Glossar · § 34a GewO
Panik
Plötzliche extreme Angstreaktion einzelner Personen oder Menschenmassen mit Kontrollverlust, Fluchtdrang und möglichem Paniksturz. Bei Massenveranstaltungen können Panikreaktionen lebensgefährlich werden. Sicherheitspersonal muss ruhig und leitend auftreten. — z. B. wenn bei einer Großveranstaltung nach einem lauten Knall viele Besucher gleichzeitig unkontrolliert zu einem Ausgang drängen.
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft Panik als eigenständigen Inhalt: Der DIHK-Rahmenplan ordnet Katastrophen- und Paniksituationen zusammen mit der Kommunikation mit Einsatzkräften und den Aufgaben bei Großveranstaltungen ein und führt daneben das menschliche Verhalten in Gruppen, Teams, Massen oder Mengen als eigenen Lerninhalt. Für Sicherheitspersonal zählt das zu den Grundlagen im Umgang mit Besucherströmen bei Veranstaltungen, nicht zu einer Randnotiz der Ausbildung.
So funktioniert es
Nach der DGUV lässt sich das Risiko einer Panik verringern, wenn die Abläufe für den Brandfall schon im Vorfeld festgelegt und trainiert werden: Eingeübte Routine soll verhindern, dass es im Ernstfall überhaupt erst zu Panik, zu Fehlverhalten oder zu unsicheren Situationen kommt.
Auch die Evakuierungsplanung nimmt Panik ausdrücklich in den Blick: Die DGUV-Information zur Alarmierung und Evakuierung verlangt zu prüfen, ob berücksichtigt wurde, dass Menschen mit Behinderung im Fluchtfall schneller in Panik geraten können, und ob für diesen Fall besonders geschulte Fluchthelferinnen und Fluchthelfer benannt wurden.
Beispiel aus dem Dienst
Bei einem Konzert in einer Halle löst ein Schwelbrand hinter der Bühne den Alarm aus, und mehrere Besucher drängen ungeordnet zum nächsten Notausgang. Weil dein Team die Abläufe für den Brandfall vorher festgelegt und geübt hat, musst du dich nicht erst abstimmen: Du gibst sofort die zweite Fluchttür frei und leitest einen Teil der Besucher dorthin, statt alle durch den einen Ausgang zu schicken.
Nicht zu verwechseln mit …
Evakuierung ist das organisierte Verbringen von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet über Flucht- und Rettungswege — eine geplante, geführte Maßnahme mit einem Ziel. Panik ist dagegen kein Ablauf, sondern der unkontrollierte Zustand, den eine gut vorbereitete Evakuierung gerade verhindern soll.
Quellen
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
- DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis · abgerufen 2026-09-04
- DGUV Information 205-033 – Alarmierung und Evakuierung · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
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