Auf einen Blick:
- Nach bestandener IHK-Prüfung bekommst du ein Zertifikat nach dem Muster der Anlage 2 ZertVerwV. Es belegt gegenüber Eigentümern, dass du die Prüfung zum zertifizierten Verwalter abgelegt hast. Die Verordnung nennt es an einer Stelle „Bescheinigung“, gemeint ist dasselbe Dokument.
- Gleichgestellte (etwa Immobilienkaufleute) bekommen kein IHK-Dokument. Sie weisen ihren Status mit Abschluss- oder Ausbildungszeugnis nach; laut IHK-FAQ von 2022 prüft keine Stelle die Gleichwertigkeit, die Anerkennung erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft.
- Bestanden hast du mit mindestens 50 Prozent der Punkte, schriftlich in allen Themenbereichen, mündlich insgesamt. Wiederholen darfst du beliebig oft.
- Die Prüfungsgebühr liegt im Gebührenmonitor bei 166 bis 430 Euro, Median 290 Euro (38 vergleichbare Gebühren, Stand 07.10.2026).
Welches Dokument bekommst du nach der Prüfung?
Wer die IHK-Prüfung besteht, erhält von der Kammer ein Zertifikat nach dem amtlichen Muster der Anlage 2 ZertVerwV. Darauf stehen dein Name, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, das Prüfungsdatum, die prüfende IHK, Stempel oder Siegel sowie Ort, Datum und Unterschrift. Das Dokument bestätigt die erfolgreich abgelegte Prüfung.
Die Verordnung benennt es uneinheitlich: Im Text steht „Bescheinigung nach Anlage 2“, das Muster selbst trägt die Überschrift „Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes“. Beides ist dasselbe Papier. Bei Nichtbestehen bekommst du stattdessen einen Bescheid mit dem Hinweis auf die Wiederholung.
Weder die Weiterbildung nach der Gewerbeordnung noch andere absolvierte Fortbildungsmaßnahmen ersetzen die Zertifizierung; auch ein Lehrgang ist also kein Nachweis, der Katalog der Gleichgestellten ist abschließend. Die 20 Stunden in drei Kalenderjahren hängen an der Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter, nicht an der Zertifizierung.
Wie weist du Eigentümern deine Zertifizierung nach?
Als Nachweis dient das Zertifikat aus der Prüfung. Zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a WEG nennen, wer vor einer IHK durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse hat; Eigentümer können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Grundlage ist § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG: Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört seit dem 1. Dezember 2023 zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Ausnahmen gelten nur für kleine Gemeinschaften mit Selbstverwaltung, wenn alle drei Bedingungen zusammentreffen.
Für die Ausnahme müssen gleichzeitig weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Eigentümer zum Verwalter bestellt sein und weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Übergangsregel für Verwalter, die schon am 1. Dezember 2020 im Amt waren, lief am 1. Juni 2024 ab.
Was folgt, wenn ein Verwalter ohne Zertifizierung bestellt wird? Laut IHK-FAQ von 2022 entspricht der Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, ist anfechtbar und wird bestandskräftig, wenn niemand rechtzeitig anficht. Auf die Gewerbeerlaubnis wirkt sich das nicht aus. Wer gleichgestellt ist, beurteilt selbst, ob sein Abschluss unter die Gleichstellung fällt, und legt das gegenüber der Gemeinschaft dar. Ein Betrieb legt auf Verlangen der Gemeinschaft die Nachweise seiner Beschäftigten vor (so die „voraussichtliche“ Einschätzung der IHK); ein Ausbildungszeugnis nur mit Einverständnis des Mitarbeitenden.
Nachweis-Matrix: Wer belegt seinen Status womit?
Welcher Nachweis gilt, hängt davon ab, wie du zum Status kommst: Prüfung bestanden, nach der Verordnung gleichgestellt oder als Betrieb mit zertifizierten Beschäftigten. Nur der Prüfungsweg endet in einem IHK-Dokument. Die anderen beiden Wege führen über Unterlagen, die du ohnehin hast.
| Weg zum Status | Nachweis | Fundstelle |
|---|---|---|
| IHK-Prüfung bestanden | Zertifikat nach Muster Anlage 2, von der prüfenden IHK ausgestellt | § 6 Abs. 2, Anlage 2 ZertVerwV |
| Gleichgestellt (Richteramt, Immobilienkaufmann, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienfachwirt, Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt) | Kein IHK-Dokument, sondern Abschluss- oder Ausbildungszeugnis | § 7 ZertVerwV; IHK-FAQ 2022 |
| Juristische Person oder Personengesellschaft | Kein eigenes Zertifikat; die Nachweise der unmittelbar mit der Verwaltung betrauten Beschäftigten | § 8 ZertVerwV; IHK-FAQ 2022 |
Gilt das auch für Gleichgestellte und Betriebe?
