Glossar · § 34a GewO
Brandschutzordnung
Regelwerk mit dem Verhalten im Brandfall und Maßnahmen zur Brandverhütung, nach DIN 14096 in drei Teile gegliedert: Teil A (Aushang für alle Personen), Teil B (für Beschäftigte ohne besondere Aufgaben) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben). — z. B. der ausgehängte Teil A am Gebäudeeingang.
Was die Prüfung erwartet
Sachgebiet 7 prüft die Brandschutzordnung im vorbeugenden Brandschutz, den der Rahmenplan mit Zielen, Maßnahmen und Kontrolltätigkeit umreißt. Die IHK erwartet, dass du die drei nach DIN 14096 gegliederten Teile A, B und C den richtigen Personengruppen zuordnest und die Brandschutzordnung von einer punktuellen Maßnahme wie der Brandwache unterscheidest. Typische Prüfungsszenarien:
- Wer liest welchen Teil der Brandschutzordnung?
- Welcher Säule des Brandschutzes gehört eine bestimmte Prüfung an?
- Was leistet eine Brandwache im Unterschied zur Brandschutzordnung?
So funktioniert es
§ 10 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, je nach Arbeitsstätte und Beschäftigtenzahl die Maßnahmen zu treffen, die für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind – die Brandschutzordnung setzt diese Pflicht im Betrieb um. Sie fasst zusammen, wie sich Personen im Gebäude im Brandfall verhalten und welche Maßnahmen Brände verhüten sollen. Nach DIN 14096 gliedert sie sich in drei Teile mit unterschiedlichen Adressaten:
- Teil A: Aushang für alle Personen in der baulichen Anlage – Beschäftigte, Fremdfirmen-Mitarbeiter und Besucher
- Teil B: für alle, die sich nicht nur vorübergehend im Betrieb aufhalten
- Teil C: für Personen, denen über Teil A und B hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind
Damit die Ordnung im Ernstfall trägt, muss sie aktuell bleiben: Die DGUV verlangt mindestens alle zwei Jahre eine Prüfung durch eine fachkundige Person.
Beispiel aus dem Dienst
Bei deinem Rundgang durch ein Bürogebäude bemerkst du, dass der Aushang von Teil A am Empfang fehlt. Du meldest das dem Objektverantwortlichen, denn ohne diesen Aushang wissen Besucher und Fremdfirmen-Mitarbeiter im Brandfall nicht, wie sie sich verhalten sollen. Teil A richtet sich an alle, die sich im Gebäude aufhalten – nicht nur an die eigenen Beschäftigten.
Nicht zu verwechseln mit …
Brandwache ist eine punktuelle personelle Maßnahme: Eine einzelne Person überwacht befristet einen Bereich mit erhöhter Brandgefahr, etwa nach Schweißarbeiten. Die Brandschutzordnung dagegen ist das dauerhafte Regelwerk für alle im Gebäude, unabhängig von einem konkreten Anlass.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge verwechseln oft, wem welcher Teil zusteht – Teil A ist für alle Anwesenden gedacht, nicht nur für Besucher oder Führungskräfte. Ebenso wird die technische Prüfung von Feuerlöschern fälschlich der Brandschutzordnung selbst zugerechnet, obwohl sie eine eigene, anlagentechnische Prüfaufgabe ist.
Quellen
- DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis · abgerufen 2026-09-04
- § 10 ArbSchG – Besondere Maßnahmen · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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