Glossar · § 34a GewO
Haftpflichtversicherung
Pflichtversicherung für Bewachungsunternehmen nach § 34a GewO, die Schäden Dritter durch das Wachpersonal abdeckt. Mindestdeckungssummen sind in der Bewachungsverordnung festgelegt. Nachweis Voraussetzung für Gewerbeerlaubnis.
Rechtsgrundlage § 34a GewO
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du die Haftpflichtversicherung als eigenständige Erlaubnisvoraussetzung neben Zuverlässigkeit und Sachkunde einordnest — und ob du die konkreten Mindestsummen der Bewachungsverordnung kennst. Der Rahmenplan verortet die Anforderungen an die Versicherung im Kapitel Gewerberecht, direkt neben der Erlaubnispflicht selbst. Typische Prüfungsszenarien:
- Wann muss die Versicherung spätestens abgeschlossen sein?
- Welche Mindestsummen gelten je Schadensart?
- Welchen Nachweis verlangt die Behörde dafür?
So funktioniert es
§ 34a GewO macht den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zur Erlaubnisvoraussetzung: Fehlt er beim Antrag, versagt die Behörde die Erlaubnis — ein Nachreichen nach Gewerbeaufnahme genügt nicht. Die Details dazu liefert die Verordnungsermächtigung in § 34a Abs. 2 GewO, die dem Bundesinnenministerium erlaubt, die Versicherungspflicht per Rechtsverordnung näher zu regeln.
§ 14 BewachV legt darauf aufbauend die Mindestversicherungssummen je Schadensereignis fest:
- 1.000.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro für Sachschäden
- 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen
- 12.500 Euro für reine Vermögensschäden
Die Police muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer abgeschlossen sein und auch Schäden abdecken, für die du als Unternehmer für das Verhalten deiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einzustehen hast — die eingesetzte Wachperson eingeschlossen.
Beispiel aus dem Dienst
Ein Kunde beauftragt dein Unternehmen mit dem Objektschutz für sein Firmengelände. Die Erlaubnis dafür hast du erst erhalten, nachdem du den Nachweis deiner Haftpflichtversicherung erbracht hattest — ohne ihn wäre sie versagt geblieben. Übersieht eine deiner Wachpersonen im Dienst eine herabfallende Absperrung und beschädigt dabei ein Kundenfahrzeug, deckt die Versicherung diesen Sachschaden bis zur vereinbarten Mindestsumme, obwohl nicht du selbst, sondern dein Mitarbeiter ihn verursacht hat.
Nicht zu verwechseln mit …
Berufsgenossenschaft trägt die gesetzliche Unfallversicherung für dein eigenes Personal bei Arbeitsunfällen; die Haftpflichtversicherung dagegen deckt Schäden, die dein Wachpersonal Dritten zufügt — zwei getrennte Versicherungssysteme mit unterschiedlichen Geschädigten.
Typischer Fehler in der Prüfung
Viele glauben, die Versicherung ließe sich nach Erlaubniserteilung nachreichen oder zwei von drei Voraussetzungen genügten schon — beides stimmt nicht: Zuverlässigkeit, Sachkunde und Versicherungsnachweis müssen vor Gewerbeaufnahme gemeinsam vorliegen. Ebenso falsch ist die Annahme, die abgeschlossene Haftpflichtversicherung entlaste dich von sorgfältiger Auswahl und Überwachung deines Personals.
Quellen
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
- § 14 BewachV – Haftpflichtversicherung · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan – Anforderungen an die Haftpflichtversicherung · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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