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Ratgeber · § 26a WEG

Hausverwalter werden: Ausbildung, Voraussetzungen und Gehalt

Jan Lukas Schmitz

Von Jan Lukas Schmitz · 29. August 2026 · 10 Min. Lesezeit

Hausverwalter werden: Ausbildung, Voraussetzungen und Gehalt

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit vierzig Einheiten sucht einen neuen Verwalter. Tiefgarage, ein Aufzug, der seit zwei Jahren Ärger macht, eine Rücklage im sechsstelligen Bereich und zwölf Eigentümer, die sich in der letzten Versammlung angeschrien haben. Wer diesen Job bekommt, verwaltet fremdes Vermögen in Millionenhöhe. Und seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder einzelne dieser Eigentümer von der Gemeinschaft verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird.

Der Beruf hat keine eigene Ausbildung. Er hat eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht nach § 34c GewO, eine gesetzlich geregelte Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nach § 26a WEG und amtliche Entgeltdaten der Bundesagentur für Arbeit.

Was der Job tatsächlich ist

Die Bundesagentur für Arbeit führt den Beruf in ihrem Berufsinformationssystem BERUFENET unter der amtlichen Bezeichnung „Objektverwalter/in (Immobilien)“. Die Aufgabenbeschreibung dort lautet: Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter erledigen alle kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Angelegenheiten beim Unterhalt von Immobilien. Sie betreuen die Objekte vom Neubau über die Nutzung bis zum Verkauf, nach Weisung der Eigentümer.

Diese Weisungsbindung prägt den Alltag. Du bereitest Entscheidungen vor, setzt sie um und stehst gerade, wenn etwas schiefgeht. Kaufmännische, technische und rechtliche Aufgaben sind übrigens genau die drei Kenntnisbereiche, deren Nachweis § 26a Abs. 1 WEG verlangt.

Die kaufmännische Seite

Hier liegt der Takt des Jahres. Zu den Kernaufgaben zählen die Planung und Organisation der Bewirtschaftung, die Erstellung der jährlichen Abrechnungen, die Erarbeitung von Wirtschaftsplänen und die Einberufung von Eigentümerversammlungen. Dazu gehört auch, die Zahlen erklärbar zu machen: Eine Abrechnung, die rechnerisch stimmt, die aber niemand nachvollziehen kann, hält die Versammlung auf.

Die technische Seite

Du stellst die Energieversorgung sicher und sorgst dafür, dass Reinigung, Instandhaltung, Sanierung und Renovierung der Objekte laufen. Praktisch heißt das: Handwerker koordinieren, Angebote vergleichen, Mängel dokumentieren, Fristen im Blick behalten. Du musst nicht selbst löten können, aber Du musst erkennen, wenn ein Angebot für die Heizungswartung nicht plausibel ist.

Die Seite mit den Menschen

In der Mietverwaltung kommen Beratung bei der Mieterauswahl, der Abschluss von Mietverträgen und die Organisation von Objektübergaben dazu. Und Du bist die Ansprechperson für die Mieterinnen und Mieter, also derjenige, dessen Nummer gewählt wird, wenn im Januar die Heizung ausfällt.

„Ausbildung Hausverwalter“: die gibt es so nicht

Eine bundesweit einheitliche, eigenständige duale Ausbildung mit der exakten Bezeichnung „Hausverwalter/in“ existiert nicht. Der Zugang erfolgt laut BERUFENET ausschließlich über verwandte Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studienabschlüsse. Arbeitgeber erwarten für den Zugang zur Tätigkeit häufig eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Immobilienmanagement beziehungsweise ein entsprechendes Studium.

Deinen Weg setzt Du Dir also aus mehreren Optionen zusammen.

