Glossar · § 34a GewO
Bewachungsvertrag
Vertrag zwischen Auftraggeber und Bewachungsunternehmen über Wach- und Sicherungsleistungen; je nach Ausgestaltung Dienstvertrag (Tätigkeit geschuldet) oder Werkvertrag (Erfolg geschuldet). Über jeden Bewachungsvertrag sind nach § 21 BewachV Aufzeichnungen zu führen. — z. B. der Vertrag über den nächtlichen Objektschutz eines Firmengeländes.
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du Erlaubnis und Bewachungsvertrag rechtlich auseinanderhältst und die laufenden Pflichten aus dem Vertrag selbst kennst. Im Rahmenplan zu Sachgebiet 1 zählen dazu die Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, die für jeden einzelnen Vertrag gelten. Typische Prüfungsszenarien:
- Welchem Rechtsgebiet gehören Erlaubnis und Vertrag jeweils an?
- Was muss der Gewerbetreibende zu jedem Vertrag aufzeichnen?
- Wo sammelt er die zugehörigen Belege?
So funktioniert es
Bevor ein Unternehmen überhaupt bewachen darf, braucht es die Erlaubnis der zuständigen Behörde für das Bewachungsgewerbe. Das ist ein eigener Vorgang gegenüber der Behörde, getrennt vom einzelnen Bewachungsvertrag, den das Unternehmen anschließend mit einem bestimmten Auftraggeber schließt — für jeden dieser Verträge läuft danach eine eigene, laufende Pflicht weiter.
§ 21 BewachV verpflichtet den Gewerbetreibenden, Aufzeichnungen zu machen: Für jeden Bewachungsvertrag hält er Namen und Anschrift des Auftraggebers, Inhalt und Art des Auftrags sowie den Tag des Vertragsabschlusses fest. Die zugehörigen Belege sammelt er übersichtlich an seiner Hauptniederlassung.
Beispiel aus dem Dienst
Du arbeitest im Objektschutz eines Gewerbeparks, den dein Arbeitgeber gerade neu unter Vertrag genommen hat. Bei einer routinemäßigen Kontrolle verlangt die zuständige Behörde Einsicht in die Unterlagen zu diesem Bewachungsvertrag. Weil deine Geschäftsführung am Tag des Vertragsabschlusses Namen und Anschrift des Auftraggebers, Art und Inhalt des Auftrags sowie das Abschlussdatum aufgezeichnet und die zugehörigen Belege an der Hauptniederlassung gesammelt hat, kann sie die Unterlagen sofort vorlegen.
Nicht zu verwechseln mit …
Die Bewachungsverordnung konkretisiert als Regelwerk Pflichten für das gesamte Gewerbe — Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Dienstausweis, Versicherung. Der Bewachungsvertrag ist dagegen das einzelne privatrechtliche Geschäft zwischen deinem Arbeitgeber und einem bestimmten Auftraggeber, das diese Pflichten im Einzelfall umsetzt.
Typischer Fehler in der Prüfung
Erlaubnis und Vertrag werden oft demselben Rechtsgebiet zugeordnet, weil beide denselben Namen „Bewachung“ tragen. Die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung ist ein hoheitlicher Akt der Behörde gegenüber dem Unternehmen (Subordination); der Bewachungsvertrag mit dem Auftraggeber bleibt dagegen privatrechtlich und folgt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Gleichordnung).
Quellen
- § 21 BewachV – Buchführung und Aufbewahrung · abgerufen 2026-09-04
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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