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Ratgeber · § 34k GewO

Darlehensvermittler werden: Erlaubnis nach § 34k ab 20.11.2026

Von Jan Lukas Schmitz · 30. Oktober 2026 · Aktualisiert am 04. November 2026 · 15 Min. Lesezeit

Darlehensvermittler werden: Erlaubnis nach § 34k ab 20.11.2026

Auf einen Blick:

  1. Darlehensvermittler wirst du mit einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34k GewO. Du brauchst sie ab 20.11.2026, sobald du gewerbsmäßig gegen Vergütung Allgemein-Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen vermittelst. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (etwa Baufinanzierung) bleibt § 34i zuständig.
  2. Den Sachkundenachweis erbringst du mit einer schriftlichen IHK-Prüfung (bestanden ab 50 Prozent der erreichbaren Punkte) oder mit einem gleichgestellten Nachweis, etwa der § 34i-Erlaubnis oder dem Abschluss Bankkaufmann/-frau (DarlVermV).
  3. Wer schon eine § 34c-Erlaubnis zur Darlehensvermittlung hat, beantragt die neue Erlaubnis bis zum Ablauf des 31.05.2027.
  4. Prüfungstermine: Stand 26.10.2026 nennen erst 5 von 77 geprüften Kammern öffentlich Termine; der früheste genannte ist der 04.11.2026 bei der IHK Wiesbaden. Alle Kammern: Prüfungstermine § 34k.

Wer „Darlehensvermittler“ sucht, landet oft bei der Baufinanzierung nach § 34i. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen kommt mit § 34k GewO eine eigene Erlaubnis. Das Gesetz ist verkündet, die Erlaubnispflicht gilt ab 20.11.2026.

Der Weg, soweit die Quellen die Reihenfolge belegen:

  1. Sachkundenachweis erbringen: IHK-Prüfung oder gleichgestellter Nachweis (DarlVermV).
  2. Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen; laut IHK München ist das ab 20.11.2026 möglich.
  3. Gewerbe anzeigen; die Reihenfolge zur Erlaubnis regelt § 34k nicht.
  4. Dich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit im Vermittlerregister eintragen lassen.
  5. Dich weiterbilden (DarlVermV).

Welche Erlaubnis brauche ich als Darlehensvermittler?

Du brauchst ab 20.11.2026 eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, sobald du gewerbsmäßig gegen Vergütung Allgemein-Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen vermittelst, die Gelegenheit zum Abschluss nachweist, Dritte berätst oder beim Abschluss behilflich bist. Verträge im Sinne des § 34i nimmt das Gesetz ausdrücklich aus.

Die Erlaubnis kommt vor der Tätigkeit („bedarf … der Erlaubnis“); die Behörde kann sie beschränken und mit Nebenbestimmungen verbinden.

Ob du allein arbeitest oder dich als selbstständiger Vermittler an eine Bank oder Plattform anbindest, ändert daran nichts. Abgeleitet: Die Pflicht knüpft an gewerbsmäßiges Handeln gegen Vergütung an, nicht an den Vertriebsweg. Eine Ausnahme für gebundene Vermittler eines Darlehensgebers steht nicht im Gesetz; genannt sind nur vertraglich gebundene Vermittler von Wertpapierinstituten.

§ 34k oder § 34i: Welche Verträge gehören wohin?

§ 34i betrifft Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge und entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen, etwa Baufinanzierungen. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen gilt § 34k.

Abgeleitet: Wer eine § 34i-Erlaubnis hat, braucht für Allgemein-Verbraucherdarlehen trotzdem die § 34k-Erlaubnis, denn die Erlaubnispflicht nimmt nur die § 34i-Verträge aus; die Prüfung entfällt, weil die § 34i-Erlaubnis als Sachkundenachweis zählt. Umgekehrt ersetzt die § 34k-Prüfung die § 34i-Prüfung nicht (Gegenschluss aus der ImmVermV, Stand 19.10.2026).

Ab wann gilt die Erlaubnispflicht?

Die Erlaubnispflicht nach § 34k gilt ab dem 20. November 2026, so legt es Artikel 16 Absatz 1 des Gesetzes fest. Verkündet wurde das Gesetz am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 139). Die Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ist dagegen schon seit dem 1. August 2026 in Kraft.