Die Ausbildungs- und Weiterbildungswege

Typische Zugangsberufe und -tätigkeiten sind unter anderem:

  • Immobilienkaufmann/-frau: der klassische dreijährige Ausbildungsberuf und für die meisten der direkteste Einstieg
  • Immobilienassistent/in: eine doppelt qualifizierende Ausbildung
  • Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin: ein Weiterbildungsberuf, typischerweise nach ein paar Jahren Praxis
  • Fachwirt/in für Facility-Management
  • Fachmann/-frau für Gebäudebewirtschaftung
  • Betriebswirt/in (Fachschule) für Immobilien

Zwei dieser Abschlüsse haben einen Nebeneffekt: Die abgeschlossene Ausbildung zum Immobilienkaufmann beziehungsweise zur Immobilienkauffrau und der Abschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt gelten nach § 7 ZertVerwV als dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt und befreien von der Prüfungspflicht.

Der Weg über das Studium

Typische Zugangsstudienfächer sind unter anderem Immobilienwirtschaft (grundständig und weiterführend) sowie Facility-Management beziehungsweise Technisches Gebäudemanagement, ebenfalls in beiden Stufen. Auch ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt zählt nach § 7 ZertVerwV zu den gleichgestellten Qualifikationen.

Zwei Details, die gern übersehen werden

Zwei weitere Punkte gehören in dieselbe Liste. Erstens: Für die Verwaltung von Wohnungseigentum ist gegebenenfalls ein Zertifikat als zertifizierte/-r Verwalter/in erforderlich. Zweitens: Teilweise wird ein Führerschein der Klasse B verlangt.

Das Gehalt: Zahlen, die man nachprüfen kann

Grundlage der folgenden Werte ist ausschließlich die amtliche Statistik, also der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit mit Datenstand 2025.

Der Median: 4.624 € brutto im Monat

Für „Objektverwalter/in (Immobilien)“ in Deutschland beträgt das mittlere monatliche Bruttoentgelt 4.624 €. Das ist der Median für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Vollzeitkräfte: Die Hälfte verdient weniger, die Hälfte mehr. Das untere Quartil liegt bei 3.568 €, das obere bei 6.066 €. Zwischen unterem und oberem Quartil liegen also rund 2.500 € im Monat.

Der Entgeltatlas ordnet den Beruf der Berufsgattung „Berufe in der Immobilienvermarktung & -verwaltung – komplexe Spezialistentätigkeiten“ zu, Anforderungsniveau Spezialist. Dieselbe Gattung und damit dieselben Entgeltwerte gelten auch für „Immobilienmakler/in“ und für „Fachkaufmann/-frau – Verwaltung von Wohnungseigentum“.

Der Entgeltatlas rechnet also auf Ebene der Berufsgattung. Alle Entgeltwerte in diesem Abschnitt, auch der Median von 4.624 €, beschreiben deshalb die gesamte Gattung und schließen etwa Immobilienmakler mit ein.

Wo die Spanne herkommt

Die Streuung ist zu einem guten Teil Geografie. Für diese Berufsgattung weist der Entgeltatlas aus:

RegionMedianentgelt (brutto/Monat)
Bayern5.044 €
Hamburg5.043 €
Hessen5.008 €
Nordrhein-Westfalen4.693 €
Mecklenburg-Vorpommern4.413 €

Auf Großstadtebene wird der Abstand noch deutlicher: München liegt bei 5.640 €, Frankfurt am Main bei 5.384 €, Düsseldorf bei 5.351 €. Leipzig kommt auf 3.832 €, Dresden auf 3.772 €. Zwischen München und Dresden liegen fast 1.900 € — bei identischer Berufsgattung.

Nach Geschlecht liegt der Median dieser Berufsgattung bei Frauen bei 4.374 € und bei Männern bei 4.881 €.

Fachkraftniveau: 4.320 € im Median

Für den dreijährigen Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/-frau, Anforderungsniveau Fachkraft, Berufsgattung „Berufe in der Immobilienvermarktung & -verwaltung – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“, weist der Entgeltatlas ein Medianentgelt von 4.320 € brutto im Monat aus, unteres Quartil 3.533 €, oberes Quartil 5.348 €. Auch dieser Wert ist der Median über alle Vollzeitkräfte der Berufsgattung. Die Differenz der Mediane zwischen den beiden Berufsgattungen beträgt rund 300 €.

