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Glossar · § 34a GewO

Angemessenheit

Dritte Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne): Der mit der Maßnahme verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. — z. B. ist das riskante Festhalten wegen eines geringwertigen Diebstahls unangemessen, wenn es schwere Verletzungen droht.

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft, ob du die Angemessenheit als dritte und letzte Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung erkennst — die Stufe, in der Eingriff und Zweck gegeneinander abgewogen werden, nachdem Geeignetheit und Erforderlichkeit bereits feststehen. Typische Prüfungsszenarien:

  • Welche drei Stufen umfasst die Verhältnismäßigkeitsprüfung?
  • Wie prüfst du Angemessenheit bei einer Videoüberwachung?
  • Gilt die Angemessenheitsprüfung auch für private Sicherheitskräfte?

So funktioniert es

Nach der Prüfungssystematik des Rahmenplans bildet die Angemessenheit die dritte Stufe neben Geeignetheit und Erforderlichkeit — kein einzelnes Gesetz benennt diese drei Stufen als solche, doch der Abwägungsgedanke steckt in einzelnen Normen: Ein Mittel darf seinen Zweck nicht nur fördern und mildest möglich sein, es muss den betroffenen Eingriff auch wert sein. Angemessenheit fragt also nicht mehr, ob oder wie stark eingegriffen werden darf, sondern ob sich der Eingriff angesichts des verfolgten Zwecks überhaupt noch lohnt.

§ 34 StGB zeigt diese Abwägung konkret: Beim rechtfertigenden Notstand reicht es nicht, dass eine Tat die Gefahr wirksam abwendet — sie muss zusätzlich ein angemessenes Mittel dafür sein. Ein im Kern zulässiges Eingreifen kann also an der Angemessenheit scheitern, wenn der angerichtete Schaden außer Verhältnis zum abgewendeten Nachteil steht.

Beispiel aus dem Dienst

Im Kaufhaus beobachtest du, wie ein Kunde eine Packung Kaugummi einsteckt und den Laden ohne zu zahlen verlässt. Du kannst ihn einholen und festhalten. Wehrt er sich heftig, wäre ein harter Würgegriff zwar geeignet und im Moment das einzige verfügbare Mittel, ihn zu stoppen — angemessen ist er trotzdem nicht: Das Risiko einer ernsthaften Verletzung steht außer Verhältnis zum Wert der gestohlenen Ware. Angemessen bleibt hier nur, ihn anzusprechen, seine Personalien zu notieren und den Vorfall der Polizei zu melden.

Nicht zu verwechseln mit …

Erforderlichkeit fragt nur, ob ein milderes, gleich wirksames Mittel existiert — sie vergleicht verschiedene Mittel untereinander. Angemessenheit setzt eine Stufe später an: Selbst das mildeste verfügbare Mittel kann noch unangemessen sein, wenn der Eingriff im Vergleich zum verfolgten Zweck zu schwer wiegt.

Typischer Fehler in der Prüfung

Ein erteilter Auftrag wird oft als Freibrief gelesen: Was der Kunde verlangt, sei damit auch angemessen. Der Auftrag hebt die Abwägung aber nicht auf. Und Angemessenheit wird mit der Verhältnismäßigkeit insgesamt gleichgesetzt, obwohl sie nur deren letzte von drei Stufen ist, nicht der übergeordnete Grundsatz selbst.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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