Glossar · § 34a GewO
Anscheinswaffen
Gegenstände, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sehen, aber keine Geschosse durch heiße Gase antreiben — Nachbildungen, unbrauchbar gemachte Feuerwaffen oder Waffen ohne Verbrennungsantrieb (WaffG Anlage 1). Ihr Führen ist nach § 42a WaffG verboten. — z. B. eine Softair-Pistole im Erscheinungsbild einer echten Pistole.
Rechtsgrundlage § 1 WaffG · § 42a WaffG
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du Anscheinswaffen sicher einordnest: woran du sie erkennst und welche Rechtsfolge daran hängt. Der Rahmenplan führt sie im Kapitel zu verbotenen Waffen und Gegenständen als eigenen Prüfungsstoff neben Hieb-, Stoß- und bestimmten Messerarten. Typische Prüfungsszenarien:
- Woran erkennst du eine Anscheinswaffe?
- Befreit eine waffenrechtliche Erlaubnis vom Verbot des § 42a?
- Was ist von der Definition ausgenommen?
So funktioniert es
§ 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG verbietet dir, eine Anscheinswaffe zu führen. Was darunter fällt, sagt nicht § 1 WaffG selbst, sondern seine Anlage: Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein einer Feuerwaffe hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Beide Merkmale müssen zusammenkommen — das Aussehen allein genügt nicht, und die fehlende Feuerwaffen-Technik allein macht einen Gegenstand ebenso wenig zur Anscheinswaffe.
Ausgenommen sind Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel bestimmt sind — etwa weil ihre Größe deutlich von der einer entsprechenden Feuerwaffe abweicht, sie neonfarbene Materialien enthalten oder ihnen die Kennzeichnungen von Feuerwaffen fehlen.
Beispiel aus dem Dienst
Am Einlass einer Veranstaltung fällt dir ein Besucher auf, der eine täuschend echt wirkende Softair-Pistole am Gürtel trägt. Optisch ist sie von einer echten Pistole kaum zu unterscheiden, ihre Plastikkugeln treibt sie aber mit Druckluft an, nicht mit heißen Gasen. Damit erfüllt sie beide Merkmale einer Anscheinswaffe — sie zu führen ist verboten, auch wenn der Besucher gar keine echte Schusswaffe dabei hat. Du weist ihn darauf hin und verwehrst ihm mit ihr den Zutritt.
Nicht zu verwechseln mit …
Schusswaffen treiben Geschosse durch einen Lauf und sind zu Angriff, Verteidigung, Jagd oder Sport bestimmt. Die Anscheinswaffe ist selbst eine solche Schusswaffe — von der echten Feuerwaffe unterscheidet sie nicht das Aussehen, sondern dass sie ihre Geschosse ohne heiße Gase antreibt.
Typischer Fehler in der Prüfung
Manche glauben, eine bestehende waffenrechtliche Erlaubnis für echte Schusswaffen schütze automatisch auch vor dem Verbot, Anscheinswaffen zu führen. Das stimmt nicht: Das Verbot ist eigenständig und gilt für jeden, unabhängig von einer sonstigen Erlaubnis.
Quellen
- § 1 WaffG – Begriffsbestimmung Waffen · abgerufen 2026-09-04
- § 42a WaffG – Verbotenes Führen von Anscheinswaffen · abgerufen 2026-09-04
- Anlage 1 WaffG – Definition Anscheinswaffen · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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