Was diese Zahlen nicht abbilden

Ein methodischer Hinweis: Sämtliche Entgeltatlas-Werte basieren ausschließlich auf sozialversicherungspflichtig beschäftigten Vollzeitkräften. Sie zeigen, was angestellte Verwalterinnen und Verwalter verdienen. Über Umsatz oder Einkommen selbstständiger Verwalterinnen, Verwalter und Verwaltungsfirmen sagen sie nichts.

Erlaubnis ist nicht gleich Qualifikation

Es gibt zwei völlig verschiedene Hürden, und sie erfüllen unterschiedliche Zwecke. Die eine greift in zwei Fällen: wenn Du gewerblich das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern verwaltest oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume. Die andere betrifft ausschließlich die Verwaltung von Wohnungseigentum.

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO

Wer gewerblich das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern verwaltet oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht seit dem 1. August 2018 eine behördliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO. Diese Erlaubnis prüft nicht, ob Du etwas kannst. Sie prüft, ob Du geeignet bist, mit fremdem Geld umzugehen:

  • Zuverlässigkeit: Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Du sie nicht besitzt. Vermutet wird das unter anderem bei Verurteilungen wegen Delikten wie Betrug, Untreue oder Geldwäsche innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO).
  • Geordnete Vermögensverhältnisse: Ungeordnete Verhältnisse sind ein eigener Versagungsgrund, typischerweise angenommen bei einem eröffneten Insolvenzverfahren (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO).
  • Berufshaftpflichtversicherung: Wohnimmobilienverwalter müssen diesen Nachweis zusätzlich erbringen (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO).

Dazu kommt eine laufende Pflicht: Nach § 34c Abs. 2a GewO müssen Gewerbetreibende und ihre mit der Vermittlung oder Verwaltung betrauten Beschäftigten sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren fortbilden. § 15b MaBV wird konkreter. Die Inhalte müssen sich an Anlage 1 der MaBV orientieren, die Fortbildung kann in Präsenzform, im begleiteten Selbststudium oder über betriebsinterne Maßnahmen erfolgen, beim Selbststudium allerdings nur mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter. Die Nachweise, mit Name des Teilnehmers, Datum, Umfang, Inhalt, Bezeichnung der Maßnahme und Anbieterangaben, sind drei Jahre aufzubewahren.

Der Kompetenznachweis nach § 26a WEG

Die zweite Hürde fragt genau das, was die erste offenlässt. § 26a Abs. 1 WEG definiert den zertifizierten Verwalter als Person, die durch eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass sie über die für die Verwaltertätigkeit erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. § 26a Abs. 2 WEG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, Einzelheiten der Prüfung, die Gestaltung des Zeugnisses und Ausnahmen von der Prüfungspflicht per Rechtsverordnung zu regeln. Auf dieser Grundlage ist die ZertVerwV entstanden.

Kurz gesagt: § 34c GewO ist die Eintrittskarte fürs Gewerbe, die Prüfung nach § 26a WEG ist der Nachweis der rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse.

Seit Dezember 2023 kann ein einzelner Eigentümer das Zertifikat verlangen

Der entscheidende Stichtag ist der 1. Dezember 2023. Seither gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Grundsätzlich kann jeder einzelne Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird.

Eine Ausnahme gibt es. In kleinen Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, in denen ein Eigentümer selbst zum Verwalter bestellt wurde, entfällt dieser Anspruch. Es sei denn, mindestens ein Drittel der Eigentümer, gemessen nach § 25 Abs. 2 WEG, verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters trotzdem.

Für Bestandsverwalter gab es eine Übergangsregelung. Wer am 1. Dezember 2020 Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft war, galt gegenüber dieser Gemeinschaft nach § 48 Abs. 4 WEG bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter. Diese Fiktion ist ausgelaufen. Seither muss die Zertifizierung tatsächlich nachgewiesen werden, auch von langjährigen Bestandsverwaltern, die neu bestellt werden sollen.

