Der schriftliche Teil ist durch. Jetzt kommt der Abschnitt, den die meisten unterschätzen: rund 15 Minuten vor einem Prüfungsausschuss, ohne Ankreuzfeld, ohne Bedenkzeit, ohne die Möglichkeit, eine Frage zu überspringen und später zurückzukommen. Den schriftlichen Fragenkatalog auswendig zu können, hilft hier nur begrenzt. Gefragt ist, ob du dein Wissen in einer konkreten Situation anwenden kannst und ob du das laut, in ganzen Sätzen und auf Deutsch erklären kannst.
Geregelt ist der mündliche Teil in § 11 der Bewachungsverordnung (BewachV): bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig, etwa 15 Minuten pro Person, zwei inhaltliche Schwerpunkte, am Ende eine Bewertung mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Alles Weitere, von Terminen über Gebühren bis zu Fristen, regelt deine IHK in eigener Satzung. Den Gesamtüberblick über beide Prüfungsteile findest du im §34a-Prüfungs-Guide. Die Trainingsfragen für den schriftlichen Teil findest du in den 34a-Übungsfragen.
Für wen die Sachkundeprüfung überhaupt Pflicht ist
Die Sachkundeprüfung ist kein Pflichtprogramm für jeden im Sicherheitsgewerbe. § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO verlangt den Nachweis einer vor der IHK erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung von Selbständigen, von gesetzlichen Vertretern juristischer Personen und von Personen, die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragt sind. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Bewachungserlaubnis.
Für angestelltes Wachpersonal zählt § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO fünf Tätigkeiten auf, bei denen zusätzlich zur Zuverlässigkeit die bestandene Sachkundeprüfung verlangt wird:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
- leitende Bewachung von Asylaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
- leitende Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen
Die letzten beiden Punkte sind erst seit Dezember 2016 sachkundepflichtig; davor galten nur die drei Klassiker Citystreife, Kaufhausdetektiv und Türsteher. Für alle übrigen Bewachungstätigkeiten reicht nach § 34a Abs. 1a Satz 1 GewO die Unterrichtung mit IHK-Bescheinigung. Die ist strukturell etwas völlig anderes: mindestens 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, bis zu 20 Teilnehmende gleichzeitig, und am Ende keine benotete Prüfung. Die IHK stellt die Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 BewachV aus, sobald sie sich durch aktiven Dialog und Verständnisfragen von deinen Kenntnissen überzeugt hat. Welcher der beiden Wege für dich der richtige ist, klärst du am schnellsten im Vergleich Unterrichtung oder Sachkundeprüfung.
Eine dritte Gruppe muss gar nicht erst antreten. § 12 BewachV erkennt bestimmte andere Nachweise an. Die IHK Lahn-Dill nennt dazu unter anderem die Geprüfte Werkschutzfachkraft, die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, den Geprüften Werkschutzmeister, den Meister für Schutz und Sicherheit, die Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie Laufbahnprüfungen ab mittlerem Polizeidienst, Bundespolizei/Bundesgrenzschutz, mittlerem Justizvollzugsdienst, mittlerem Zolldienst mit Waffenführungsberechtigung und Feldjäger der Bundeswehr. Der Blick lohnt sich, bevor du Geld für eine Prüfung ausgibst, die du nicht brauchst.
Zulassung zum mündlichen Teil: was die Kammern verlangen
§ 11 Abs. 1 BewachV gliedert die Sachkundeprüfung in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Wie die beiden Termine zeitlich zusammenhängen und welche Voraussetzung für den mündlichen Termin gilt, regeln die einzelnen Kammern in ihren Prüfungsordnungen.
Die IHK Aachen formuliert es so: Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil mit mindestens 60 von 120 Punkten, also 50 Prozent, bestanden hat.
Auch der Abstand zwischen beiden Terminen ist Kammersache. Bei der IHK Rhein-Neckar finden die mündlichen Prüfungen in der Regel freitags nach der jeweiligen schriftlichen Prüfung statt, das kann also sehr eng aufeinanderfolgen. Bei der IHK Aachen liegt der mündliche Termin üblicherweise rund zwei Wochen nach dem schriftlichen. Frag das bei deiner Anmeldung ausdrücklich ab: Ein Wochenende Pause oder zwei Wochen Vorbereitungszeit sind zwei sehr verschiedene Lernpläne.
