prüfung in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Im mündlichen Teil können bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden; er soll je Prüfling etwa 15 Minuten dauern. Bestanden ist die Prüfung, wenn beide Teile jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden. Wiederholen ist erlaubt.

Die Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe konkretisiert: Prüfungssprache ist deutsch, der schriftliche Teil wird im Antwort-Wahl-Verfahren auf Papier oder elektronisch durchgeführt und dauert 120 Minuten. Für das Bestehen jedes Prüfungsteils sind mindestens 50 Prozent der zu vergebenden Gesamtpunkte nötig. Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Wiederholen darfst du beliebig oft.

Achtung bei den Fristen — hier weichen die IHKs voneinander ab: Nach der Nürnberger Prüfungsordnung musst du dich innerhalb eines Jahres ab Bestehen des schriftlichen Teils zum mündlichen anmelden und ihn ablegen. Das Merkblatt der IHK Bonn/Rhein-Sieg (Stand November 2025) nennt dagegen zwei Jahre, in denen die mündliche Prüfung dort bestanden werden muss. Frag also bei deiner Kammer nach, welche Prüfungsordnung für dich gilt — dieser Punkt ist nicht bundeseinheitlich.

Die IHKs bieten den schriftlichen Teil zunehmend als Online-Prüfung am PC an; die IHK Bonn/Rhein-Sieg führt ihn laut Merkblatt digital durch. Die Prüfungstermine werden bundeseinheitlich koordiniert. Abgenommen wird die Prüfung ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammern, und du kannst sie bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet.

Das Bewertungsschema seit dem 1. Juli 2025

Seit dem 01.07.2025 gilt für den schriftlichen Teil ein neues Bewertungsschema: 82 Prüfungsfragen ergeben maximal 120 Punkte, für das Bestehen sind mindestens 60 Punkte erforderlich — also die bekannten 50 Prozent. Kern der Änderung ist die Teilpunkte-Wertung: Eine richtige Teilantwort ergibt einen Punkt. Vorher gab es Punkte nur bei exakter Übereinstimmung mit der Musterlösung.

Wenn du wissen willst, wie die Prüfung im Detail abläuft und woran Leute typischerweise scheitern: lies den Artikel zum Ablauf der Sachkundeprüfung.

Kosten

Auch hier gilt: je IHK verschieden. Als konkretes Beispiel erhebt die IHK Bonn/Rhein-Sieg eine Prüfungsgebühr von 245 Euro für die Sachkundeprüfung und 208 Euro für die Wiederholungsprüfung, jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Ein Punkt, der oft untergeht: Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist keine Zulassungsvoraussetzung. Du kannst dich direkt zur Prüfung anmelden. Ob du dich mit einem Präsenzkurs, mit Büchern oder digital vorbereitest, ist deine Entscheidung — die IHK prüft das Ergebnis, nicht den Weg dorthin.

Die Entscheidungsmatrix: Welche Tätigkeit braucht was?

Jetzt zum Kern. § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO nennt genau fünf sachkundepflichtige Tätigkeiten:

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  2. Schutz vor Ladendieben
  3. Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
  4. Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
  5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Alles andere ist Unterrichtungsgebiet. Klingt einfach — ist es nicht, weil die Formulierungen auslegungsbedürftig sind. Deshalb gibt es ein IHK/DIHK-Merkblatt zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten. Es ist die beste verfügbare Orientierungshilfe, stammt aber vom 8. Dezember 2016. Verbindlich ist immer die Einschätzung der zuständigen Behörde für deinen konkreten Einsatz — die folgenden Listen sind Anhaltspunkte, keine Rechtsauskunft.

