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Glossar · § 34a GewO

Besitzkehr

Recht des bestohlenen Besitzers, eine bewegliche Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter mit Gewalt wieder abzunehmen (Abs. 2) oder bei Besitzentziehung vom Grundstück den Störer auf dem Fuß zu verfolgen und zurückzudrängen (Abs. 3). Sofortige Reaktion erforderlich.

Rechtsgrundlage § 859 BGB

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft, ob du weißt, dass du Besitzkehr als Wachperson nur über deine Rolle als Besitzdiener ausübst, nicht als eigener Besitzer — und dass nur die unmittelbare Reaktion gedeckt ist. Im Rahmenplan zu Sachgebiet 3 steht das als eigener Punkt neben der Selbsthilfe des Besitzers. Typische Prüfungsszenarien:

  • Darfst du eine gestohlene Sache auch noch Tage später zurückholen?
  • Wie lange darfst du den Täter dabei festhalten?
  • Brauchst du vorher eine gerichtliche Erlaubnis?

So funktioniert es

§ 859 BGB gibt dem Besitzer zwei Formen der Besitzkehr: Wird ihm eine bewegliche Sache durch verbotene Eigenmacht weggenommen, darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen (Abs. 2). Wird ihm dagegen der Besitz an einem Grundstück entzogen, darf er sich sofort nach der Entziehung durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen (Abs. 3) — in beiden Fällen zählt nur die unmittelbare Reaktion, keine spätere.

Als Wachperson stehst du dabei in der Regel nicht selbst als Besitzer da, sondern als Besitzdiener deines Auftraggebers. § 860 BGB überträgt dir die Rechte aus § 859 BGB ausdrücklich auch in dieser Rolle: Wer die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt, darf dieselbe Besitzkehr durchführen wie der Besitzer selbst.

Beispiel aus dem Dienst

Im Streifendienst auf dem Betriebsgelände deines Auftraggebers beobachtest du, wie jemand ein Werkzeug aus einer offenen Lagerhalle nimmt und damit über den Zaun flüchtet. Du läufst ihm sofort hinterher, holst ihn an der Grundstücksgrenze ein und entreißt ihm das Werkzeug mit Gewalt. Weil du den Täter auf frischer Tat verfolgt und als Besitzdiener deines Auftraggebers gehandelt hast, ist das gedeckte Besitzkehr — hättest du erst am nächsten Tag reagiert, wäre die unmittelbare Reaktion nicht mehr gegeben.

Nicht zu verwechseln mit …

Besitzwehr wehrt eine laufende Störung des Besitzes unmittelbar ab, während sie noch stattfindet. Besitzkehr setzt dagegen erst an, wenn der Besitz deines Auftraggebers bereits entzogen ist — du holst ihn danach durch sofortige Verfolgung zurück, statt ihn von vornherein zu verteidigen.

Typischer Fehler in der Prüfung

Viele meinen, sie dürften die Sache auch noch Tage später zurückholen oder müssten vorher ein Gericht einschalten. Beides stimmt nicht: Besitzkehr ist Selbsthilfe ohne gerichtliche Vorprüfung, greift aber nur im unmittelbaren Anschluss an die Wegnahme — danach trägt sie nicht mehr.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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