Glossar · § 26a WEG
Trittschall
Körperschall, der beim Begehen von Decken und Treppen entsteht und in andere Räume übertragen wird; Mindestanforderungen an den Schallschutz regelt die DIN 4109, wirksamste Gegenmaßnahme ist der schwimmende Estrich auf Trittschalldämmung.
Rechtsgrundlage § 14 WEG
Was die Prüfung erwartet
Für Trittschall selbst gibt es keine einschlägige Vorschrift im GModG oder in der Anlage 1 zur ZertVerwV; sie nennt unter 4.1 nur „Baustoffe und Baustofftechnologie" als Sachgebiet. Rechtlich bedeutsam wird er erst, wenn ein Eigentümer den Bodenbelag austauscht und dadurch den Schallschutz für die Nachbarwohnung verändert — dafür prüft die IHK, woran sich der geschuldete Schallschutz misst und welche Norm dafür heute gilt.
So funktioniert es
Trittschall entsteht als Körperschall beim Begehen von Decken oder Treppen und überträgt sich in andere Räume — rechtlich bedeutsam wird er vor allem, wenn er sich durch eine bauliche Maßnahme verändert. Tauscht ein Eigentümer den Bodenbelag seiner Wohnung aus, ohne dabei in den Estrich oder die Geschossdecke einzugreifen, richtet sich der von ihm geschuldete Schallschutz nach der DIN 4109 — das hat der BGH am 26. Juni 2020, kurz vor der WEMoG-Reform, entschieden und dabei noch die alte Norm „§ 14 Nr. 1 WEG" zitiert.
Die inhaltlich fortgeltenden Normen heißen heute § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG, der den allgemeinen Nachteilsmaßstab bestimmt, und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, der ihn ausdrücklich auf das Verhältnis der Eigentümer untereinander erstreckt. Welche Werte die DIN 4109 im Einzelnen vorgibt, führt diese Vertiefung nicht aus — maßgeblich ist hier nur, dass sie der Maßstab ist.
Beispiel aus der Verwaltung
Eine Eigentümerin verlegt in ihrer Wohnung Fliesen statt des bisherigen Teppichbodens, ohne den vorhandenen Estrich zu verändern. Der Nachbar darunter beschwert sich über deutlich lauteren Trittschall und wendet sich an dich als Verwalter. Du erklärst ihm, dass sich der geschuldete Schallschutz nach der DIN 4109 richtet, und schlägst vor, das messtechnisch prüfen zu lassen, bevor die Eigentümerin zu einer Nachbesserung des Bodenaufbaus aufgefordert wird.
Nicht zu verwechseln mit …
Der Estrich ist die bauliche Maßnahme, die Trittschall mindert — insbesondere als schwimmender Estrich auf einer Dämmschicht. Trittschall selbst ist dagegen die physikalische Größe, die dabei gemessen und im Streitfall rechtlich beurteilt wird: die Wirkung, nicht die Gegenmaßnahme.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge zitieren das BGH-Urteil zum Bodenbelagswechsel mit der alten Normbezeichnung „§ 14 Nr. 1 WEG" als geltendes Recht — heute stehen die entsprechenden Regelungen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 WEG; das Urteil selbst erging noch zum alten Recht.
Quellen
- BGH, Urteil vom 26. Juni 2020 – V ZR 173/19 · abgerufen 2026-09-05
- § 14 WEG – Pflichten des Wohnungseigentümers · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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