Der Hintergrund für diese Unterschiede steht in § 11 Abs. 8 BewachV: Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens regeln die IHKs selbst per Satzung nach Maßgabe des § 32 GewO. Die Grundstruktur ist bundeseinheitlich durch die BewachV vorgegeben, also die Gliederung in mündlich und schriftlich, die Obergrenze von fünf Prüflingen, der Richtwert von etwa 15 Minuten und die Bestehensregel. Termine, Gebühren und Fristen sind es nicht.
So läuft der mündliche Teil ab
Bis zu fünf Prüflinge, etwa 15 Minuten pro Person
§ 11 Abs. 2 Satz 1 BewachV ist an dieser Stelle sehr konkret: Im mündlichen Prüfungsteil können gleichzeitig bis zu fünf Prüflinge geprüft werden, und er soll für jeden Prüfling etwa 15 Minuten dauern.
Daraus folgt zweierlei, womit viele nicht rechnen. Du sitzt vermutlich nicht allein im Raum, denn die Verordnung erlaubt ausdrücklich, mehrere Prüflinge gleichzeitig zu prüfen. Und die 15 Minuten gelten pro Person: Eine Gruppe zu fünft kann entsprechend deutlich länger im Raum sein als eine Viertelstunde.
Das „bis zu“ und das „etwa“ im Verordnungstext sind dabei ernst zu nehmen. Aus § 11 Abs. 2 Satz 1 BewachV lässt sich nur eine Obergrenze für die Gruppe und ein Richtwert für die Dauer ableiten, keine feste Vorgabe. Wie deine Kammer diesen Rahmen im Einzelfall ausfüllt, wie viele Prüflinge an deinem Termin also tatsächlich zusammensitzen, steht in ihrer Prüfungsordnung.
Der Prüfungsausschuss
Nach § 10 Abs. 2 BewachV muss jede prüfende IHK mindestens einen Prüfungsausschuss bilden, mit Vorsitz und Stellvertretung. Die Mitglieder müssen laut Verordnung für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Mehr legt die BewachV zu ihrer Herkunft nicht fest; welche beruflichen Hintergründe eine Kammer konkret in ihren Ausschuss beruft, entscheidet sie selbst.
Zuständig ist übrigens keine zentrale Bundesstelle. § 10 Abs. 1 BewachV stellt klar: Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die sie anbietet.
Nicht öffentlich: wer im Raum sein darf
§ 11 Abs. 5 BewachV bestimmt, dass die Prüfung nicht öffentlich ist. Anwesend sein dürfen neben Prüfungsausschuss und Prüflingen nur gesetzlich benannte Personen: beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden, Mitglieder anderer Prüfungsausschüsse, Vertreter der IHK, Qualitätskontrolleure und künftige Ausschussmitglieder. Wichtig für deine Nerven: Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen und nicht an der Beratung über das Ergebnis mitwirken. Wenn also jemand still am Rand sitzt und mitschreibt, bewertet dich diese Person nicht.
Deine Begleitung, dein Partner oder ein Kollege dürfen nicht mit hinein. Plan das ein, wenn dich jemand zum Termin fährt.
Die zwei Schwerpunkte, auf die alles hinausläuft
Hier liegt der eigentliche Unterschied zum schriftlichen Teil. Nach § 9 Abs. 2 BewachV ist Gegenstand der Sachkundeprüfung derselbe Stoff, den § 7 BewachV in Verbindung mit Anlage 2 für die Unterrichtung festlegt, und die Prüfung soll sich auf jedes dieser Gebiete erstrecken. Das sind sieben Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Gefahrensituationen, Deeskalation und interkulturelle Kompetenz
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Für den mündlichen Teil zieht § 11 Abs. 2 Satz 2 BewachV daraus zwei heraus: Ein Schwerpunkt ist auf die Sachgebiete nach § 7 Nummer 1 und Nummer 6 zu legen, also auf das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und auf den Umgang mit Menschen.