Rechtlich richtet sich der Anspruch gegen die Gemeinschaft: Sie ist die Adressatin, wenn ein einzelner Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.

Die IHK-Prüfung nach der ZertVerwV

Wie sie abläuft

Die Prüfung hat zwei Teile. Der schriftliche dauert mindestens 90 Minuten; darin werden alle vier Themenbereiche anhand praktischer Aufgaben in ausgewogenem Verhältnis geprüft.

Der mündliche Teil dauert mindestens 15 Minuten je Kandidat, wobei bis zu fünf Kandidaten gleichzeitig geprüft werden können. Die Teilnahme daran setzt voraus, dass Du den schriftlichen Teil bestanden hast.

Was geprüft wird und wie tief

Die vier Prüfungsbereiche der ZertVerwV sind:

  1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft: Basiswissen erforderlich
  2. Rechtliche Grundlagen: vertiefte Kenntnisse erforderlich
  3. Kaufmännische Grundlagen: vertiefte Kenntnisse erforderlich
  4. Technische Grundlagen: vertiefte Kenntnisse erforderlich

Die Abstufung ist der eigentliche Lernplan. In drei von vier Bereichen genügt es nicht, die Begriffe zu kennen; Du musst sie an praktischen Aufgaben anwenden können. Was das konkret bedeutet, welche Themen dahinterstecken und wie man sich am sinnvollsten vorbereitet, steht im Prüfungsguide zu § 26a WEG. Was die Prüfung inklusive Gebühren kostet, zeigt der Beitrag zu den Kosten des zertifizierten Verwalters.

Wenn Du gar nicht antreten musst

§ 7 ZertVerwV stellt bestimmte Qualifikationen dem zertifizierten Verwalter gleich und befreit sie von der Prüfungspflicht. Dazu zählen unter anderem:

  • die Befähigung zum Richteramt
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau
  • der Abschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin
  • ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt

Die in § 7 ZertVerwV genannten Gleichstellungen knüpfen an Abschlüsse an. Bevor Du Dich anmeldest, lohnt sich also ein Blick in Deine eigenen Zeugnisse. Ob Dein Abschluss zählt und was Du dann brauchst, erfährst Du im Beitrag zur Befreiung von der Prüfungspflicht.

Dein Fahrplan, je nachdem wo Du stehst

Du startest bei null. Der solideste Weg ist die dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau. Sie bringt Dich in den Beruf und befreit Dich zugleich nach § 7 ZertVerwV von der Prüfungspflicht. Für die zugehörige Berufsgattung auf Fachkraftniveau weist der Entgeltatlas einen Median von 4.320 € brutto im Monat aus (Einordnung siehe Gehaltsabschnitt).

Du kommst aus einem anderen kaufmännischen Beruf. Prüf zuerst, ob eine Weiterbildung zum Geprüften Immobilienfachwirt oder zur Geprüften Immobilienfachwirtin für Dich realistisch ist, denn dieser Abschluss ist nach § 7 ZertVerwV gleichgestellt. Andernfalls führt der Weg über die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, mit der Du nach § 26a Abs. 1 WEG die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse nachweist.

Du arbeitest schon in der Verwaltung, aber ohne Zertifikat. Seit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Juni 2024 greift die Fiktion des § 48 Abs. 4 WEG nicht mehr. Bei einer Neubestellung zählt nur die tatsächliche Zertifizierung oder eine Gleichstellung nach § 7 ZertVerwV. Für die Vorbereitung sind vor allem die drei Bereiche mit vertieften Anforderungen relevant.

Du willst Dich selbstständig machen. Dann brauchst Du beides: die Erlaubnis nach § 34c GewO samt Berufshaftpflichtnachweis und Zuverlässigkeitsprüfung, dazu das Zertifikat nach § 26a WEG, wenn Du WEG-Verwaltung anbietest. Die 20 Fortbildungsstunden pro Dreijahreszeitraum samt Nachweisen planst Du von Anfang an mit ein.

