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Glossar · § 34a GewO

Suggestivfrage

Frageform, die die erwartete Antwort bereits vorgibt („Sie haben doch sicher …?"). In Befragungen und Zeugengesprächen verzerrt sie das Ergebnis und ist deshalb zu vermeiden — im Gegensatz zu offenen und geschlossenen Fragen.

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft, ob du weißt, dass die Suggestivfrage in Befragungen und Zeugengesprächen ein Negativbeispiel ist. Im Rahmenplan zu Sachgebiet 6 zählen Gesprächsregeln und Fragearten zum Prüfungsstoff. Typisches Szenario: Du formulierst eine Frage so, dass sie die erwartete Antwort schon vorgibt, und sollst erkennen, warum das die Zeugenaussage verzerrt.

So funktioniert es

Der Begriff Suggestivfrage kommt im Gesetz nicht wörtlich vor — die Ablehnung entspringt der Systematik der Zeugenvernehmung selbst. § 69 StPO verlangt, den Zeugen dazu zu veranlassen, im Zusammenhang anzugeben, was ihm bekannt ist: ein zusammenhängender eigener Bericht statt einer Frage, die die Antwort schon vorwegnimmt.

Dieselbe Vorschrift erklärt außerdem das Verbot täuschender und die Willensfreiheit beeinträchtigender Vernehmungsmethoden für die Vernehmung von Zeugen entsprechend anwendbar. Als Sicherheitsmitarbeiter führst du keine Vernehmung und bist an diese Vorschriften nicht gebunden — die Logik dahinter trägt trotzdem jede Befragung: Wer suggestiv fragt, erhält keine verlässliche, sondern eine gelenkte Aussage.

Beispiel aus dem Dienst

Nach einem Ladendiebstahl befragst du eine Zeugin, die den Vorfall beobachtet hat. Statt sie frei erzählen zu lassen, fragst du: „Der Täter hatte doch eine Kapuze auf, oder?" Die Zeugin bejaht, obwohl sie sich vorher gar nicht sicher war. Richtig wäre gewesen, sie zunächst ungestört im Zusammenhang berichten zu lassen und erst danach gezielt nachzufragen — so gibst du der Polizei später wieder, was die Zeugin wirklich gesehen hat, und nicht, was du ihr in den Mund gelegt hast.

Nicht zu verwechseln mit …

Aktives Zuhören schenkt dem Gesprächspartner volle Aufmerksamkeit und arbeitet mit Nachfragen und Paraphrasieren, um Missverständnisse aufzuklären, ohne die Antwort vorzugeben. Die Suggestivfrage tut das Gegenteil: Sie legt die erwartete Antwort schon in der Formulierung fest und verzerrt damit genau das, was aktives Zuhören eigentlich klären soll.

Typischer Fehler in der Prüfung

Offene und geschlossene Fragen werden oft mit der Suggestivfrage verwechselt: Eine offene Frage lädt zur freien Schilderung ein, eine geschlossene fragt neutral nach Ja oder Nein — beide nehmen die Antwort nicht vorweg. Ebenso falsch ist die Annahme, eine Suggestivfrage sei unproblematisch, solange die Antwort zufällig stimmt: Die Aussage bleibt angreifbar, weil sie suggeriert wurde.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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