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Glossar · § 34a GewO

Aggressiver Notstand

Recht, auf fremdes Eigentum einzuwirken, wenn dies zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Die Schadensersatzpflicht bleibt bestehen (§ 904 Satz 2 BGB). — z. B. wenn ein Wachmann bei einem akuten Notfall fremdes Werkzeug ohne Erlaubnis benutzt, um eine verschlossene Tür zu öffnen.

Rechtsgrundlage § 904 BGB

Was die Prüfung erwartet

Der Rahmenplan führt § 904 BGB unter der Bezeichnung Angriffsnotstand, meint aber denselben Tatbestand wie der hier verwendete Begriff Aggressiver Notstand. Die IHK prüft vor allem die Abgrenzung zum defensiven Notstand: Ist die eingesetzte Sache neutrales Mittel oder selbst die Gefahrenquelle? Typische Prüfungsszenarien:

  • Unterschied zwischen § 904 BGB und § 228 BGB
  • Bleibt trotz erlaubter Einwirkung ein Schadensersatzanspruch bestehen?

So funktioniert es

§ 904 BGB verpflichtet den Eigentümer, die Einwirkung eines anderen auf seine Sache zu dulden, wenn sie zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem Schaden aus der Einwirkung unverhältnismäßig groß ist. Die Sache dient dabei nur als Mittel der Gefahrenabwehr — sie ist nicht selbst die Gefahrenquelle.

Zum Vergleich: Defensiver Notstand (§ 228 BGB) — dort droht die Gefahr durch die Sache selbst, und wer sie beschädigt oder zerstört, handelt nicht widerrechtlich, wenn das zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. Die Duldungspflicht aus § 904 BGB lässt den Eigentümer nicht leer ausgehen: Er kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.

Beispiel aus dem Dienst

Bei deinem Rundgang schlägt im Technikraum eines Bürogebäudes ein Kabelbrand hoch. Der nächste Feuerlöscher hängt hinter der verschlossenen Glastür eines fremden Mieterlagers im Flur. Du schlägst die Scheibe ein, holst den Löscher und erstickst das Feuer. Vom Lager selbst geht keine Gefahr aus, es ist nur dein Mittel. Nach § 904 BGB ist die Einwirkung erlaubt, solange der drohende Brandschaden gegenüber dem Schaden an der Tür unverhältnismäßig groß ist. Ersatz für die Scheibe kann der Mieter trotzdem verlangen.

Nicht zu verwechseln mit …

Selbsthilfe dient der Sicherung eines Anspruchs, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und sonst die Durchsetzung vereitelt würde — etwa beim Festhalten eines flüchtenden Schuldners. Aggressiver Notstand kennt keinen Anspruch: Er erlaubt, fremdes Eigentum als Mittel gegen eine akute Gefahr einzusetzen.

Typischer Fehler in der Prüfung

Duldungspflicht und Beschädigungsbefugnis werden gern vertauscht: Nicht § 228 BGB verpflichtet den Eigentümer zum Dulden und § 904 BGB erlaubt die Zerstörung, sondern genau umgekehrt.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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