Glossar · § 34a GewO
Erste Hilfe
Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder medizinischen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Sicherheitsmitarbeiter müssen Erste Hilfe leisten können; Unternehmen müssen Ersthelfer in ausreichender Anzahl vorhalten (DGUV Vorschrift 1).
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft Erste Hilfe im Rahmenplan-Abschnitt zu den Grundsätzen der Prävention nach DGUV Vorschrift 1, weil Sicherheitsmitarbeiter im Ernstfall oft die ersten Personen vor Ort sind. Gefragt wird, wer überhaupt zur Hilfe verpflichtet ist und was der Betrieb organisatorisch vorhalten muss, bevor der Rettungsdienst eintrifft.
So funktioniert es
§ 323c StGB verpflichtet jeden Menschen – auch dich als Sicherheitsmitarbeiter ohne besondere Ausbildung – bei Unglücksfällen zur Hilfe, soweit sie erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefahr zumutbar ist. Diese allgemeine Pflicht besteht unabhängig davon, ob dein Betrieb dich zum Ersthelfer bestellt hat.
Zusätzlich verlangt die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 1) vom Unternehmer, die nötigen Einrichtungen, Sachmittel und ausreichend Ersthelfer bereitzustellen. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten reicht ein ausgebildeter Ersthelfer, bei mehr müssen es 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bzw. 10 Prozent in sonstigen Betrieben sein. Als Ersthelfer zählt dabei nur, wer bei einer ermächtigten Stelle ausgebildet wurde oder eine sanitätsdienstliche oder medizinische Ausbildung hat, und diese Ausbildung muss der Unternehmer in der Regel alle zwei Jahre auffrischen lassen.
Beispiel aus dem Dienst
Während deiner Streife im Bürogebäude stürzt ein Kollege auf der Treppe und bleibt regungslos liegen. Obwohl du selbst kein bestellter Ersthelfer bist, leistest du sofort Hilfe, prüfst die Atmung und bringst ihn in die stabile Seitenlage, bis der Rettungsdienst eintrifft. Erst danach meldest du den Vorfall im Betrieb und beim bestellten Ersthelfer.
Nicht zu verwechseln mit …
Die W-Fragen strukturieren dagegen den Notruf: Wer meldet, was ist geschehen, wo, wie viele Betroffene und das Warten auf Rückfragen. Erste Hilfe ist die unmittelbare Versorgung vor Ort, die W-Fragen sichern parallel dazu, dass der Rettungsdienst alle nötigen Informationen erhält.
Typischer Fehler in der Prüfung
Manche glauben, die Pflicht zur Ersten Hilfe treffe nur den offiziell bestellten Ersthelfer des Betriebs. Tatsächlich gilt die allgemeine Hilfeleistungspflicht für jeden, auch ohne Ausbildung und unabhängig von einer betrieblichen Bestellung.
Quellen
- § 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung · abgerufen 2026-09-04
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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