Glossar · § 34a GewO
Bundesrat
Verfassungsorgan, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken (Art. 50 GG). Besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen; kein frei gewähltes Parlament.
Rechtsgrundlage Art. 50 GG
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft den Bundesrat im Kontext des Föderalismus: Du musst ihn als eigenständiges Länderorgan von Bundestag, Bundesregierung und Bundespräsident abgrenzen können. Typische Prüfungsszenarien:
- Wer beschließt Bundesgesetze, wer wirkt nur mit?
- Was unterscheidet ein Zustimmungsgesetz von einem Einspruchsgesetz?
- Darf ein Bundesland selbst regeln, wenn der Bund dort noch nichts geregelt hat?
So funktioniert es
Art. 50 GG macht den Bundesrat zu dem Organ, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Er ist damit kein Parlament im klassischen Sinn: Nach Art. 51 GG besteht er aus Mitgliedern der Landesregierungen selbst, die ihre Regierung bestellt und abberuft — nicht aus Abgeordneten, die eine eigene Wahl gewinnen.
Auch die Stimmengewichtung folgt Art. 51 GG: Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr Einwohnern erhalten bis zu sechs. Die Länder sind im Bundesrat also nicht gleich gewichtet, sondern nach ihrer Bevölkerungsgröße gestaffelt.
Beispiel aus dem Dienst
Im Bundesrat steht ein Bundesgesetz zur Abstimmung, das auch das Bewachungsgewerbe betrifft. Für dein Bundesland sitzt dort keine gewählte Abgeordnete, sondern die Innenministerin: Ihre Landesregierung hat sie bestellt und kann sie ebenso wieder abberufen. Ihr einwohnerstarkes Land bringt sechs Stimmen ein, das kleine Nachbarland nur drei. Verhandelt wird öffentlich, entschieden wird mit der Mehrheit der Stimmen.
Nicht zu verwechseln mit …
Der Bundespräsident ist demgegenüber eine Einzelperson: das Staatsoberhaupt, das von der Bundesversammlung gewählt wird und Gesetze am Ende ausfertigt. Der Bundesrat dagegen ist ein Kollegialorgan aus den Landesregierungen, das im Gesetzgebungsverfahren mitwirkt, aber selbst kein Gesetz allein beschließt.
Typischer Fehler in der Prüfung
Der Bundesrat wird oft für das zentrale beschließende Gesetzgebungsorgan gehalten — tatsächlich beschließt der Bundestag die Bundesgesetze, der Bundesrat wirkt nur mit, durch Zustimmung oder Einspruch je nach Gesetzestyp. Auch als frei gewähltes Parlament wird er manchmal missverstanden, obwohl er aus entsandten Regierungsmitgliedern besteht.
Quellen
- Art. 50 GG – Aufgabe des Bundesrats · abgerufen 2026-09-04
- Art. 51 GG – Zusammensetzung des Bundesrats · abgerufen 2026-09-04
- Art. 52 GG – Präsident, Beschlüsse, Öffentlichkeit · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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