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Glossar · § 34a GewO

Bundespräsident

Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, von der Bundesversammlung ohne Aussprache gewählt (Art. 54 GG). Amtszeit fünf Jahre, einmalige Wiederwahl zulässig; überwiegend repräsentative Aufgaben, fertigt u. a. die Gesetze aus.

Rechtsgrundlage Art. 54 GG

Was die Prüfung erwartet

Geprüft wird beim Bundespräsidenten vor allem seine Rolle am Ende des Gesetzgebungsverfahrens: wie er ins Amt kommt und was seine Ausfertigung eines Bundesgesetzes rechtlich bewirkt. Beides steht in zwei Artikeln des Grundgesetzes, die du auseinanderhalten solltest. Typische Prüfungsszenarien:

  • Wer wählt den Bundespräsidenten, und wie lange dauert seine Amtszeit?
  • Was bewirkt die Ausfertigung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten?

So funktioniert es

Art. 54 GG regelt die Wahl: Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten ohne Aussprache; wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält; erreicht das in zwei Wahlgängen niemand, genügt in einem weiteren Wahlgang die höchste Stimmenzahl. Das Amt dauert fünf Jahre, eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht seine zweite Aufgabe: Die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden von ihm nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet (Art. 82 GG).

Beispiel aus dem Dienst

Beim Schichtwechsel im Objektschutz erzählt dir ein Kollege, eine Änderung im Bewachungsrecht sei durch — der Bundestag habe zugestimmt. Bevor du eure Dienstanweisung anpasst, schaust du ins Bundesgesetzblatt: Dort steht ein Gesetz erst, wenn der Bundespräsident es nach Gegenzeichnung ausgefertigt hat und es verkündet worden ist. Solange du es dort nicht findest, arbeitet ihr weiter nach der bisherigen Anweisung.

Nicht zu verwechseln mit …

Bundesrat ist ebenfalls ein Verfassungsorgan, besteht aber aus Mitgliedern der Landesregierungen und ist kein frei gewähltes Parlament; über ihn wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Der Bundespräsident ist dagegen eine Einzelperson, die die Bundesversammlung wählt und die das Gesetzgebungsverfahren am Ende abschließt.

Typischer Fehler in der Prüfung

Der Bundespräsident wird oft für den Gesetzgeber gehalten, der über den Inhalt entscheidet — beschlossen werden Bundesgesetze aber vom Bundestag, der Bundesrat wirkt daran mit. Ebenso falsch: Ein Gesetz gelte schon mit der Verabschiedung. In Kraft tritt es erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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