Stufe 0: Gar keine Bewachungstätigkeit

Es gibt Tätigkeiten, die überhaupt nicht unter § 34a GewO fallen — hier brauchst du weder Unterrichtung noch Sachkunde. Das Merkblatt nennt unter anderem:

  • bewachende Tätigkeiten durch eigene Angestellte des Objektbetreibers (es fehlt die Bewachung fremden Eigentums)
  • reine Alarmannahme in Notrufzentralen
  • Kartenabreißer ohne Zugangskontrolle
  • Hostessendienst
  • Auskunftserteilung auf Messen
  • Parkplatzeinweiser
  • reine Fahrer- und Kurierdienste

Der Klassiker daraus: Der Kartenabreißer ist raus — sobald er aber kontrolliert, wer rein darf, ist er drin.

Stufe 1: Unterrichtung genügt

Für viele echte Bewachungstätigkeiten reicht die 40-stündige Unterrichtung. Laut Abgrenzungsmerkblatt zählen dazu:

  • Geld- und Werttransporte
  • Pfortendienste mit Zugangskontrolle
  • Zugangskontrolle bei Gaststätten und sonstigen Veranstaltungen wie Konzerten
  • Zugangskontrolle am Fußballstadion
  • Personal in Wellenbrechern oder vor der Bühne
  • Zugangskontrolle in Bierzelten
  • Revierwachmann nach Dienstschluss
  • Personenschützer
  • Museumswächter

Lies das noch mal in Ruhe: Personenschützer und Geldtransport — Tätigkeiten, die die meisten Leute für die anspruchsvollsten im Gewerbe halten — stehen auf der Unterrichtungsliste. Die Sachkundepflicht ist kein Ranking nach Gefährlichkeit, sondern knüpft an die fünf gesetzlich benannten Konstellationen an.

Stufe 2: Sachkundeprüfung erforderlich

Kontrollgänge (Nr. 1). Als Beispiele nennt das Merkblatt Kontrollgänge auf U-Bahnhöfen und in S-Bahnen, in Fußgängerzonen, in Empfangshallen von Flughäfen, sogenannte Citystreifen sowie Kontrollgänge in Kaufhäusern und Ladenpassagen. Entscheidend ist, dass das Kontrollgehen die Hauptleistung der Bewachung ist. Genau daran hängt die Abgrenzung zum Revierwachmann, der nach Dienstschluss ein Objekt abgeht: Der steht auf der Unterrichtungsliste.

Schutz vor Ladendieben (Nr. 2). Erfasst sind nur Kaufhausdetektive gewerblicher Bewachungsunternehmen. Ist der Detektiv beim Kaufhaus selbst angestellt, bewacht er keine fremden Gegenstände — dann braucht er nach § 34a GewO keine Sachkundeprüfung. Identische Arbeit, anderer Arbeitsvertrag, andere Qualifikationspflicht.

Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Nr. 3). Sachkundepflichtig ist nur die gastgewerbliche Diskothek, gekennzeichnet unter anderem durch große Musikanlagen, Tanzfläche, DJ und ein geringes Speisenangebot. Veranstaltungen „mehr ruhiger Art“ — Tanztees, Bälle, Senioren- oder Jugendtanzveranstaltungen — fallen nicht darunter. Einlasskontrollen von Bier- und Festzelten ebenfalls nicht. Der Türsteher am Festzelt und der Türsteher am Club-Eingang machen also formal unterschiedliche Jobs.

Flüchtlingsunterkünfte in leitender Funktion (Nr. 4) und zugangsgeschützte Großveranstaltungen in leitender Funktion (Nr. 5). Beide Nummern hängen am Zusatz „in leitender Funktion“. Gemeint sind laut Merkblatt Personen, die für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und weisungsbefugt sind. Wer im selben Objekt als normale Wachperson eingesetzt ist, fällt nicht automatisch darunter. Für die Großveranstaltung nennt das Merkblatt außerdem einen Anhaltspunkt: unter freiem Himmel ist in der Regel ab 5.000 Besuchern von einer Großveranstaltung auszugehen.

Stufe 3: Sachkunde unabhängig von der Tätigkeit

Und jetzt der Punkt, der die meisten Gründungspläne betrifft: Unabhängig von den fünf Tätigkeitsfeldern muss der Gewerbetreibende selbst stets den Sachkundenachweis erbringen — ebenso die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen und die Betriebsleiter. Rechtlich hängt das an § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO, auf dem die Sachkundeprüfung neben Abs. 1a Satz 2 beruht; das IHK-Abgrenzungsmerkblatt stellt für die Praxis klar, dass für die übrigen Tätigkeiten den Beschäftigten die 40-stündige Unterrichtung genügt.

