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Glossar · § 34a GewO

Profiling

Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, um persönliche Aspekte einer Person zu bewerten (z. B. Verhalten, Zuverlässigkeit). Ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung sind nach Art. 22 DS-GVO nur ausnahmsweise zulässig — relevant etwa bei automatisierten Zutrittssystemen.

Rechtsgrundlage Art. 4 DS-GVO · Art. 22 DS-GVO

Was die Prüfung erwartet

Sachgebiet 2 prüft Profiling im Bereich automatisierter Entscheidungen. Der Rahmenplan führt „Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling" als eigenen Prüfungsinhalt. Typische Prüfungsszenarien:

  • Was zählt rechtlich als Profiling, und was nicht?
  • Wann darf eine ausschließlich automatisierte Entscheidung über eine Person getroffen werden?
  • Wo endet zulässige Kontrolle und beginnt diskriminierendes Profiling im Wachdienst?

So funktioniert es

Art. 4 Nr. 4 DS-GVO definiert Profiling als jede automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, mit der bestimmte persönliche Aspekte einer Person bewertet werden — etwa ihr Verhalten oder ihre Zuverlässigkeit. Menschliche Beurteilung fällt nicht darunter: Erst die automatisierte Auswertung von Daten macht aus einer Einschätzung ein Profiling im Rechtssinne.

Trifft ein System auf dieser Grundlage eine ausschließlich automatisierte Entscheidung, die dich rechtlich bindet oder ähnlich erheblich beeinträchtigt, greift Art. 22 DS-GVO: Eine solche Entscheidung musst du grundsätzlich nicht hinnehmen. Beruft sich der Verantwortliche auf eine der im Gesetz zugelassenen Ausnahmen, muss er trotzdem angemessene Maßnahmen treffen, um deine Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen zu wahren.

Beispiel aus dem Dienst

Ein Einkaufszentrum, in dem du im Objektschutz arbeitest, setzt an den Eingängen ein automatisiertes Zutrittssystem ein: Es berechnet aus früheren Vorfällen ein Risikoprofil je Besucher und verweigert Personen mit hohem Score automatisch den Einlass, ohne dass ein Mensch die Entscheidung prüft. Das System bewertet damit automatisiert persönliche Aspekte einer Person — ein Profiling, das hier zu einer ausschließlich automatisierten Entscheidung führt und den Abgewiesenen erheblich beeinträchtigen kann. Beschwert sich ein abgewiesener Besucher bei dir, weißt du: Ohne angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Rechte darf sich der Betreiber nicht allein auf die automatisierte Ablehnung verlassen.

Nicht zu verwechseln mit …

Die Betroffenenrechte wie Auskunft, Berichtigung oder Widerspruch wirken gegen jede Verarbeitung deiner Daten. Das Profiling ist nur eine bestimmte Form der Verarbeitung, gegen die diese Rechte greifen können.

Typischer Fehler in der Prüfung

Im Sicherheitsdienst wird „Profiling" oft mit einer Kontrollauswahl nach Äußerlichkeiten wie Hautfarbe oder Herkunft ohne sachlichen Grund verwechselt — das ist ein eigenes Diskriminierungsproblem, keine automatisierte Verarbeitung im Sinne der Definition. Kontrollen nach beobachtetem Verhalten, konkretem Verdacht oder echter Stichprobe bleiben davon unabhängig zulässig.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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