Glossar · § 34a GewO
Bewacherregister
Bundesweites Register beim Statistischen Bundesamt (Registerbehörde nach § 11b GewO — seit Juni 2022; zuvor beim BAFA), in dem Bewachungsunternehmer und ihr eingesetztes Personal mit Qualifikationsnachweis und Zuverlässigkeitsstatus eingetragen sind. Ermöglicht behördenübergreifende Kontrollen.
Rechtsgrundlage § 34a GewO · § 11b GewO
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du das Bewacherregister als zentrales Kontrollinstrument der Gewerbebehörden einordnest — wer es führt, welche Daten es enthält und wer Einsicht nehmen darf. Der Rahmenplan verankert es im Gewerberecht neben Erlaubnispflicht und Zuverlässigkeit. Typische Prüfungsszenarien:
- Was ist das Bewacherregister nach § 11b GewO?
- Welche Angaben enthält das Register?
- Wer hat Einsichtsrecht in die gespeicherten Daten?
So funktioniert es
§ 11b GewO richtet das Bewacherregister beim Statistischen Bundesamt als Registerbehörde ein — organisatorisch, räumlich und personell getrennt von den Aufgaben der Bundesstatistik. Die Registerbehörde verarbeitet dazu festgelegte Identifizierungsdaten von Gewerbetreibenden und Wachpersonen, darunter das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 34a GewO mit Datum und Art der Prüfung.
§ 16 BewachV konkretisiert die Anmeldepflicht: Du darfst eine Wach- oder Leitungsperson erst beschäftigen, wenn du das Anmeldeverfahren beim Bewacherregister eingehalten hast. Technisch betreibt die Registerbehörde das System nur — Entscheidungen im Erlaubnisverfahren oder bei der Überprüfung von Wachpersonen trifft weiterhin allein die für § 34a GewO zuständige Behörde vor Ort.
Beispiel aus dem Dienst
Du stellst für den Objektschutz eines neuen Kunden eine zusätzliche Wachperson ein. Bevor sie ihren ersten Dienst antritt, meldest du sie im Bewacherregister an und durchläufst das Anmeldeverfahren — ohne diese Anmeldung darf sie nicht eingesetzt werden. Bei einer Kontrolle vor Ort ruft die zuständige Behörde die im Register hinterlegten Daten ab: das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung und den Qualifikationsnachweis, den du zuvor für sie hinterlegt hast.
Nicht zu verwechseln mit …
Gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist die inhaltliche Voraussetzung selbst, über die die zuständige Behörde entscheidet; das Bewacherregister speichert nur das Ergebnis dieser Prüfung und trifft dabei selbst keine eigene Entscheidung.
Typischer Fehler in der Prüfung
Manche gehen davon aus, sie könnten als Unternehmer selbst ins Bewacherregister einsehen, auch für die eigenen Mitarbeiter — das Einsichtsrecht bleibt den für § 34a GewO zuständigen Behörden vorbehalten. Ebenso falsch: das Register für ein freiwilliges Verbandsregister zu halten, obwohl die Meldung gesetzlich verpflichtend ist.
Quellen
- § 11b GewO – Bewacherregister · abgerufen 2026-09-04
- § 16 BewachV – Anmeldeverfahren · abgerufen 2026-09-04
- bewacherregister.de – Betreiberseite Statistisches Bundesamt · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan – Rechte und Pflichten des Bewachungsunternehmers · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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