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Glossar · § 34a GewO

Geldtransport

Sachkundepflichtige Bewachungstätigkeit (§ 34a GewO) mit erhöhtem Risiko: Transport von Wertgegenständen mit bewaffnetem Personal. Spezielle Anforderungen an Ausrüstung, Fahrzeuge, Kommunikation und Abläufe; Waffenscheinpflicht für bewaffnetes Personal.

Rechtsgrundlage § 34a GewO

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft Geldtransport im Sachgebiet Arbeitsschutz, weil er als besonders risikoreiche Bewachungstätigkeit eigene Anforderungen an Eignung, Bewaffnung und Ablauf mit sich bringt. Der Rahmenplan behandelt ihn als eigenen Abschnitt der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste. Typische Prüfungsszenarien:

  • Wann darf ein Mitarbeiter die Dienstwaffe für den Transport führen?
  • Wie viele Personen braucht ein Botentransport mindestens?
  • Wer muss vor Dienstbeginn ins Objekt eingewiesen werden?

So funktioniert es

Geldtransport ist Bewachungstätigkeit im Sinne von § 34a GewO: Wer gewerbsmäßig fremdes Eigentum bewachen will, braucht dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für die Bewaffnung gilt zusätzlich § 28 WaffG: Ein waffenrechtliches Bedürfnis wird beim Bewachungsunternehmer anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass er Bewachungsaufträge wahrnimmt, die aus Gründen der Sicherung eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erfordern. Die Überlassung der Waffe an einzelne Mitarbeiter darf aber erst erfolgen, wenn die Behörde dieser konkreten Person zugestimmt hat.

Die DGUV Vorschrift 23 konkretisiert den Ablauf: Für Geldtransporte darf der Unternehmer nur volljährige, zuverlässige und für diese Aufgabe besonders ausgebildete Personen einsetzen. Führt ihr den Transport als Boten in öffentlich zugänglichen Bereichen durch, braucht es mindestens zwei Personen, von denen eine die Sicherung übernimmt, und jede eingesetzte Person muss vorher in das jeweilige Objekt und dessen Gefahren eingewiesen sein.

Beispiel aus dem Dienst

Dein Unternehmen erhält einen neuen Geldtransportauftrag, für den ihr eine Schusswaffenerlaubnis nach § 28 WaffG habt. Ein neuer Kollege soll künftig die Dienstwaffe führen, die Behörde hat ihm die Übergabe aber noch nicht bestätigt. Bis diese Zustimmung vorliegt, bekommt er die Waffe nicht ausgehändigt – er begleitet den Botengang durch den öffentlich zugänglichen Bereich zunächst unbewaffnet als zweite Person, denn dort müsst ihr zu zweit unterwegs sein, wobei einer von euch die Sicherung übernimmt.

Nicht zu verwechseln mit …

Die Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen ab, wenn beim Transport trotz aller Vorkehrungen ein Schaden Dritter entsteht. Geldtransport selbst regelt dagegen, wer die Aufgabe übernehmen darf, wie er bewaffnet werden darf und wie der Ablauf abgesichert wird – die Versicherung greift erst danach, wenn trotzdem etwas schiefgeht.

Typischer Fehler in der Prüfung

Manche meinen, eine private Waffenbesitzkarte oder der bloße Beginn des Bewachungsauftrags reiche aus, damit ein Mitarbeiter die Dienstwaffe führen darf. Tatsächlich braucht jede einzelne Person vorher die ausdrückliche Zustimmung der Behörde zur Überlassung – ein generelles Waffenverbot für Mitarbeiter gibt es umgekehrt aber auch nicht.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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