Übersetzt: Wenn du ein eigenes Bewachungsunternehmen gründen willst, ist die Diskussion „Unterrichtung oder Sachkunde?“ für dich beendet, bevor sie anfängt. Du brauchst die Sachkunde — auch dann, wenn dein Betrieb ausschließlich Pfortendienste und Museumsbewachung anbietet.

Befreiungen: Wer sich beides sparen kann

Bevor du Geld für einen Kurs ausgibst, prüf, ob du schon einen anerkannten Nachweis besitzt.

Anerkennung statt Unterrichtung (§ 8 BewachV). Anerkannt werden unter anderem erfolgreich abgelegte Prüfungen als Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit und Geprüfter Werkschutzmeister. Ferner Laufbahnprüfungen im Polizei-, Justizvollzugs-, Zoll- oder Militärdienst mindestens des mittleren Dienstes sowie ein juristischer Studienabschluss — Letzterer allerdings nur mit ergänzendem Nachweis zu den Sachgebieten nach § 7 Nr. 5 bis 7 (UVV, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik).

Anerkennung statt Sachkundeprüfung (§ 12 BewachV). Hier ist der Kreis enger gezogen: Von der Prüfung nach § 9 BewachV befreit sind nur Inhaber der in § 8 Nummer 1 bis 3 genannten Nachweise. Wer von der Unterrichtung befreit ist, ist damit nicht automatisch auch von der Sachkundeprüfung befreit. Prüfe deshalb in § 8 BewachV und im Merkblatt deiner Kammer, unter welcher Nummer dein Abschluss steht.

Das Merkblatt der IHK Bonn/Rhein-Sieg zählt für die Sachkundebefreiung konkret auf: Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Polizeidienst und Bundesgrenzschutz, Laufbahnprüfung der Bundespolizei, mittlerer Justizvollzugsdienst, mittlerer Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe), Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr), Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Servicekraft für Schutz und Sicherheit sowie die Weiterbildungsabschlüsse Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfter Werkschutzmeister und Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit.

Ein Verfahrenshinweis, der viel Zeit spart: Freistellungen von der Sachkundeprüfung stellt nicht die IHK aus, sondern die erlaubniserteilende Behörde — also das Ordnungsamt. Als Nachweis dienen Bescheinigungen, Zeugnisse und Verträge. Wer mit seinem Polizeizeugnis bei der IHK anklopft, ist an der falschen Adresse.

Übergangsvorschriften (§ 23 BewachV). Für Altfälle gibt es Bestandsschutz: § 23 Abs. 1 BewachV betrifft Personen, die am 31. März 1996 bereits im Bewachungsgewerbe beschäftigt waren. § 23 Abs. 2 BewachV befreit Personen von der Sachkundeprüfung nach § 9, die seit dem 1. Januar 2003 durchgehend — mindestens drei Jahre — im Bewachungsgewerbe tätig waren. In beiden Fällen brauchst du eine entsprechende Bescheinigung; ohne Papier keine Befreiung.

Fazit: Was du in deiner Situation brauchst

Du willst als Angestellter einsteigen und weißt noch nicht genau, wo. Nimm die Unterrichtung. Sie ist der gesetzliche Regelfall und deckt Pforte, Objektschutz, Veranstaltungen, Geldtransport und vieles mehr ab; in den genannten IHK-Beispielen kostet sie 420 bis 520 Euro. Die Sachkundeprüfung kannst du später nachholen — sie lässt sich bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet, und ein Vorbereitungslehrgang ist keine Zulassungsvoraussetzung.