Der DIHK-Rahmenplan für die Sachkundeprüfung (Stand September 2019, prüfungsrelevant ab 1. Juni 2019) macht dieselbe Ansage noch einmal in seiner Gliederung: Die Sachgebiete „1a. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, „1b. Gewerberecht“ und „6. Umgang mit Menschen“ sind dort jeweils ausdrücklich als „Schwerpunkt mündlich lt. § 11 Abs. 2 BewachV“ gekennzeichnet.
Übersetzt in eine Lernstrategie heißt das: Sicherheitstechnik und Datenschutz komplett zu ignorieren wäre falsch, weil sich die Prüfung laut § 9 Abs. 2 BewachV auf jedes Sachgebiet erstrecken soll. Wenn du deine letzte Woche vor dem mündlichen Termin aufteilst, gehört der größte Block aber in Sachgebiet 1 und Sachgebiet 6.
Warum ausgerechnet diese beiden
Das ergibt inhaltlich Sinn. § 9 Abs. 1 BewachV beschreibt den Zweck der Sachkundeprüfung als Nachweis, dass du die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die notwendigen rechtlichen Vorschriften sowie über die fachbezogenen Pflichten und Befugnisse und deren praktische Anwendung erworben hast. Der Teil „und deren praktische Anwendung“ lässt sich im Ankreuzverfahren nur begrenzt prüfen. Im Gespräch schon.
Passend dazu weist der DIHK-Rahmenplan zu jedem Lerninhalt Taxonomiestufen aus, also Wissen, Verstehen und Anwenden, um die geforderte Prüfungstiefe zu markieren. Ausdrücklich gilt: Für die bloße Unterrichtung gelten diese Taxonomiestufen nicht. Die Sachkundeprüfung will also mehr als Wiedererkennen.
Fallbeispiele: mit diesen Themenfeldern musst du rechnen
Vorweg, weil im Netz viel Unsinn kursiert: Es gibt keine offizielle, veröffentlichte Liste „echter“ mündlicher Prüfungsfragen. Belastbar ist der DIHK-Rahmenplan, und der nennt für das mündlich schwerpunktmäßig geprüfte Sachgebiet 6 ausdrücklich „zu behandelnde Situationen“. Genau diese Situationen sind der belastbare Rahmen für Fallbeispiele. Behandle die folgenden Punkte also als Themenfelder, nicht als garantierte Prüfungsfragen.
Kontaktaufnahme und Ansprechen
Wie sprichst du jemanden an? Das klingt banal, ist aber der Moment, in dem ein Einsatz entweder ruhig bleibt oder eskaliert. Denk in konkreten Elementen: Abstand, Körpersprache, Lautstärke, Anrede, das Nennen deiner Funktion und des Grunds für die Ansprache.
Bedeutung der Eigensicherung beim Einschreiten
Der Rahmenplan führt die Eigensicherung als eigenen Punkt. Kläre für dich: Warum gehst du nicht allein in eine unübersichtliche Lage? Woran erkennst du, dass du besser Abstand hältst? Wann rufst du Unterstützung oder die Polizei? Nimm die Eigensicherung in dein Antwortgerüst auf, bevor du zur rechtlichen Bewertung einer Lage kommst.
Professionelle Einsatzbewältigung
Hier geht es um eine nachvollziehbare Struktur: Lage erfassen, Zuständigkeit klären, angemessen handeln, dokumentieren, übergeben. Ein roter Faden trägt dich durch mehr Situationen als ein Standardrezept, das du auf jede Lage legst.
Gefahrensituationen erkennen, bewältigen und vermeiden
Der Rahmenplan nennt alle drei Verben, und die Reihenfolge ist die Botschaft. Erkennen kommt vor Bewältigen, und Vermeiden ist die eigentliche Königsdisziplin. Eine Antwort, die zeigt, wie du eine Lage gar nicht erst kippen lässt, ist stärker als eine, die nur beschreibt, wie du hinterher aufräumst. Deeskalation und interkulturelle Kompetenz sind in § 7 Nummer 6 BewachV ausdrücklich Teil des Sachgebiets.