Bis 19.11.2026 gilt für die Darlehensvermittlung noch § 34c GewO in der bisherigen Fassung, ab 20.11.2026 das neue Recht. Die Übergangsregel erfasst Erlaubnisse, die vor dem 20.11.2026 bestehen. Ob für einen Neueinstieg vor dem Stichtag noch eine alte Erlaubnis sinnvoll ist, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.

Was gilt, wenn ich schon eine § 34c-Erlaubnis habe?

Wer vor dem 20.11.2026 eine § 34c-Erlaubnis hat, die zur Darlehensvermittlung berechtigt, und weiter vermitteln will, muss bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 eine neue Erlaubnis beantragen. Die alte Erlaubnis gilt bis zur bestandskräftigen Entscheidung als Erlaubnis nach § 34k fort, spätestens bis zum Ablauf des 19. November 2027 (§ 162 Absatz 2 GewO).

  • Kein Antrag bis 31.05.2027: Die alte Erlaubnis erlischt mit Ablauf des 19.11.2027.
  • Prüfung des Antrags: Bei diesen Gewerbetreibenden erfolgt „in der Regel keine Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse“. Die alte Erlaubnis legst du der Behörde auf Anforderung vor.
  • Lange Tätigkeit: Wer als Inhaber einer solchen Erlaubnis seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig war, braucht unter Bedingungen keine Sachkundeprüfung (Altfallregel, siehe Tabelle unten).
  • Finanzierung eigener Verkäufe: Wer nur die eigenen Warenverkäufe oder Dienstleistungen finanziert und nicht als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen gilt, beantragt ebenfalls bis 31. Mai 2027 und darf bei fristgerechtem Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens ohne Erlaubnis weitermachen (§ 162 Absatz 4).

Welche Voraussetzungen hat die § 34k-Erlaubnis?

Die Behörde versagt die Erlaubnis in drei Fällen: bei Tatsachen, die auf Unzuverlässigkeit des Antragstellers oder einer mit der Leitung beauftragten Person schließen lassen, bei ungeordneten Vermögensverhältnissen oder wenn du die Sachkunde nicht durch eine vor der IHK erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist.

In der Regel nicht zuverlässig ist, wer in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen bestimmter Straftaten (etwa Betrug, Untreue, Geldwäsche oder einer Insolvenzstraftat) rechtskräftig verurteilt wurde. Ungeordnet sind die Vermögensverhältnisse in der Regel bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis.

Muss ich eine Berufshaftpflicht nachweisen?

Nach dem Gesetzestext nein: § 34k nennt genau drei Versagungsgründe, und eine Berufshaftpflichtversicherung gehört nicht dazu. Im gesamten Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 139) kommt das Wort „Haftpflicht“ nicht vor; die DarlVermV nennt es ebenfalls nicht. Ob Verträge mit Darlehensgebern eine Versicherung verlangen, ist damit nicht gesagt; frag im Zweifel bei deinem Darlehensgeber nach.

Wer entscheidet über den Antrag?

Das ist die zuständige Behörde; welche, bestimmen die Länder (§ 155 GewO). Die IHK München schreibt, die Beantragung sei ab 20.11.2026 über ihre Seite möglich. Die Sachkundeprüfung legst du vor der IHK ab. Offen bleiben die Behörde an deinem Sitz, die Reihenfolge von Gewerbeanzeige und Erlaubnis sowie die Frage, ob Angestellte die Altfallregel nutzen können: Frag dafür deine IHK oder das Gewerbeamt vor Ort.

Was verlangt § 34i im Vergleich?

Die § 34i-Erlaubnis für Immobiliar-Verbraucherdarlehen hat fünf Versagungsgründe, die neue nur drei. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde sind gleich gefasst; bei § 34k fehlen die Berufshaftpflicht und der Inlandsbezug. Wer Baufinanzierung vermitteln will, muss also alle fünf Punkte erfüllen.

Konkret: Bei § 34i verlangt das Gesetz den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie sowie eine Hauptniederlassung oder einen Hauptsitz im Inland. § 34k nennt beides nicht.

