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Glossar · § 34a GewO

Kleiner Waffenschein

Erlaubnisdokument, das das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im öffentlichen Raum gestattet, ohne eine Schießprüfung vorauszusetzen. Kein Erlaubnisersatz für scharfe Schusswaffen; bei Sicherheitsmitarbeitern oft für Reizstoffsprühgeräte relevant.

Rechtsgrundlage § 10 WaffG

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft, ob du den Kleinen Waffenschein von der Erlaubnisfreiheit einerseits und vom vollen Waffenschein andererseits abgrenzt: Der Rahmenplan führt ihn neben Waffenbesitzkarte und Waffenschein als eigene waffenrechtliche Erlaubnis. Typische Prüfungsszenarien:

  • Welche Waffenarten deckt der Kleine Waffenschein ab?
  • Welche Nachweise verlangt er nicht, die der volle Waffenschein sonst voraussetzt?
  • Reicht er auch für scharfe Schusswaffen?

So funktioniert es

§ 10 Abs. 4 WaffG regelt, dass die Erlaubnis zum Führen einer Waffe grundsätzlich durch einen Waffenschein erteilt wird. Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sieht das Gesetz eine erleichterte Variante vor, die es selbst als Kleinen Waffenschein bezeichnet. Diese Erlaubnis verlangt weder einen Sachkunde- noch einen Bedürfnisnachweis und auch keinen Nachweis einer Haftpflichtversicherung — Voraussetzungen, die für den vollen Waffenschein sonst gelten.

Beschränkt ist der Kleine Waffenschein dafür auf genau diese drei Waffenarten. Für scharfe Schusswaffen ersetzt er keine Erlaubnis; wer eine Pistole oder einen Revolver führen will, braucht weiterhin den vollen waffenrechtlichen Nachweis von Sachkunde und Bedürfnis.

Beispiel aus dem Dienst

Für den nächtlichen Objektschutz möchtest du eine Schreckschusswaffe offen am Gürtel tragen, um im Ernstfall abschrecken zu können. Dafür beantragst du den Kleinen Waffenschein — anders als beim vollen Waffenschein musst du dabei weder deine Sachkunde noch ein besonderes Bedürfnis nachweisen. Willst du dagegen eine scharfe Schusswaffe führen, reicht dir dieser Kleine Waffenschein nicht: Dafür brauchst du die volle waffenrechtliche Erlaubnis mit Sachkunde- und Bedürfnisnachweis.

Nicht zu verwechseln mit …

Erlaubnispflicht betrifft die gewerbliche Zulassung: Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Kleine Waffenschein regelt etwas anderes — nicht, ob du bewachen darfst, sondern ob du Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen darfst. Die eine Erlaubnis ersetzt die andere nicht.

Typischer Fehler in der Prüfung

Oft wird angenommen, der Kleine Waffenschein gelte auch für scharfe Schusswaffen oder für als Tierabwehr zugelassenes Pfefferspray — beides stimmt nicht: Scharfe Schusswaffen verlangen die volle waffenrechtliche Erlaubnis, zugelassenes Tierabwehrspray ist für Erwachsene ganz erlaubnisfrei.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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