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Glossar · § 34a GewO

Dienstausweis

Pflichtmäßig mitzuführendes Dokument des Wachpersonals, das Name, Lichtbild und den Arbeitgeber ausweist. Muss auf Verlangen vorgezeigt werden; die genauen Anforderungen regelt die Bewachungsverordnung.

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft den Dienstausweis als Teil der Kennzeichnungspflichten aus der Bewachungsverordnung — der Rahmenplan führt Ausweis und Kennschild als eigenen Prüfungsstoff neben der Dienstkleidung. Typisch ist die Frage, wer dir den Ausweis ausstellt, wem gegenüber du ihn vorzeigen musst und wie deutlich er sich von einem amtlichen Ausweis unterscheiden muss.

So funktioniert es

§ 18 BewachV verpflichtet den Gewerbetreibenden, dir spätestens vor deiner ersten Bewachungstätigkeit einen Ausweis auszustellen — du besorgst ihn dir also nicht selbst. Enthalten muss er unter anderem die Bewacherregisteridentifikationsnummern von dir und deinem Bewachungsunternehmen. Und er muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet.

Mitführen musst du ihn während des Wachdienstes zusammen mit dem Ausweis- oder Identifizierungsdokument, das im Bewacherregister hinterlegt ist. Vorzeigen musst du ihn auf Verlangen den Beauftragten der Vollzugsbehörden, etwa Ordnungsamt, Polizei oder Zoll — für Privatpersonen gilt das nicht. Bei bestimmten Tätigkeiten, die das Gesetz einzeln aufzählt, kommt eine eigene Pflicht hinzu: ein sichtbar getragenes Schild mit deinem Namen oder einer Kennnummer und der Bezeichnung des Gewerbebetriebs. Führst du den Ausweis nicht mit oder zeigst ihn nicht rechtzeitig vor, handelst du ordnungswidrig.

Beispiel aus dem Dienst

Bei einer nächtlichen Kontrolle auf einem Firmengelände hält dich das Ordnungsamt an und verlangt deinen Dienstausweis. Du führst ihn zusammen mit deinem Personalausweis mit und zeigst beides vor — auf dem Dienstausweis stehen die Bewacherregisteridentifikationsnummern von dir und deinem Unternehmen, und schon auf den ersten Blick unterscheidet er sich von einem amtlichen Ausweis. Ein Passant, der kurz darauf wissen will, für wen du arbeitest, hat keinen Anspruch darauf, das Dokument zu sehen.

Nicht zu verwechseln mit …

Dienstkleidung ist die Uniform oder einheitliche Kennzeichnung, die eine Verwechslung mit Polizei- oder Behördenuniform ausschließen muss — sie betrifft dein Erscheinungsbild im Dienst. Der Dienstausweis dagegen ist das Dokument, das der Gewerbetreibende dir persönlich ausstellt und das du mitführst und auf Verlangen vorzeigst.

Typischer Fehler in der Prüfung

Manche meinen, sie müssten den Ausweis jedem zeigen, der danach fragt — die Vorzeigepflicht besteht gegenüber den Beauftragten der Vollzugsbehörden. Verbreitet ist auch der Irrtum, du müsstest dir den Ausweis selbst besorgen: Ausstellen muss ihn der Gewerbetreibende, spätestens vor deinem ersten Einsatz.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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