Auch das Register unterscheidet sich: § 34i verlangt die Eintragung auch der unmittelbar mitwirkenden Personen, § 34k nur die der Personen in leitender Position. Willst du Baufinanzierer werden, brauchst du den § 34i-Sachkundenachweis; mehr dazu auf der Seite zur § 34i-Prüfung.

Welche Abschlüsse ersetzen die Sachkundeprüfung?

Dem Sachkundenachweis sind nach § 4 DarlVermV 14 Nachweise gleichgestellt, darunter die Erlaubnis nach § 34i, Abschlüsse wie Bankkaufmann oder Immobilienkaufmann und mehrere Fachwirt-Abschlüsse. Dazu kommen die Anerkennung eines Studiums im Einzelfall, die Altfallregel sowie Regeln für Beschäftigte und Auslandsnachweise.

Stand: Wortlaut geprüft am 19.10.2026; § 34k GewO gilt ab 20.11.2026. Die Zahl 14 ist Lexams Zählung, keine Zahl der Verordnung. Die vollständige Fassung: Gleichstellungs-Tabelle § 34k.

GruppeNachweisBedingungFundstelle
gleichgestelltErlaubnis nach § 34i Absatz 1 GewO; mit Erfolg abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 GewO i. V. m. § 1 ImmVermV (2 Nachweise)–§ 4 Abs. 1 Nr. 1 DarlVermV
gleichgestelltAbschlussprüfung Immobilienkaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Sparkassenkaufmann/-frau (a bis c)–§ 4 Abs. 1 Nr. 2 a–c DarlVermV
gleichgestelltAbschlussprüfung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung (d)Nur bei Prüfung nach der bis 31.07.2014 geltenden Fassung oder mit gewählter Qualifikation „Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen“§ 4 Abs. 1 Nr. 2 d DarlVermV
gleichgestelltGeprüfter Immobilienfachwirt/-in, Bankfachwirt/-in, Fachwirt/-in für Finanzberatung, Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen, Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen (e bis i)–§ 4 Abs. 1 Nr. 2 e–i DarlVermV
gleichgestelltZeugnis Geprüfter Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen; Finanzfachwirt/-in (FH) mit abgeschlossenem weiterbildendem Zertifikatsstudium an einer Hochschule; Automobilkaufmann/-frau (a bis c)Zusätzlich mindestens einjährige Berufserfahrung in der Vermittlung von oder Beratung zu Darlehen oder Immobiliardarlehen (abgeleitet aus der Satzstellung: gilt für a bis c)§ 4 Abs. 1 Nr. 3 a–c DarlVermV
EinzelfallAbschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen StudiumsAnerkannt, „wenn die erforderliche Sachkunde bei der antragstellenden Person vorliegt“; „in der Regel“ zusätzlich mindestens dreijährige Berufserfahrung§ 4 Abs. 2 DarlVermV
AltfallregelTätigkeit als Darlehensvermittler im Sinne des § 34c Absatz 1 Satz 1 GewOGewerbetreibende nach § 162 Absatz 1, seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen „selbständig oder unselbständig“ tätig, Erlaubnis bis 31. Mai 2027 beantragt, Tätigkeit nachgewiesen§ 162 Abs. 3 GewO
AuslandIm Ausland erworbene Befähigungs- und AusbildungsnachweiseAnerkennung nach § 13c Abs. 1 GewO, sofern die dort genannten Voraussetzungen vorliegen (Einzelheiten: Gleichstellungs-Tabelle § 34k); von einer zuständigen Behörde im Ausbildungsstaat ausgestellt; bei wesentlichen Unterschieden zu den Anforderungen der §§ 1 und 3 DarlVermV ergänzende Sachkundeprüfung, sofern Berufspraxis oder sonstige Qualifikationen den Unterschied nicht ausgleichen§ 13c Abs. 1 GewO; § 5 DarlVermV
BeschäftigteSachkundenachweis einer angemessenen Zahl beschäftigter Personen mit Aufsicht und VertretungsbefugnisGenügt nicht, wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist und selbst vermittelt oder dafür in der Leitung verantwortlich ist§ 34k Abs. 3 Satz 2 und 3 GewO

Brauche ich als Angestellter die Prüfung?