Du willst konkret Citystreife, ÖPNV, Ladenpassage, Kaufhausdetektiv (für ein Bewachungsunternehmen) oder Türsteher an einer gastgewerblichen Diskothek machen. Dann brauchst du die Sachkundeprüfung — die Unterrichtung genügt für diese Einsätze nicht. Spar dir den Umweg und bereite direkt die Prüfung vor.

Du willst leitend arbeiten — verantwortlich und weisungsbefugt für die Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft oder einer zugangsgeschützten Großveranstaltung vor Ort. Sachkunde.

Du willst gründen oder Betriebsleiter werden. Sachkunde, ohne Wenn und Aber, unabhängig von den angebotenen Leistungen. Dazu kommt die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO.

Du bist unsicher, wohin dich der Job trägt. Dann ist die Sachkunde der Nachweis, der dir die fünf Sonderbereiche und den Weg in die Selbstständigkeit überhaupt erst öffnet. Der Preis dafür ist echte Vorbereitung — dieselben sieben Sachgebiete, aber in der Tiefe, die der DIHK-Rahmenplan für die Prüfung ansetzt. Ob deine Erlaubnisbehörde einen vorhandenen Sachkundenachweis auch für die übrigen Tätigkeiten anerkennt, klärst du am besten direkt dort.

Was du in keinem Fall tun solltest: die Unterrichtung buchen in der Hoffnung, dass sie schon irgendwie reichen wird. Fünf Tätigkeiten sind namentlich im Gesetz aufgeführt, und der Gewerbetreibende darf dich dort ohne Sachkundenachweis nicht einsetzen.

So bereitest du dich auf die Sachkundeprüfung vor

Steht fest, dass du die Sachkundeprüfung brauchst: Der Stoff ist vollständig öffentlich — sieben Sachgebiete nach § 7 BewachV, konkretisiert in Anlage 2 BewachV. Der schriftliche Teil läuft im Antwort-Wahl-Verfahren über 120 Minuten, seit dem 01.07.2025 mit 82 Fragen, 120 möglichen Punkten und Teilpunkte-Wertung. Genau dieses Format lässt sich trainieren, und weil kein Lehrgang vorgeschrieben ist, entscheidest du selbst, wie.

Bei Lexam übst du die Sachgebiete in kleinen Lektionen und wiederholst automatisch das, was du zu vergessen drohst — im Prüfungsformat, das dich am Prüfungstag erwartet.

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Quellen

  • § 34a GewO – Bewachungsgewerbe (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • § 6 BewachV – Verfahren (Unterrichtungsverfahren) (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • § 7 BewachV – Inhalt der Unterrichtung (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • Bewachungsgewerbe – Rahmenplan für die Sachkundeprüfung, Stoffsammlung für die Unterrichtung (Stand September 2019) (DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.)
  • Anlage 2 BewachV – Stoffsammlung Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden) (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • § 8 BewachV – Anerkennung anderer Nachweise (Unterrichtung) (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • § 12 BewachV – Anerkennung anderer Nachweise (Sachkundeprüfung) (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • Merkblatt – Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO), Stand November 2025 (IHK Bonn/Rhein-Sieg)
  • § 9 BewachV – Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • § 11 BewachV – Prüfung, Verfahren (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (IHK Nürnberg für Mittelfranken)
  • Ein Merkblatt Ihrer IHK: Bewachungsgewerbe – § 34a GewO, Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? Abgrenzung einzelner Tätigkeiten (Stand 8. Dezember 2016, verantwortlich DIHK Berlin) (IHK Bonn/Rhein-Sieg / DIHK)
  • § 23 BewachV – Übergangsvorschriften (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • Bewacherregister – Informationsportal (Statistisches Bundesamt, Registerbehörde)
  • § 11b GewO – Bewacherregister (gesetze-im-internet.de, BMJ / juris)
  • Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO (IHK Frankfurt am Main)
  • Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) (IHK Bonn/Rhein-Sieg)
  • Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) (IHK Bonn/Rhein-Sieg)
  • Prüfung Bewachungsgewerbe – IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen (DIHK Bildungs-GmbH)
  • Weiterentwicklung Bewertungsschema der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (Stand: 9. Mai 2025) (IHK Ostthüringen zu Gera)

Häufige Fragen

Was darf ich mit der 34a Unterrichtung machen?

