Glossar · § 34a GewO
Föderalismus
Staatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland, nach dem Kompetenzen zwischen Bund und 16 Bundesländern aufgeteilt sind. Im Sicherheitsbereich liegt die Polizeihoheit grundsätzlich bei den Ländern; gewerberechtliche Vorschriften sind Bundesrecht.
Rechtsgrundlage Art. 20 GG · § 34a GewO
Was die Prüfung erwartet
Der Rahmenplan verlangt, dass du die föderale Struktur der Bundesrepublik kennst und ihre Auswirkungen aufzeigen kannst — ein eigener Prüfungsinhalt im Sachgebiet Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Für dich zählt dazu vor allem, wie sich Bundes- und Landeszuständigkeit im Gewerberecht verteilen: Wer ein Bundesgesetz wie § 34a GewO erlässt, ist nicht zwangsläufig auch für seinen Vollzug zuständig.
So funktioniert es
Art. 20 Abs. 1 GG legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat ist: Staatsgewalt verteilt sich auf den Bund und die 16 Länder, statt bei einer einzigen Zentralregierung zu liegen. Welche Ebene im Einzelfall zuständig ist, regelt Art. 30 GG: Die Ausübung staatlicher Befugnisse ist Sache der Länder, soweit das Grundgesetz selbst nichts anderes bestimmt oder zulässt — diese Auffangzuständigkeit liegt bei den Ländern, nicht beim Bund.
Für das Bewachungsgewerbe hat der Bund mit § 34a GewO eine eigene Erlaubnispflicht geschaffen. Vollzogen wird dieses Bundesgesetz aber grundsätzlich nicht vom Bund selbst: Die Länder führen Bundesgesetze wie die Gewerbeordnung als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes vorsieht, und der Bund gibt nur den gesetzlichen Rahmen vor. Diese Zweiteilung prägt den Föderalismus im Sicherheitsgewerbe: eigene Gesetzgebung des Bundes, aber landeseigener Vollzug.
Beispiel aus dem Dienst
Ein neuer Kollege wundert sich, dass er die Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO nicht beim Bund, sondern bei einer Behörde vor Ort beantragen musste, obwohl das Gesetz doch für ganz Deutschland gilt. Du erklärst ihm: Der Bund legt mit diesem Gesetz die Erlaubnispflicht fest, vollzogen wird sie aber von den Ländern — sie führen Bundesgesetze wie die Gewerbeordnung in eigener Verantwortung aus, deshalb entscheidet die zuständige Behörde vor Ort und nicht eine Bundesbehörde.
Nicht zu verwechseln mit …
Grundgesetz bezeichnet die gesamte Verfassung mit allen Grundrechten und Staatsstrukturprinzipien; der Föderalismus ist nur eines dieser Prinzipien darin — die konkrete Antwort auf die Frage, wie sich die Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern verteilt.
Typischer Fehler in der Prüfung
Viele drehen die Beweislast um und nehmen an, der Bund besitze grundsätzlich alle staatlichen Kompetenzen und die Länder bräuchten eine ausdrückliche Erlaubnis. Richtig ist das Gegenteil: Der Bund braucht für jede eigene Zuständigkeit eine ausdrückliche Ermächtigung im Grundgesetz, nicht die Länder.
Quellen
- Art. 20 GG – Bundesstaatsprinzip · abgerufen 2026-09-04
- Art. 30 GG – Auffangkompetenz der Länder · abgerufen 2026-09-04
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
- Art. 83 GG – Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
Verwandte Begriffe
Begriffe sitzen? Dann prüf sie ab.
Im Vokabeltrainer von Lexam übst du die Fachbegriffe deiner Prüfung, bis sie bleiben — kostenlos starten.