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Glossar · § 26a WEG

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Gesetzliche Einstandspflicht des Unternehmers bzw. Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel; der Besteller kann Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz verlangen. Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren ab Abnahme.

Rechtsgrundlage § 634 BGB · § 634a BGB · § 437 BGB

Was die Prüfung erwartet

„Gewährleistung“ ist reine Praxissprache: Weder § 437 noch § 634 BGB verwenden den Begriff, das BGB spricht von den Rechten des Käufers bzw. des Bestellers bei Mängeln. Die IHK prüft im Werkvertragsrecht (2.2.3 der Anlage 1 zur ZertVerwV), ob du beide Kataloge auseinanderhältst: Welches Recht hat nur der Besteller, welches nur der Käufer, und wie lange können beide es geltend machen?

So funktioniert es

§ 437 BGB — amtlich Rechte des Käufers bei Mängeln — zählt in genau drei Nummern auf, was du bei einer mangelhaften Sache verlangen kannst: Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, schließlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. § 634 BGB, die Parallelnorm für den Besteller im Werkvertrag, hat eine Nummer mehr: Zwischen Nacherfüllung und Rücktritt/Minderung schiebt sich die Selbstvornahme — der Besteller beseitigt den Mangel selbst und verlangt Ersatz der Aufwendungen. Diesen vierten Rechtsbehelf kennt das Kaufrecht nicht: Wer eine gekaufte Sache selbst nachbessert, hat dafür keine Anspruchsgrundlage.

Bei der Verjährung setzt § 438 BGB für Mängel an einem Bauwerk fünf Jahre an — die Ausnahme, nicht die Regel: Für alle übrigen Kaufsachen gelten im Regelfall zwei Jahre. Die Frist beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, sonst mit der Ablieferung; bei Arglist des Verkäufers verlängert sich die Frist auf die regelmäßige Verjährungsfrist, beim Bauwerk aber nicht unter die fünf Jahre.

Beispiel aus der Verwaltung

Der von der GdWE beauftragte Handwerksbetrieb saniert das Flachdach mangelhaft: Die Dampfsperre bleibt beschädigt. Weil das ein Werkvertrag ist, setzt du dem Betrieb zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung; verstreicht sie erfolglos, ohne dass der Betrieb die Nachbesserung zu Recht verweigert, kannst du als Verwalter die Selbstvornahme wählen — einen anderen Betrieb beauftragen und die Kosten vom ursprünglichen Unternehmer ersetzt verlangen. Hättest du stattdessen nur eine bereits fertige Dampfsperre defekt gekauft, stünden dir nach § 437 BGB nur Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz offen — die Selbstvornahme kennt das Kaufrecht nicht.

Nicht zu verwechseln mit …

Arglist ist ein eigener Anfechtungstatbestand: eine vorsätzliche Täuschung, die eine Willenserklärung anfechtbar macht. Im Gewährleistungsrecht wirkt sie nur auf die Verjährungsfrist: Verschweigt der Verkäufer den Mangel arglistig, gilt statt der kurzen Kauffristen die regelmäßige Verjährungsfrist — bei einem Bauwerk aber nicht vor Ablauf der ohnehin geltenden fünf Jahre. Neue Ansprüche über Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz hinaus begründet die Arglist dagegen nicht.

Typischer Fehler in der Prüfung

Prüflinge behandeln § 437 und § 634 BGB oft als parallele Kataloge mit denselben Rechten. Das übersieht die Selbstvornahme: Sie steht nur dem Besteller eines Werkvertrags zu, nicht dem Käufer — wer sie auch im Kaufrecht prüft, wendet einen Rechtsbehelf an, den es dort nicht gibt.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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