Wirkst du als Angestellter eines Erlaubnisinhabers unmittelbar bei Vermittlung oder Beratung mit, brauchst du keinen formellen Sachkundenachweis. Anders kann es bei Aufsichtspersonen mit Vertretungsbefugnis sein: Der Nachweis kann für sie statt für den Antragsteller erbracht werden (Tabellenzeile „Beschäftigte“). Der Erlaubnisinhaber muss sicherstellen, dass mitwirkende Beschäftigte angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Die IHK München schreibt: „Ein Sachkundenachweis wie für den Gewerbetreibenden selbst ist für seine Angestellten nach dem Gesetz nicht vorgesehen.“ Die IHK Berlin sagt dasselbe. Weiterbilden musst du dich trotzdem.

Wer braucht keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34k?

Ab dem 20.11.2026 fällt die Darlehensvermittlung aus § 34c heraus, weil das Gesetz sie dort streicht. Keine Erlaubnis als Darlehensvermittler brauchen Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen, die nur ihre eigenen Warenverkäufe oder Dienstleistungen finanzieren.

Die Erlaubnis nach § 34c bleibt unter anderem für Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Die IHK München schreibt außerdem: Die gewerbsmäßige Vermittlung von Unternehmerdarlehensverträgen zwischen gewerblichen Unternehmen ist ab 20.11.2026 nicht mehr erlaubnispflichtig. Bisher fiel sie unter § 34c.

WerBedingungFundstelle
Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Zweigstellen, Zweigniederlassungen und vertraglich gebundene Vermittler von WertpapierinstitutenErlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG bzw. § 15 Absatz 1 WpIG (oder als erteilt geltend nach § 86 Absatz 1 WpIG); Zweigstellen nach § 53b Absatz 1 Satz 1 KWG§ 34k Abs. 4 Nr. 1 GewO
KapitalverwaltungsgesellschaftenErlaubnis nach § 20 Absatz 1 KAGB§ 34k Abs. 4 Nr. 2 GewO
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (Empfehlung 2003/361/EG)Nur tätig zur Finanzierung der von ihnen abgeschlossenen Warenverkäufe oder zu erbringenden Dienstleistungen§ 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO

Stand der Tabelle: Wortlaut des Gesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 139), Aufbereitung von Lexam, geprüft am 19.10.2026.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Prüfung ist schriftlich, nicht öffentlich und bestanden, wenn du mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielst. Du legst sie bei einer IHK ab, die sie anbietet. Nach bestandener Prüfung stellt dir die IHK unverzüglich eine Bescheinigung nach Anlage 2 aus; die Einzelheiten regeln die IHKs durch Satzung.

Sie kann mit unterschiedlichen Medien durchgeführt werden, mehrere IHKs können sie gemeinsam abnehmen.

Aufgabenzahl und Dauer legt die Verordnung nicht fest. Die IHK Bergische beschreibt auf ihrer Merkblatt-Seite (ohne Datumsangabe) eine digitale PC-Prüfung in den Prüfungsräumen der IHK mit 100 Aufgaben (40 zu Kundenberatung und Darlehensvermittlung, 60 zu Finanzierung und Kreditprodukten) in 150 Minuten ohne Pause, bestanden ab 50 Prozent der Punkte ohne Mindestwert je Bereich, unbegrenzt wiederholbar. Die Aufteilung 40/60 ist eine Kammerangabe; jede IHK regelt ihre Einzelheiten selbst.

Was wird in der § 34k-Prüfung abgefragt?

Die Anlage 1 zur DarlVermV gliedert die Prüfung in drei Sachgebiete: Kundenberatung, Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen sowie Finanzierung und Kreditprodukte. Der DIHK-Rahmenplan (Stand August 2026) greift diese Gliederung auf und empfiehlt für Vorbereitungslehrgänge 140 Unterrichtseinheiten.

Stand: Anlage 1 DarlVermV (BGBl. 2026 I Nr. 229) und DIHK-Rahmenplan, August 2026; die letzte Spalte ist Lexams Aufbereitung (Checkliste zuletzt geändert 12.10.2026, nachgezählt am 26.10.2026).

