Glossar · § 34a GewO
Waffenschein
Erlaubnisdokument zum Führen einer Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Betriebsgeländes. Für Sicherheitsmitarbeiter, die scharfe Waffen tragen (z. B. Geldtransport), erforderlich; strengere Voraussetzungen als kleiner Waffenschein.
Rechtsgrundlage § 10 WaffG
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft in Sachgebiet 4b, ob du den Waffenschein sauber von den anderen waffenrechtlichen Erlaubnissen unterscheidest: Er deckt ausschließlich das Führen einer Waffe, nicht ihren bloßen Erwerb oder Besitz, und nicht jede Waffenschein-Art deckt jede Waffe. Typische Prüfungsszenarien:
- Deckt der kleine Waffenschein auch eine scharfe Pistole?
- Worin unterscheiden sich Waffenbesitzkarte und Waffenschein?
- Wie ist eine täuschend echte Waffennachbildung waffenrechtlich einzuordnen?
So funktioniert es
§ 10 WaffG regelt die Erlaubnis zum Führen einer Waffe: Sie wird durch den Waffenschein erteilt und ist etwas anderes als die Waffenbesitzkarte, die nur Erwerb und Besitz gestattet. Willst du eine scharfe Schusswaffe führen, reicht der bloße Besitz also nicht — du brauchst zusätzlich diesen Waffenschein. Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen genügt dagegen der kleine Waffenschein, ein eigener, engerer Erlaubnistyp derselben Vorschrift.
Im Bewachungsgewerbe reicht ein einzelner Waffenschein sogar über seinen Inhaber hinaus: § 28 WaffG erlaubt einen Zusatz, mit dem der Bewachungsunternehmer sein Personal einschließt — die Wachperson führt die überlassene Waffe dann nach seiner Weisung, ohne selbst einen eigenen Waffenschein beantragen zu müssen. Benannt werden muss sie der Behörde trotzdem.
Beispiel aus dem Dienst
Du arbeitest im Geldtransport für ein Bewachungsunternehmen, dessen Waffenschein einen Zusatz nach § 28 WaffG trägt und das dich zuvor bei der Behörde als Wachperson benannt hat. Vor der Tour händigt dir der Unternehmer eine scharfe Pistole aus und weist dich in ihren Einsatz ein — genau dieser Zusatz erlaubt dir, sie nach seiner Weisung zu führen. Besäßest du stattdessen nur den kleinen Waffenschein, dürftest du damit allein eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe führen, keine scharfe Schusswaffe.
Nicht zu verwechseln mit …
Anscheinswaffen sehen einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich, geben aber keine Geschosse durch heiße Gase ab. Ihr Führen ist verboten — anders als bei einer echten Schusswaffe, die du mit gültigem Waffenschein führen darfst.
Typischer Fehler in der Prüfung
Der kleine Waffenschein wird oft für ausreichend gehalten, um auch scharfe Schusswaffen zu führen — er deckt aber nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Ebenso wird die Waffenbesitzkarte mit dem Waffenschein gleichgesetzt, obwohl nur Letzterer das Führen in der Öffentlichkeit erlaubt.
Quellen
- § 10 WaffG – Waffenschein · abgerufen 2026-09-04
- § 28 WaffG – Bewachungsunternehmer · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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