Und die rechtliche Seite
Der zweite Schwerpunkt ist Sachgebiet 1. Die Fragen dahinter sind dieselben, die in jeder Lage zählen: Auf welcher Grundlage handelst du hier? Wo endet deine Befugnis? Was ist Sache der Polizei? Das Gewerberecht gehört nach § 7 Nummer 1 BewachV ausdrücklich mit dazu, also auch Erlaubnis, Pflichten und Grenzen des Bewachungsgewerbes.
Wie viele Fragen kommen dran?
Diese Frage taucht ständig auf, und die ehrliche Antwort lautet: Die BewachV nennt keine Fragenzahl für den mündlichen Teil. § 11 Abs. 2 BewachV regelt die Gruppengröße, die Dauer von etwa 15 Minuten pro Prüfling und die inhaltlichen Schwerpunkte, mehr nicht. Wie viele Fragen in diese 15 Minuten passen, hängt davon ab, wie ausführlich du antwortest und wie tief der Ausschuss nachfasst.
Rechne deshalb in Minuten. Drei Stichworte pro Frage füllen eine Viertelstunde anders als eine ausformulierte Antwort, in der du Situation, Eigensicherung, Rechtsgrundlage und Handlung sauber trennst.
Der bundeseinheitliche Fragensatz, den viele meinen, gehört zum schriftlichen Teil: Laut IHK Rhein-Neckar werden dort bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen aus den sieben Sachgebieten gestellt. Übungsfragen zu denselben sieben Sachgebieten findest du in den 34a-Übungsfragen, keine Originalaufgaben und kein Skript fürs Gespräch.
Bewertung: bestanden oder nicht bestanden
§ 11 Abs. 4 BewachV: Die Leistung wird vom Prüfungsausschuss mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden. Es gibt also keine Verrechnung: Ein glänzender schriftlicher Teil rettet keinen verpatzten mündlichen.
Wie die Kammern das in Punkte übersetzen, zeigt die IHK Aachen: Die mündliche Prüfung gilt dort als bestanden, wenn mindestens 50 Punkte, also 50 Prozent, erreicht werden. Für andere Kammern lässt sich diese Zahl nicht übernehmen — die Punktesystematik steht in der jeweiligen Prüfungsordnung.
Wenn beides steht, stellt die IHK nach § 11 Abs. 7 BewachV die Bescheinigung nach Anlage 3 BewachV aus, den Sachkundenachweis.
Nicht bestanden? Wiederholen — und die Frist deiner Kammer im Blick behalten
Die gute Nachricht steht in § 11 Abs. 6 BewachV: Die Prüfung darf wiederholt werden. Eine Begrenzung der Versuche sieht die BewachV selbst nicht vor. Ein verpatzter mündlicher Teil bedeutet also nicht, dass du dauerhaft raus bist.
Die schlechte Nachricht ist eine Frist, die viele übersehen, weil sie nicht in der Verordnung steht, sondern in den Regelungen der Kammer. Die IHK Lahn-Dill gibt vor: Die mündliche Prüfung muss innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgreich abgelegt werden, sonst gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden. Dann ist auch der schriftliche Teil verfallen, und du fängst von vorn an.
Solche Fristen sind Kammerregelungen, keine Bundesvorgabe. Ob und welche Frist für dich gilt, erfährst du deshalb nur bei deiner eigenen IHK. Die Lahn-Dill-Angabe ist keine bundesweite Regel, und aufschieben solltest du die Wiederholung in keinem Fall.
Was der mündliche Teil kostet
Auch hier gilt: je IHK unterschiedlich, teils erheblich. Drei belegte Beispiele, Stand der eingesehenen Kammerseiten:
| IHK | Gesamtprüfung | Wiederholung |
|---|---|---|
| IHK Aachen | 122 € | 96 € (Wiederholungsprüfungen) |
| IHK Lahn-Dill | 185 € | 75 € (Wiederholung mündlich) |
| IHK Rhein-Neckar | 230 € | 100 € mündlich, 130 € wenn der schriftliche Teil bei einer anderen IHK abgelegt wurde |
Diese Zahlen gelten für die genannten Kammern und sind nicht auf Deutschland verallgemeinerbar. Sie zeigen aber die Größenordnung, und dass eine mündliche Wiederholung bei diesen drei Kammern deutlich günstiger ist als eine komplette Neuanmeldung nach Fristablauf. Was insgesamt an Kosten auf dich zukommt, inklusive Vorbereitung, steht im Detail unter den 34a-Kosten.
