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Glossar · § 26a WEG

Basiszinssatz

Variabler Referenzzinssatz, der sich am Zinssatz der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank orientiert und von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres neu festgesetzt wird; er ist Bezugsgröße der gesetzlichen Verzugszinsen — z. B. betragen die Verzugszinsen auf rückständiges Hausgeld fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

Rechtsgrundlage § 247 BGB · § 288 BGB

Was die Prüfung erwartet

Geprüft wird der Basiszinssatz vor allem über den Zuschlag der Verzugszinsen — fünf Prozentpunkte mit, neun ohne Verbraucherbeteiligung — und in Rechenaufgaben, die beide Teile addieren. Wer zusätzlich weiß, wonach und wann sich der Basiszinssatz verändert, erkennt Distraktoren mit festen Pauschalsätzen sicher. Die Anlage 1 zur ZertVerwV ordnet den Stoff unter 2.2.1 Allgemeines Vertragsrecht ein.

So funktioniert es

§ 247 BGB setzt den Basiszinssatz nicht als feste Zahl, sondern als variablen Wert fest: Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres um die Punkte, um die sich seine Bezugsgröße seit der letzten Anpassung verschoben hat — der Zinssatz, den die Europäische Zentralbank für ihre jüngste Hauptrefinanzierungsoperation vor dem ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahrs verlangt hat. Festgelegt wird er damit durch das Gesetz selbst nach dieser Formel; die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Satz nur nach jeder Anpassung unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt.

Seine praktische Bedeutung für die Verwaltung gewinnt der Basiszinssatz vor allem als Baustein: § 288 BGB knüpft die Verzugszinsen für eine Geldschuld als Zuschlag an ihn. Ändert er sich zur Jahresmitte, wirkt sich das automatisch auf die laufende Verzinsung rückständiger Forderungen aus, ohne dass Versammlung oder Verwalter darüber etwas beschließen müssten.

Beispiel aus der Verwaltung

Ein Eigentümer ist von Dezember bis Ende Juni mit seinem Hausgeld in Verzug. Weil sich der Basiszinssatz zum 1. Januar ändern kann, teilst du die Zinsberechnung: Für die Tage im alten Kalenderjahr rechnest du mit dem bis dahin geltenden Satz, für die Tage danach mit dem neuen, den die Bundesbank Anfang Januar im Bundesanzeiger bekannt gibt. Beide Teilbeträge zusammen ergeben die fällige Verzugszinsforderung.

Nicht zu verwechseln mit …

Verzugszinsen sind schon das Ergebnis: Basiszinssatz plus Zuschlag, angewendet auf eine konkrete Schuld. Der Basiszinssatz selbst ist nur die variable Bezugsgröße dafür — ändert er sich zum Stichtag, wirkt sich das automatisch auf laufende Verzugszinsen aus, ohne eigenen Beschluss und ohne neue Mahnung.

Typischer Fehler in der Prüfung

Der Basiszinssatz wird oft für einen laufend mit der EZB mitschwimmenden Wert gehalten. Tatsächlich steht er für ein volles Halbjahr fest: Maßgeblich ist nur der EZB-Satz kurz vor dem 1. Januar oder 1. Juli, nicht der jeweils aktuelle Tagessatz während des Halbjahrs.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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