Ratgeber · Rubrik
Überblick & Pflicht: wer welchen Nachweis braucht
Bevor es um Ablauf und Vorbereitung geht, steht die einfachere Frage: Betrifft mich das überhaupt? Diese Ratgeber ordnen ein, welche Tätigkeit welchen Nachweis verlangt — und wann eine Ausnahme greift.

§ 34f GewO
§ 34f GewO: Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler
Die Erlaubnis nach § 34f GewO deckt drei Finanzanlagenkategorien ab und kann auf einzelne davon begrenzt werden; die Sachkundeprüfung ist genauso modular aufgebaut. Was die Norm verlangt, wer keine Erlaubnis braucht und welche Pflichten danach laufen.
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§ 34d GewO
§ 34d GewO erklärt: Wer braucht die Erlaubnis als Versicherungsvermittler?
§ 34d GewO ist eine lange Norm, und die für dich entscheidende Zeile steht selten im ersten Absatz. Dieser Überblick geht die Absätze der Reihe nach durch: Vermittler, Berater, die vier Voraussetzungen für die Erlaubnis, die Ausnahmen und der Weg über die Sachkundeprüfung.

§ 34a GewO
34a-Schein: Was das wirklich ist – und welchen Nachweis du brauchst
„34a-Schein“ ist kein Rechtsbegriff: Hinter dem Wort stecken zwei völlig verschiedene Nachweise – Unterrichtung und Sachkundeprüfung. Welchen du brauchst, entscheidet darüber, welche Jobs du überhaupt annehmen darfst.

§ 34i GewO
§34i GewO: Was Immobiliardarlehensvermittler wissen müssen
§34i GewO ist die Erlaubnispflicht für alle, die Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermitteln oder dazu beraten. Der Guide erklärt Voraussetzungen, Sachkundeprüfung, Kosten und Befreiungen: kompakt und quellenbasiert.

§ 34a GewO
Unterrichtung nach § 34a GewO oder Sachkundeprüfung: Was brauchst du wirklich?
Die 40-stündige Unterrichtung ist der Regelfall, die Sachkundeprüfung die Ausnahme für fünf gesetzlich benannte Tätigkeiten — und Pflicht für jeden, der selbst gründet. Diese Entscheidungshilfe zeigt anhand konkreter Tätigkeitslisten, Kosten und Befreiungen, welchen Nachweis du wirklich brauchst.

§ 26a WEG
Brauche ich die §26a-Prüfung? Befreiung und gleichgestellte Abschlüsse zum zertifizierten Verwalter
Wer Immobilienkaufmann, Fachwirt, Volljurist ist oder einen immobilienwirtschaftlichen Hochschulabschluss hat, ist nach §7 ZertVerwV ohne Prüfung gleichgestellt. Und manche kleine WEG braucht gar keinen zertifizierten Verwalter – wir trennen Person und Situation sauber.