Ein Punkt noch zum Nichterscheinen: Bei der IHK Aachen ermäßigt sich die Gebühr auf 23 €, wenn du vor Prüfungsbeginn schriftlich zurücktrittst. Trittst du nicht zurück und erscheinst ohne wichtigen Grund nicht, wird die Prüfung mit „ungenügend“ und 0 Punkten bewertet. Wenn du merkst, dass du nicht so weit bist: absagen, schriftlich, rechtzeitig.
Prüfungssprache Deutsch
Die IHK Rhein-Neckar nennt Deutsch als Prüfungssprache und gute Deutschkenntnisse von mindestens Niveau B1 GER als Grundvoraussetzung zum Bestehen. Fairerweise dazu: Das B1-Niveau ist ausdrücklich in § 6 Abs. 1 BewachV verankert, dort allerdings für die Unterrichtung. Für die Sachkundeprüfung selbst enthalten die §§ 9 bis 11 BewachV keine ausdrückliche B1-Klausel; die Angabe der Kammer ist insoweit eine Praxis- und Auslegungsangabe, kein wörtlicher Verordnungstext.
Für dich läuft es trotzdem aufs Gleiche hinaus. Im mündlichen Teil musst du Fachbegriffe aussprechen und erklären, nicht nur wiedererkennen. Wenn Deutsch nicht deine Erstsprache ist, gehört lautes Üben in den Hauptteil deiner Vorbereitung.
Vorbereitung: laut sprechen statt still lesen
Der häufigste Fehler ist, den mündlichen Teil mit denselben Mitteln vorzubereiten wie den schriftlichen. Multiple-Choice trainiert Wiedererkennen. Das Prüfungsgespräch verlangt Formulieren. Das sind zwei verschiedene Fähigkeiten, und die zweite bekommst du nicht geschenkt, wenn du die erste trainierst.
Vier Dinge, die sich lohnen:
Antworte in einer festen Reihenfolge. Leg dir ein Gerüst zurecht, das zu jeder Situation passt: Was sehe ich? Wie sichere ich mich selbst ab? Worauf stütze ich mein Handeln rechtlich? Was tue ich konkret, und wann übergebe ich an die Polizei? Dieses Gerüst spiegelt die Situationen wider, die der DIHK-Rahmenplan für Sachgebiet 6 nennt, und es hilft dir, wenn dir bei einer Frage kurz nichts einfällt: Du fängst vorne an und arbeitest dich durch.
Sprich deine Antworten aus. Nicht denken, nicht mitlesen, reden. Nimm dich mit dem Handy auf und hör es dir an. Der Unterschied zwischen „ich weiß das“ und „ich kann das erklären“ wird dabei innerhalb von zwei Minuten schmerzhaft deutlich.
Übe zu zweit. Da nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BewachV bis zu vier weitere Prüflinge mit dir im Raum sitzen können, ist Üben im Wechsel realistischer als Alleinlernen. Lass dir Rückfragen stellen.
Konzentriere dich auf die Schwerpunkte, ohne den Rest fallen zu lassen. Sachgebiet 1 und Sachgebiet 6 sind laut § 11 Abs. 2 BewachV die Schwerpunkte, aber § 9 Abs. 2 BewachV sagt, dass sich die Prüfung auf jedes Sachgebiet erstrecken soll. Eine Frage aus Datenschutz oder Sicherheitstechnik ist also nicht ausgeschlossen.
Wenn du das strukturiert und mit Wiederholung nach Plan angehen willst: Genau dafür ist der Kurs zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei Lexam gebaut, mit Lernstoff entlang der sieben Sachgebiete, Fallbeispielen zu den mündlich geprüften Schwerpunkten und Wiederholungen, die sich an deinem Fortschritt orientieren.