Sachgebiet (Anlage 1 DarlVermV)Gliederung in Anlage 1DIHK-Empfehlung (Unterrichtseinheiten)In Lexams Aufbereitung: Themen / Lerninhalte
1 Kundenberatung1.1 bis 1.4 (4 Punkte)306 / 77
2 Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen2.1 bis 2.9 (9 Punkte)509 / 125
3 Finanzierung und Kreditprodukte3.1 bis 3.10 (10 Punkte)6012 / 157
Summe23 Gliederungspunkte14027 / 359

Die Zahlen der letzten Spalte sind Lexams Zählweise für die Abdeckung, keine Zahl des Rahmenplans und kein Prüfungsanteil; Lexams Themen decken sich nicht eins zu eins mit den 23 Gliederungspunkten. Die 30, 50 und 60 Unterrichtseinheiten sind nur die Lehrgangsempfehlung des DIHK. Zu 3.2 zählen etwa Ratendarlehen, Leasing und „Buy now, pay later“; 2.6 Datenschutz nennt ausdrücklich den Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Wann und wo kannst du die Prüfung ablegen?

Jede IHK setzt ihre Termine selbst; bundeseinheitliche Termine sind nicht vorgesehen. Am 26.10.2026 nannten erst 5 von 77 geprüften Kammern öffentlich Termine, 70 noch keine. Der früheste genannte Termin ist der 04.11.2026 bei der IHK Wiesbaden. Die Angaben ändern sich täglich.

Von den 79 IHKs im Register sagen 2 laut ihrer Seite, dass sie die Prüfung nicht abnehmen; die übrigen 77 sind die Basis der Zählung. Viele Kammern ohne Termine verweisen auf eine andere IHK; wie viele die Prüfung tatsächlich anbieten, folgt aus den Zahlen nicht.

Die 5 Kammern mit Terminen haben zusammen 22 Termine, alle schriftlich. Stand der Tabelle: 26.10.2026, aus den Kammerseiten von Lexam aufbereitet; die Kammerzeilen gelten bis 25.12.2026. Am 26.10.2026 war der früheste Termin mit offener Anmeldung der 11.11.2026 bei der IHK München (Anmeldung bis 27.10.2026).

KammerTermine (alle schriftlich)AnmeldeschlussHinweis der Kammerzeile
IHK für München und Oberbayern11.11.2026 · 14.12.2026 · 22.01.2027 · 12.03.202727.10.2026 · 14.11.2026 · 23.12.2026 · 10.02.2027Anmeldung über ein Online-Formular
IHK zu Berlin16.11.2026 · 24.11.2026 · 14.12.2026 · 18.12.202602.11.2026 · 10.11.2026 · 30.11.2026 · 04.12.2026Online-Portal; ob ein Termin frei ist, zeigt nur das Portal; Termine nur bei genügender Anfrage
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg20.01.2027 · 17.02.2027 · 24.03.2027 · 14.04.2027 · 12.05.2027 · 28.07.2027 · 15.09.2027 · 14.10.2027 · 24.11.2027nicht genanntdigitale Prüfung am Tablet, 150 Minuten
IHK Wiesbaden04.11.2026 · 11.11.2026nicht genanntausschließlich schriftlicher Prüfungsteil
IHK Koblenz18.11.2026 · 08.12.2026; dazu 05.11.2026 nur „voraussichtlich“ laut älterer Übersichtsseitefür 18.11.2026: 01.11.2026; für 08.12.2026: 08.11.2026Anmeldung nur mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz; geplant, sofern Bedarf

Was kostet es, Darlehensvermittler zu werden?

Belegt sind Prüfungsgebühren einzelner Kammern am 26.10.2026: Die IHK Koblenz verlangt 205 Euro, die IHK Wiesbaden 210 Euro, die IHK zu Berlin 260 Euro und die IHK München 330 Euro für die Sachkundeprüfung. Die Beträge unterscheiden sich je Kammer; die Quellen stehen in der Liste darunter.

