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Glossar · § 34a GewO

Passiver Brandschutz

Bauliche Maßnahmen, die auch ohne Auslösung wirken und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen sowie die Standsicherheit erhalten — feuerbeständige Wände, Türen, Brandschutzabschottungen und Dämmschichtbildner. Ziel: Flucht ermöglichen und den Brand abschnittsweise einschließen. — z. B. eine Brandschutztür der Feuerwiderstandsklasse T30.

Was die Prüfung erwartet

Der DIHK-Rahmenplan kennt für diesen Stoff nur die Kategorien vorbeugender und abwehrender Brandschutz — die im Alltag gebräuchlichen Etiketten „aktiv" und „passiv" verwendet er nicht, ebenso wenig die einschlägige DGUV-Information zum betrieblichen Brandschutz. Geprüft wird trotzdem inhaltlich, ob du eine bauliche Barriere ohne technischen Eingriff richtig von einer eingreifenden Maßnahme unterscheidest, etwa bei einer Kabelabdichtung zwischen zwei Brandabschnitten.

So funktioniert es

Was das Glossar als passiven Brandschutz bezeichnet, führt die DGUV Information 205-001 unter dem Kapitel „Baulicher Brandschutz": Bauteile werden nach ihrem Feuerwiderstand klassifiziert — der Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, ohne dass jemand eingreift. Türen, Tore und Klappen mit dieser Eigenschaft tragen die Kennzeichnung „T" für Feuerschutzabschlüsse.

Ihr Zweck ist die Bildung von Brandabschnitten: Feuerbeständige Wände sollen verhindern, dass sich ein Brand im Gebäude oder auf Nachbargebäude ausbreitet. Diese Wirkung tritt automatisch ein, ohne dass jemand eingreifen oder eine Anlage auslösen muss.

Beispiel aus dem Dienst

Bei deinem Rundgang durch ein Bürogebäude entdeckst du eine Brandschutztür, die mit einem Keil aufgehalten wird, damit Kollegen bequemer durchgehen können. Du entfernst den Keil und lässt die Tür schließen. Nur geschlossen kann sie im Ernstfall ihre Funktion erfüllen: den Brand und den Rauch für die Dauer ihres Feuerwiderstands vom Nachbarabschnitt fernzuhalten, ohne dass jemand eingreifen muss.

Nicht zu verwechseln mit …

Aktiver Brandschutz bezeichnet Anlagen, die im Brandfall automatisch oder manuell eingreifen, etwa Sprinkler- oder Brandmeldeanlagen. Bauliche Barrieren wie Brandschutztüren wirken dagegen unabhängig von jeder Auslösung — sie bestehen bereits, bevor es überhaupt brennt.

Typischer Fehler in der Prüfung

Manche werten jede Brandschutzmaßnahme, die eine Ausbreitung verhindert, automatisch als aktive Maßnahme. Entscheidend ist aber, ob sie erst durch ein Ereignis ausgelöst wird oder unabhängig davon dauerhaft besteht: Eine Abdichtung oder eine Brandschutztür wirkt, ohne dass sie etwas tut — sie reagiert nicht, sie hält nur stand.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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