Der nächste Schritt

Eine eigene Ausbildung gibt es für diesen Beruf nicht. Für die Verwaltung von Wohnungseigentum besteht seit dem 1. Dezember 2023 aber ein gesetzlicher Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters und dafür genau eine gesetzlich geregelte Prüfung. Die kannst Du unabhängig davon angehen, aus welcher Richtung Du kommst.

Wenn Du Dich vorbereiten willst, arbeite an den Prüfungsinhalten selbst statt an Zusammenfassungen darüber. Alle Themenbereiche der ZertVerwV, aufbereitet zum Üben mit Übungsfragen im Prüfungsformat, warten in der App auf Dich; was ein Zugang kostet, steht unter den Preisen.

Häufige Fragen

Was braucht man, um Hausverwalter zu werden?

Drei Dinge, die oft durcheinandergeworfen werden. Erstens eine fachliche Basis: Eine eigene Ausbildung „Hausverwalter/in“ gibt es nicht, Arbeitgeber erwarten laut BERUFENET meist eine Aus- oder Weiterbildung im Immobilienmanagement oder ein entsprechendes Studium. Zweitens, wenn Du gewerblich verwaltest: die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO, für Wohnimmobilienverwalter seit 1. August 2018 Pflicht. Drittens für die Verwaltung von Wohnungseigentum: BERUFENET nennt ein Zertifikat als zertifizierte/-r Verwalter/in als gegebenenfalls erforderlich, und nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG kann grundsätzlich jeder einzelne Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Diesen Nachweis erbringst Du über die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nach § 26a Abs. 1 WEG oder über eine der Gleichstellungen des § 7 ZertVerwV.

Wie viel verdient man als Hausverwalter im Monat?

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) weist für „Objektverwalter/in (Immobilien)“ in Deutschland ein mittleres Bruttoentgelt von 4.624 € im Monat aus: Median, Vollzeit, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ein Viertel verdient weniger als 3.568 €, ein Viertel mehr als 6.066 €. Regional geht die Schere weit auf: München liegt bei 5.640 €, Frankfurt am Main bei 5.384 €, Dresden dagegen bei 3.772 €.

Kann jeder Hausverwalter werden?

Formal ist der Berufszugang nicht an einen bestimmten Abschluss gebunden, denn es gibt keine geschützte Ausbildung mit diesem Namen. Praktisch gibt es aber harte Filter. Die Erlaubnis nach § 34c GewO kann versagt werden, wenn Tatsachen gegen die erforderliche Zuverlässigkeit sprechen; das wird bei Verurteilungen etwa wegen Betrug, Untreue oder Geldwäsche in den letzten fünf Jahren vermutet (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO). Auch ungeordnete Vermögensverhältnisse, typischerweise ein eröffnetes Insolvenzverfahren, sind ein Versagungsgrund (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO). Für Wohnimmobilienverwalter kommt der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung dazu (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO).

Wie viel Geld kann man mit einer Hausverwaltung verdienen?

Darauf gibt es keine amtliche Antwort. Alle Entgeltatlas-Werte beruhen ausschließlich auf sozialversicherungspflichtig beschäftigten Vollzeitkräften; sie bilden angestellte Verwalterinnen und Verwalter ab und sagen nichts über Umsatz oder Gewinn einer selbstständigen Hausverwaltung. Belastbar ist nur der Median der Angestellten von 4.624 € brutto im Monat.

Brauche ich eine Ausbildung, um Hausverwalter zu werden?

Eine bundesweit einheitliche duale Ausbildung mit genau dieser Bezeichnung existiert nicht. Der Zugang läuft über verwandte Abschlüsse: Immobilienkaufmann/-frau (drei Jahre), Immobilienassistent/in, Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in, Fachwirt/in für Facility-Management, Fachmann/-frau für Gebäudebewirtschaftung oder Betriebswirt/in für Immobilien. Als Studium kommen Immobilienwirtschaft sowie Facility-Management beziehungsweise Technisches Gebäudemanagement infrage.