Alle Bewachungstätigkeiten, die nicht zu den fünf sachkundepflichtigen Feldern des § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO gehören. Das DIHK/IHK-Merkblatt zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten (Stand 8. Dezember 2016) nennt als Beispiele Geld- und Werttransporte, Pfortendienste mit Zugangskontrolle, Zugangskontrolle bei Gaststätten und Konzerten, Zugangskontrolle am Fußballstadion, Personal in Wellenbrechern oder vor der Bühne, Zugangskontrolle in Bierzelten, Revierwachmann nach Dienstschluss, Personenschützer und Museumswächter. Diese Liste ist eine Orientierungshilfe — verbindlich entscheidet die zuständige Behörde über deinen konkreten Einsatz. Ein eigenes Bewachungsunternehmen führen darfst du mit der Unterrichtung nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

Die Unterrichtung ist eine 40-stündige mündliche Belehrung, die mit einer IHK-Bescheinigung nach Anlage 1 BewachV endet, sobald du ohne Fehlzeiten teilgenommen hast — ohne Examen. Die Sachkundeprüfung ist eine echte Prüfung vor der IHK mit schriftlichem Teil (120 Minuten, Antwort-Wahl-Verfahren) und mündlichem Teil (etwa 15 Minuten je Prüfling), jeweils mit mindestens 50 Prozent zu bestehen. Beide Wege behandeln dieselben sieben Sachgebiete aus § 7 BewachV, aber nicht auf demselben Niveau: Der DIHK-Rahmenplan hält fest, dass die Unterrichtung weniger tief und breit angelegt ist, und § 9 Abs. 1 BewachV knüpft die Sachkunde an die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben.

Für welche Tätigkeiten brauche ich die Unterrichtung, für welche die Sachkundeprüfung?

Die Unterrichtung ist der Regelfall für Wachpersonal. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO für fünf Tätigkeiten: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion und Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion. Zusätzlich brauchen Gewerbetreibende, gesetzliche Vertreter juristischer Personen und Betriebsleiter immer die Sachkunde.

Muss ich bei der Unterrichtung eine Prüfung ablegen?

Nein. Die IHK stellt die Unterrichtungsbescheinigung aus, wenn du ohne Fehlzeiten teilgenommen hast — eine Prüfung ist am Ende der Unterrichtung gesetzlich nicht vorgesehen. Manche Kammern führen aber eine Lernstandkontrolle durch: Die IHK Bonn/Rhein-Sieg stellt mündliche und schriftliche Verständnisfragen und stellt den Nachweis bei vollständiger Teilnahme aus. Die Anwesenheit ist das entscheidende Kriterium, dort gilt 100 % Anwesenheitspflicht. Daneben verlangt § 6 Abs. 1 BewachV deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.

Wie viel kostet die Unterrichtung nach § 34a GewO?

Es gibt keine bundeseinheitliche Gebühr — jede IHK legt ihre Preise selbst fest. Zwei Beispiele: Die IHK Frankfurt am Main verlangt 520 Euro für die Unterrichtung an 5 Tagen mit insgesamt 40 Stunden, die IHK Bonn/Rhein-Sieg 420 Euro je Person bei 40 Unterrichtsstunden. Zum Vergleich: Bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg kostet die Sachkundeprüfung 245 Euro, die Wiederholungsprüfung 208 Euro. Die Unterrichtung ist also nicht automatisch der günstigere Weg. Maßgeblich ist immer die Gebührenordnung deiner Kammer.

Wie lange dauert die Unterrichtung nach § 34a GewO?

Anlage 2 BewachV führt die Stoffsammlung unter der Überschrift „Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)“; auch der DIHK-Rahmenplan geht von rund 40 Unterrichtsstunden aus. Wie diese Stunden gelegt werden, entscheidet die jeweilige IHK: Die IHK Frankfurt am Main verteilt sie zum Beispiel auf 5 Tage. Weil die Bescheinigung Fehlzeitenfreiheit voraussetzt, musst du die gesamte Zeit tatsächlich anwesend sein.