Zur Nervosität
Zwei nüchterne Fakten helfen mehr als jeder Beruhigungsspruch. Erstens: Bei der IHK Aachen kommst du überhaupt nur in den mündlichen Termin, wenn du den schriftlichen Teil mit mindestens 60 von 120 Punkten bestanden hast. Der Ausschuss weiß dort also, dass du den Stoff grundsätzlich kannst. Zweitens: Zum Bestehen des mündlichen Teils genügen bei derselben Kammer mindestens 50 Punkte, also 50 Prozent. Ein Aussetzer bei einer einzelnen Frage entscheidet die Prüfung damit nicht.
Und wenn du eine Frage wirklich nicht beantworten kannst, sag das. Ein ehrliches „das weiß ich nicht sicher, ich würde in dieser Lage zuerst die Polizei hinzuziehen“ ist besser als eine erfundene Rechtsgrundlage. Erfundene Befugnisse sind in einer Prüfung, bei der es genau um Befugnisgrenzen geht, das ungünstigste Signal überhaupt.
Die Reform vom 1. Juli 2025: was sie für den mündlichen Teil bedeutet
Seit dem 1. Juli 2025 gilt für den schriftlichen Teil ein neues Bewertungssystem: 82 Prüfungsfragen mit maximal 120 Punkten statt zuvor 72 Fragen und 100 Punkte, und bei Multiple-Choice-Fragen gibt es Teilpunkte für jede richtig markierte Teilantwort anstelle der früheren Alles-oder-Nichts-Bewertung.
Für den mündlichen Teil gilt: In den eingesehenen offiziellen Quellen, also bei IHK Lahn-Dill, IHK Aachen und IHK Rhein-Neckar, findet sich kein Hinweis, dass diese Reform den mündlichen Prüfungsteil selbst verändert hätte. Gruppengröße bis fünf, etwa 15 Minuten pro Prüfling und der Ablauf werden dort weiterhin so beschrieben. Auch eine ausdrückliche Änderung von § 11 BewachV nach dem 24. Juni 2019 ließ sich bei gesetze-im-internet.de nicht finden. Das ist ein Negativbefund und kein abschließender Beweis.
Zur Einordnung: Die geltende BewachV wurde am 3. Mai 2019 ausgefertigt (BGBl. I S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juni 2019 (BGBl. I S. 882), und gilt seit dem 1. Juni 2019 in dieser Fassung. Die Ermächtigung dafür, einschließlich der Anforderungen und des Verfahrens für die Sachkundeprüfung, steht in § 34a Abs. 2 Nr. 3 GewO.
Übrigens läuft der schriftliche Teil längst digital: Er dauert bundeseinheitlich 120 Minuten und wird laut IHK Lahn-Dill und IHK Aachen elektronisch am Tablet oder Laptop im Ankreuzverfahren durchgeführt. § 11 Abs. 3 BewachV gibt dafür die Grundlage, indem er unterschiedliche Medien für den schriftlichen Teil zulässt. Für den mündlichen Teil sieht die Verordnung nichts Vergleichbares vor; das bleibt ein Gespräch mit Menschen.
Wenn du bestanden hast
Dann bekommst du die Bescheinigung nach Anlage 3 BewachV, und damit ist der Nachweis erbracht, den § 34a GewO für die Erlaubnis beziehungsweise für die sachkundepflichtigen Tätigkeiten verlangt. Bewahr sie gut auf; sie wird bei jedem neuen Arbeitgeber und bei jedem Erlaubnisverfahren verlangt.
Der mündliche Teil verlangt etwas anderes als der schriftliche. Beherrschst du die zwei Schwerpunkt-Sachgebiete, hast du deine Antworten laut geübt und bringst du ein festes Gerüst für Fallbeispiele mit, gehst du mit deutlich mehr Ruhe in diese 15 Minuten.
Alle Tarife für den Lexam-Kurs im Überblick findest du unter den aktuellen Preisen.