Ist der Zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG Pflicht?

Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Grundsätzlich kann jeder einzelne Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Ausnahme: kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, in denen ein Eigentümer selbst zum Verwalter bestellt wurde; dort entfällt der Anspruch, außer mindestens ein Drittel der Eigentümer (gemessen nach § 25 Abs. 2 WEG) verlangt die Bestellung doch.

Wie lange dauert der Weg zum zertifizierten Verwalter?

Die Prüfung selbst ist schnell: mindestens 90 Minuten schriftlich, danach mindestens 15 Minuten mündlich je Kandidat. Die Zeit steckt in der Vorbereitung, denn in drei der vier Themenbereiche, also bei den rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen, verlangt die ZertVerwV vertiefte Kenntnisse; nur bei den Grundlagen der Immobilienwirtschaft reicht Basiswissen. Wie lange Du brauchst, hängt davon ab, wie viel davon Du aus der Praxis schon mitbringst. Eine amtliche Vorgabe zur Vorbereitungsdauer gibt es nicht.

Was darf eine Hausverwaltung nicht?

Gewerberechtlich klar geregelt ist vor allem dies: Ohne Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO darf niemand gewerblich das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten. Für Wohnimmobilienverwalter gibt es diese Erlaubnis ohne Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht. Und die Weiterbildungspflicht ist nicht optional: Nach § 34c Abs. 2a GewO müssen Gewerbetreibende und ihre mit der Vermittlung oder Verwaltung betrauten Beschäftigten sich 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren fortbilden; die Nachweise sind nach § 15b MaBV drei Jahre aufzubewahren. Wer sich „zertifizierter Verwalter“ nennt, muss die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden haben oder nach § 7 ZertVerwV gleichgestellt sein.

Quellen

  1. § 26a WEG – Zertifizierter Verwalter (Wohnungseigentumsgesetz) gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris) (abgerufen 2026-08-30)
  2. ZertVerwV – Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris) (abgerufen 2026-08-30)
  3. § 34c GewO – Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris) (abgerufen 2026-08-30)
  4. § 15b MaBV – Fortbildungspflicht gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris) (abgerufen 2026-08-30)
  5. § 48 WEG – Übergangsvorschriften gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris) (abgerufen 2026-08-30)
  6. § 19 WEG – Ordnungsmäßige Verwaltung und Verwalterbestellung gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris) (abgerufen 2026-08-30)
  7. Objektverwalter/in (Immobilien) – Entgeltatlas arbeitsagentur.de (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas 2025) (abgerufen 2026-08-30)
  8. Immobilienmakler/in – Entgeltatlas arbeitsagentur.de (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas 2025) (abgerufen 2026-08-30)
  9. Immobilienkaufmann/-frau – Entgeltatlas arbeitsagentur.de (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas 2025) (abgerufen 2026-08-30)
  10. Objektverwalter/in (Immobilien) – BERUFENET, Überblick / Aufgaben und Tätigkeiten arbeitsagentur.de (Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET, Datenstand 30.08.2026) (abgerufen 2026-08-30)
  11. Objektverwalter/in (Immobilien) – BERUFENET, Zugang/Anforderungen arbeitsagentur.de (Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET, Datenstand 30.08.2026) (abgerufen 2026-08-30)

Autor

Jan Lukas Schmitz
Jan Lukas Schmitz

Gründer & Geschäftsführer

Hi, ich bin Lukas, Gründer von Lexam. 2025 standen wir selbst vor einer IHK-Sachkundeprüfung und fanden nichts, womit wir gern gelernt hätten. Also haben wir es selbst gebaut. Hier im Ratgeber schreibe ich auf, was wirklich zählt: Tipps und Strategien für die Prüfung, Wissen zu den typischen Stolperfallen und News, wenn sich an Prüfung oder Rechtslage etwas ändert.

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