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Glossar · § 34a GewO

Dienstkleidung

Uniform oder einheitliche Kennzeichnung von Sicherheitspersonal, die eine Verwechslung mit Polizei- oder Behördenuniform ausschließen muss. Die Anforderungen sind in der Bewachungsverordnung geregelt.

Was die Prüfung erwartet

Sachgebiet 1 prüft die Dienstkleidung als Teil des Pflichtenkatalogs, den die Bewachungsverordnung dem Gewerbetreibenden neben Dienstanweisung, Ausweis und Kennschild auferlegt. Die IHK erwartet, dass du weißt, wann eine Wachperson Dienstkleidung tragen muss und welche Grenze § 19 BewachV ihrer Gestaltung setzt. Typische Prüfungsszenarien:

  • Welche Vorgaben macht § 19 BewachV zur Dienstkleidung?
  • Wann muss eine Wachperson überhaupt Dienstkleidung tragen?
  • Was unterscheidet die Kennzeichnungspflicht von der Ausweispflicht?

So funktioniert es

§ 19 BewachV enthält zwei getrennte Vorgaben. Bestimmt der Gewerbetreibende für seine Wachpersonen eine Dienstkleidung, muss er dafür sorgen, dass sie sich von Uniformen der Streitkräfte und behördlicher Vollzugsorgane deutlich unterscheidet und dass keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.

Davon unabhängig steht die Tragepflicht: Jede Wachperson, die befriedetes Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten soll, muss eine Dienstkleidung tragen – entsprechend gilt das für Gewerbetreibende, die selbst als Wachperson tätig werden. Der Grund für die strikte Unterscheidbarkeit reicht über die Bewachungsverordnung hinaus: Wer unbefugt eine Uniform oder Amtskleidung trägt, macht sich strafbar, und zum Verwechseln ähnliche Stücke stehen den echten dabei gleich.

Beispiel aus dem Dienst

Du trittst deinen Dienst im Objektschutz an; dein Arbeitgeber hat eine dunkelblaue Dienstkleidung mit Firmenlogo bestimmt. Weil du damit befriedetes Betriebsgelände betrittst, trägst du sie während des gesamten Dienstes. Dein Vorgesetzter achtet zusätzlich darauf, dass Schnitt und Abzeichen sich klar von einer Polizeiuniform abheben – keine Kokarde, kein Rangabzeichen, das einem Amtsabzeichen ähnelt.

Nicht zu verwechseln mit …

Dienstausweis ist ein Dokument mit Name, Lichtbild und Arbeitgeber, das jede Wachperson mitführen und auf Verlangen vorzeigen muss. Die Dienstkleidung dagegen ist eine äußerlich sichtbare Kennzeichnung – beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander und ergänzen sich.

Typischer Fehler in der Prüfung

Manche nehmen eine Größenausnahme für ähnliche Abzeichen an – die Vorschrift kennt keine solche Grenze, jedes verwechselbare Amtsabzeichen ist unzulässig. Ebenso verkürzt: nur an die Polizei zu denken. Genannt sind Streitkräfte und behördliche Vollzugsorgane, die Polizei ist davon nur ein Fall.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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