Kann ich mit der 34a Unterrichtung ein eigenes Bewachungsunternehmen gründen?

Nein. Der Gewerbetreibende selbst muss stets den Sachkundenachweis erbringen, ebenso gesetzliche Vertreter juristischer Personen und Betriebsleiter — unabhängig davon, welche Tätigkeiten der Betrieb anbietet. Rechtlich hängt das an § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO, auf dem die Sachkundeprüfung neben Abs. 1a Satz 2 beruht. Dazu kommt die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO durch die zuständige Behörde. Die Unterrichtung qualifiziert dich für die Beschäftigung als Wachperson im Regelfall, nicht für die Führung eines Bewachungsunternehmens.

Wo kann ich die Sachkundeprüfung ablegen, und brauche ich dafür einen Kurs?

Die Sachkundeprüfung wird ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammern abgenommen; du kannst sie bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet, und die Termine werden bundeseinheitlich koordiniert. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist keine Zulassungsvoraussetzung — wie du dich vorbereitest, bleibt dir überlassen.

Quellen

  1. § 34a GewO – Bewachungsgewerbe gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  2. § 6 BewachV – Verfahren (Unterrichtungsverfahren) gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  3. § 7 BewachV – Inhalt der Unterrichtung gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  4. Bewachungsgewerbe – Rahmenplan für die Sachkundeprüfung, Stoffsammlung für die Unterrichtung (Stand September 2019) DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (abgerufen 2026-08-22)
  5. Anlage 2 BewachV – Stoffsammlung Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden) gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  6. § 8 BewachV – Anerkennung anderer Nachweise (Unterrichtung) gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  7. § 12 BewachV – Anerkennung anderer Nachweise (Sachkundeprüfung) gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  8. Merkblatt – Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO), Stand November 2025 IHK Bonn/Rhein-Sieg (abgerufen 2026-08-22)
  9. § 9 BewachV – Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  10. § 11 BewachV – Prüfung, Verfahren gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  11. Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe IHK Nürnberg für Mittelfranken (abgerufen 2026-08-22)
  12. Ein Merkblatt Ihrer IHK: Bewachungsgewerbe – § 34a GewO, Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? Abgrenzung einzelner Tätigkeiten (Stand 8. Dezember 2016, verantwortlich DIHK Berlin) IHK Bonn/Rhein-Sieg / DIHK (abgerufen 2026-08-22)
  13. § 23 BewachV – Übergangsvorschriften gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  14. Bewacherregister – Informationsportal Statistisches Bundesamt (Registerbehörde) (abgerufen 2026-08-22)
  15. § 11b GewO – Bewacherregister gesetze-im-internet.de (BMJ / juris) (abgerufen 2026-08-22)
  16. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO IHK Frankfurt am Main (abgerufen 2026-08-22)
  17. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) IHK Bonn/Rhein-Sieg (abgerufen 2026-08-22)
  18. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) IHK Bonn/Rhein-Sieg (abgerufen 2026-08-22)
  19. Prüfung Bewachungsgewerbe – IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen DIHK Bildungs-GmbH (abgerufen 2026-08-22)
  20. Weiterentwicklung Bewertungsschema der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (Stand: 9. Mai 2025) IHK Ostthüringen zu Gera (abgerufen 2026-08-22)

Autor

Jan Lukas Schmitz
Jan Lukas Schmitz

Gründer & Geschäftsführer

Hi, ich bin Lukas, Gründer von Lexam. 2025 standen wir selbst vor einer IHK-Sachkundeprüfung und fanden nichts, womit wir gern gelernt hätten. Also haben wir es selbst gebaut. Hier im Ratgeber schreibe ich auf, was wirklich zählt: Tipps und Strategien für die Prüfung, Wissen zu den typischen Stolperfallen und News, wenn sich an Prüfung oder Rechtslage etwas ändert.

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