Für Erlaubnis und Registereintrag war am 26.10.2026 kein Betrag auffindbar, der sich einer bestimmten Kammer oder Behörde zuordnen ließ: Das Gesetz nennt dafür keine Gebühr (BGBl. 2026 I Nr. 139), und die gelesenen Kammerseiten nennen keinen Betrag oder schreiben, die Kosten seien noch nicht bekannt. Derselbe Münchner Gebührentarif enthält für Erlaubnisverfahren und Registereintragung bei Darlehensvermittlern keinen eigenen Tatbestand. Die IHK Reutlingen schreibt, das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sei gebührenpflichtig, nennt aber keinen Betrag; bei der IHK Rheinhessen heißt es: „Die anfallenden Kosten sind noch nicht bekannt.“ Aktuelle Beträge findest du auf der Gebührenseite deiner Kammer und der zuständigen Erlaubnisbehörde.

Was folgt nach der Erlaubnis?

Nach der Erlaubnis lässt du dich und die Personen in leitender Position unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit im Vermittlerregister eintragen (§ 34k GewO) und hältst die Pflichten zu Weiterbildung und Vergütung ein. Dazu kommt die allgemeine Gewerbeanzeige, die du gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes bei der zuständigen Behörde machst.

Wie funktioniert das Vermittlerregister?

Das Register führt jede IHK. Laut IHK Berlin müssen sich nur Gewerbetreibende und deren leitende Angestellte eintragen. Einen Teil der Angaben meldest du der Erlaubnisbehörde, die sie weiterleitet; zwei Angaben meldest du unmittelbar der Registerbehörde. Du erhältst eine Eintragungsbestätigung mit Registrierungsnummer.

Gewerbeanmeldung und Weiterbildung: Was gilt?

§ 34k enthält keine eigene Regel zur Gewerbeanzeige; ob sie erst nach erteilter Erlaubnis erfolgen soll, steht nicht im Gesetzestext.

Gewerbetreibende und mitwirkende Beschäftigte sind zur Weiterbildung verpflichtet. Die DarlVermV verlangt, die Kenntnisse zu Kundenberatung, Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierung aktuell zu halten, in Präsenz, im Selbststudium, betriebsintern oder in anderer geeigneter Form. Eine feste Stundenvorgabe ist laut IHK Berlin nicht gefordert; die Anforderungen stehen in Anlage 3. Die Vergütung der Beschäftigten darf nicht an Absatzziele gekoppelt sein.

Wie bereitest du dich auf die Prüfung vor?

Einen vorgeschriebenen Lehrgang gibt es nicht: Der Verordnungsgeber macht laut DIHK keine Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrgangs, der Rahmenplan ist Grundlage für Prüfungsaufgaben und Lehrgänge. Ausgangspunkt ist der Prüfungstermin deiner Kammer, denn Termine, Anmeldeschluss und Gebühr setzt jede IHK selbst.

Termin steht? Dann plane deinen Lernplan rückwärts ab dem Prüfungstag und nimm die drei Sachgebiete als Raster. Wie du dafür mit Lexam übst, siehst du auf der Seite zur § 34k-Prüfung. Alles zu den Konditionen findest du unter Preise.

Häufige Fragen

Wer braucht keine Erlaubnis nach § 34c (für die Darlehensvermittlung)?

Die Antwort betrifft nur die Darlehensvermittlung. Ab dem 20.11.2026 fällt sie aus § 34c heraus, weil das Gesetz Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 streicht; für Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen gilt dann § 34k. Laut IHK München ist die Vermittlung von Unternehmerdarlehensverträgen zwischen gewerblichen Unternehmen ab 20.11.2026 nicht mehr erlaubnispflichtig. Keine Erlaubnis nach § 34k brauchen nach Absatz 4 unter anderem Kreditinstitute mit Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG, Wertpapierinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Quellen