Gleichgestellte dürfen sich ohne Prüfung zertifizierte Verwalter nennen, bekommen aber von der IHK keine Gleichwertigkeitsbescheinigung: Die IHK Reutlingen schreibt, eine solche könne nicht ausgestellt werden, die IHK Hannover verweist darauf, dass der Verordnungsgeber sie nicht vorsieht. Details stehen im Artikel zur Befreiung und Gleichstellung beim zertifizierten Verwalter.
Ob dein Hochschulabschluss unter die Gleichstellung fällt, kann die IHK nicht verbindlich sagen. Bei Betrieben zählen die Beschäftigten: Wer unmittelbar Versammlungen leitet oder Verwalterentscheidungen trifft, muss die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellt sein.
Wie läuft die Prüfung ab, und wann bestehst du?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, und zum mündlichen Teil kommst du nur nach bestandenem schriftlichen. Du bestehst mit mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte: schriftlich in allen Themenbereichen, mündlich insgesamt. Durchgefallen? Du darfst beliebig oft wiederholen.
Der schriftliche Teil dauert mindestens 90 Minuten. Mündlich werden bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft, auf jeden entfallen mindestens 15 Minuten. Geprüft werden Immobilienwirtschaft (Grundkenntnisse) sowie rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen (vertiefte Kenntnisse). Du legst sie vor jeder IHK ab, die sie anbietet. Die IHK Schwaben nimmt für die Gesamtprüfung 270 Euro und für die mündliche Wiederholung 130 Euro; bei ordnungsgemäßem Rücktritt vor Beginn fällt die Hälfte der Gebühr an. Alle Kammern im Vergleich: Gebührenmonitor § 26a.
Wann kannst du frühestens dein Zertifikat bekommen?
Von der Beantragung bis zum Zertifikat kann es einige Monate dauern, denn erst nach bestandenem schriftlichen und mündlichen Teil stellt die IHK es aus. Der früheste schriftliche Termin mit offener Anmeldung liegt laut Terminseite am 02.12.2026. Von 63 geprüften Kammern nennen 27 ihre Termine öffentlich.
| Kammer | Nächster schriftlicher Termin mit offener Frist | Anmeldeschluss | Anmeldeweg |
|---|---|---|---|
| IHK Niederbayern | 02.12.2026 | 11.11.2026 | |
| IHK Ostwestfalen zu Bielefeld | 16.12.2026 | 01.12.2026 | Online-Formular |
| IHK für München und Oberbayern | 20.01.2027 | 21.12.2026 | Online-Formular |
| IHK zu Berlin | 28.01.2027 | 14.01.2027 | Online-Portal |
| IHK Frankfurt am Main | 10.02.2027 | 10.01.2027 | Online-Formular |
| IHK zu Düsseldorf | 22.02.2027 | 05.02.2027 (Anmeldung ab 29.11.2026) | Online-Portal |
| IHK Hochrhein-Bodensee | 23.02.2027 | 02.02.2027 | Online-Formular |
| IHK Rhein-Neckar | 09.03.2027 | 12.02.2027 |
Kammerzeilen Stand 26.10.2026. Alle Kammern, Termine und Links zur jeweiligen Anmeldung findest du auf der Terminseite Prüfungstermine § 26a.
Ist das Zertifikat befristet, und was bei Verlust?
Eine Befristung sieht die Verordnung nicht vor: Weder in den Vorschriften zur Prüfung noch im Muster der Anlage 2 steht eine Gültigkeitsdauer. Wie du bei Verlust eine Zweitschrift bekommst, ist unklar; die IHK Schwaben nennt für die „Zweitschrift (Prüfungszeugnis)“ 30 Euro.
Prüfung steht an? Plane rückwärts
Termin steht? Dann plane den Lernplan rückwärts vom Prüfungstag und halte dabei alle vier Sachgebiete der Prüfung im Blick (Immobilienwirtschaft, Recht, Kaufmännisches, Technik). Wie du dich vorbereitest, zeigt dir die Seite zur Prüfung zum zertifizierten Verwalter. Die Konditionen findest du unter Preise.




