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Glossar · § 34a GewO

Gleichordnung

Kennzeichen des Privatrechts: Gleichgeordnete Rechtssubjekte begegnen sich auf Augenhöhe, ohne Über- oder Unterordnung; Rechtsbeziehungen entstehen durch Vertrag. — z. B. schließen Auftraggeber und Bewachungsunternehmen einen Bewachungsvertrag als gleichberechtigte Partner.

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft, ob du das Ordnungsprinzip einer Rechtsbeziehung richtig zuordnest: Der Rahmenplan führt in Sachgebiet 1 die Zweiteilung des Rechtssystems in öffentliches und privates Recht als eigenen Lerninhalt. Typische Prüfungsszenarien:

  • Was unterscheidet öffentliches Recht vom Privatrecht?
  • Welchem Rechtsgebiet gehört die gewerberechtliche Erlaubnis an, welchem der Bewachungsvertrag?
  • Kannst du mit einer Behörde über eine Erlaubnisauflage verhandeln?

So funktioniert es

Im Privatrecht begegnen sich Vertragspartner als Gleichgeordnete: Wer ein Schuldverhältnis rechtsgeschäftlich begründen will, braucht dafür grundsätzlich einen Vertrag zwischen den Beteiligten, dem beide Seiten zustimmen müssen. Das regelt § 311 Abs. 1 BGB für das Bürgerliche Recht allgemein — auf dieser Grundlage schließt ein Bewachungsunternehmen mit seinem Auftraggeber den Bewachungsvertrag als gleichberechtigter Partner.

Im öffentlichen Recht ist das anders: Erteilt eine Behörde die gewerberechtliche Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe, handelt sie hoheitlich und einseitig — sie entscheidet, sie handelt nicht mit dem Antragsteller aus. Auch Auflagen zu einer solchen Erlaubnis legt die Behörde einseitig fest, nicht im Verhandlungsweg.

Beispiel aus dem Dienst

Bevor dein Bewachungsunternehmen den ersten Auftrag annehmen darf, beantragst du bei der zuständigen Behörde die gewerberechtliche Erlaubnis für die Bewachungstätigkeit. Die Behörde prüft deinen Antrag und entscheidet einseitig, ob und mit welchen Auflagen sie dir die Erlaubnis erteilt — verhandeln kannst du darüber nicht. Ist die Erlaubnis erteilt, schließt du mit einem Einkaufszentrum einen Bewachungsvertrag über den Objektschutz. Diesen Vertrag handelst du mit dem Auftraggeber aus, und beide Seiten müssen ihm zustimmen — hier begegnet ihr euch als gleichgeordnete Partner.

Nicht zu verwechseln mit …

Das Subordinationsprinzip ist die Gegenseite: Im öffentlichen Recht stehen der hoheitlich handelnde Staat und der Bürger in einem Über- und Unterordnungsverhältnis, und der Staat kann einseitig verbindliche Anordnungen erlassen. Ein privater Wachdienst kann das gerade nicht — er bleibt auf den Vertrag mit seinem Auftraggeber angewiesen.

Typischer Fehler in der Prüfung

Häufig werden Erlaubnis und Vertrag demselben Rechtsgebiet zugeordnet oder sogar vertauscht: Die behördliche Erlaubnis bleibt hoheitliches öffentliches Recht, selbst wenn du sie beantragt hast — sie ist kein Vertrag. Der Bewachungsvertrag dagegen bleibt Privatrecht, auch wenn ihm eine behördliche Erlaubnis vorausgegangen ist.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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