  1. Bundesgesetzblatt Teil I 2026 Nr. 139: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität (ausgegeben 18.05.2026), Artikel 7 und 16 — recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) (abgerufen 2026-11-04)
  2. Verordnung über Darlehensvermittlung (Darlehensvermittlungsverordnung - DarlVermV), vom 28. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 229) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  3. § 4 DarlVermV - Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-11-04)
  4. Anlage 1 DarlVermV - Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  5. § 34i GewO - Immobiliardarlehensvermittler (geltende Fassung) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  6. § 34c GewO - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter (geltende Fassung bis 19.11.2026) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-11-04)
  7. IHK Bergische: Sachkundeprüfung Darlehensvermittlung (§ 34k GewO) — IHK Bergische (ihk.de) (abgerufen 2026-10-26)
  8. DIHK: Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK (Stand August 2026) — DIHK (abgerufen 2026-10-26)
  9. DIHK: Neue Sachkundeprüfung zur Darlehensvermittlung — DIHK (abgerufen 2026-10-26)
  10. IHK Bonn/Rhein-Sieg: Darlehensvermittler (§ 34k GewO), Stand 30.09.2026 — IHK Bonn/Rhein-Sieg (abgerufen 2026-10-26)
  11. Gleichgestellte Qualifikationen beim Sachkundenachweis für Darlehensvermittler (§ 34k GewO) — Lexam (abgerufen 2026-10-26)
  12. IHK-Prüfungstermine § 34k GewO (Prüfungstermine-Matrix) — Lexam (abgerufen 2026-10-26)
  13. § 155 GewO - Landesrecht, Zuständigkeiten — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  14. IHK München: Gewerbeerlaubnis § 34k GewO — IHK für München und Oberbayern (abgerufen 2026-10-26)
  15. § 13c GewO - Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  16. § 14 GewO - Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung (geltende Fassung) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  17. § 11a GewO - Vermittlerregister (geltende Fassung, ohne § 34k) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  18. IHK Berlin: § 34k GewO - Der neue Darlehensvermittler — IHK Berlin (ihk.de) (abgerufen 2026-10-26)
  19. § 8 DarlVermV - Mitteilungspflichten — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  20. IHK für München und Oberbayern: Sachkundeprüfung Darlehensvermittler/-in — IHK für München und Oberbayern (abgerufen 2026-10-26)
  21. IHK Berlin: Sachkundeprüfung Darlehensvermittlung (nach § 34k GewO) — IHK Berlin (abgerufen 2026-10-26)
  22. IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Geprüfte/r Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung (34k) — IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg (abgerufen 2026-10-26)
  23. IHK Wiesbaden: Darlehensvermittler (Sachkundeprüfung) — IHK Wiesbaden (abgerufen 2026-10-26)
  24. IHK Koblenz: Sachkundeprüfung Darlehensvermittler § 34k GewO — IHK Koblenz (abgerufen 2026-10-26)
  25. IHK Koblenz: Darlehensvermittler (Übersichtsseite) — IHK Koblenz (abgerufen 2026-10-26)
  26. IHK Würzburg-Schweinfurt: Darlehensvermittler — IHK Würzburg-Schweinfurt (abgerufen 2026-10-26)
  27. IHK Reutlingen: Darlehensvermittler nach § 34k GewO — IHK Reutlingen (abgerufen 2026-10-26)
  28. IHK Ostwürttemberg: Gewerbeerlaubnis § 34k GewO — IHK Ostwürttemberg (abgerufen 2026-10-26)
  29. Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern (vom 04.12.2025, zuletzt geändert am 08.09.2026) — IHK für München und Oberbayern (abgerufen 2026-10-26)
  30. IHK Rheinhessen: Neue Regeln zur Darlehensvermittlung (§34k GewO) — IHK Rheinhessen (abgerufen 2026-10-26)
  31. IHK Wiesbaden: Neue Regeln für Darlehensvermittler — IHK Wiesbaden (abgerufen 2026-10-26)
  32. IHK Darmstadt Rhein Main Neckar: Neue Regeln für Darlehensvermittler — IHK Darmstadt Rhein Main Neckar (abgerufen 2026-10-26)
  33. § 6 DarlVermV - Weiterbildung — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
  34. Anlage 3 DarlVermV - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme — gesetze-im-internet.de (abgerufen 2026-10-26)
Jan Lukas Schmitz

Gründer & Geschäftsführer

Hi, ich bin Lukas, Gründer von Lexam. 2025 standen wir selbst vor einer IHK-Sachkundeprüfung und fanden nichts, womit wir gern gelernt hätten. Also haben wir es selbst gebaut. Hier im Ratgeber schreibe ich auf, was wirklich zählt: Tipps und Strategien für die Prüfung, Wissen zu den typischen Stolperfallen und News, wenn sich an Prüfung oder Rechtslage etwas ändert.

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