Glossar · § 34a GewO
Brandwache
Personelle Sicherungsmaßnahme: Eine Person überwacht einen Bereich mit erhöhter Brandgefahr, um Entstehungsbrände sofort zu erkennen und zu bekämpfen (z. B. nach Schweißarbeiten oder bei Ausfall der Brandmeldeanlage). — z. B. die Nachkontrolle heißer Arbeiten über einen festgelegten Zeitraum.
Was die Prüfung erwartet
Der Rahmenplan führt den vorbeugenden Brandschutz mit ausdrücklicher Kontrolltätigkeit als eigenen Prüfungsabschnitt — dorthin gehört die Brandwache als personelle Kontrolle vor Ort. Geprüft wird vor allem, was sie leistet und wovon sie sich unterscheidet: von der Prüfung der Feuerlöscher, von der Kontrolle der Brandschutzordnung und von einer Versicherung gegen Brandschäden.
So funktioniert es
Bei Heißarbeiten — Schweißen, Schneiden, Löten, Auftauen, Trennschleifen — gehört eine Brandwache zu den Maßnahmen, die vorher bereitgestellt werden. Während der Arbeiten beobachtet sie den brandgefährdeten Bereich auf eine mögliche Brandentstehung, bekämpft Entstehungsbrände und meldet sie.
Dazu braucht sie Löschmittel in Reichweite: Gefüllte Wassereimer sind die Mindestausstattung, besser sind ein Feuerlöscher oder ein am Hydranten angeschlossener Löschschlauch.
Mit dem letzten Funken ist die Wache nicht zu Ende. Nach den Arbeiten wird die Arbeitsstelle regelmäßig im Zeitfenster von zwei bis vier Stunden kontrolliert: Du prüfst die Umgebung auf Glimmnester, verdächtige Erwärmung und Rauchentwicklung, bis eine weitere Brandentwicklung ausgeschlossen ist.
Beispiel aus dem Dienst
Auf dem Werksgelände repariert eine Fremdfirma eine Schweißnaht an der Lagerhalle. Du übernimmst die Brandwache: Während der Arbeiten beobachtest du den Bereich um die Schweißstelle, hältst einen Feuerlöscher in Reichweite und meldest sofort, wenn Funken ein Glimmnest auslösen. Nach den Arbeiten bleibst du vor Ort und kontrollierst die Stelle in den nächsten zwei bis vier Stunden regelmäßig auf Erwärmung und Rauch, bis eine weitere Brandentwicklung ausgeschlossen ist.
Nicht zu verwechseln mit …
Aktiver Brandschutz sind Anlagen, die bei einem Brand selbst eingreifen — Brandmeldeanlagen, Sprinkler- und Löschanlagen, automatisch oder manuell ausgelöst. Die Brandwache ersetzt keine solche Anlage: Sie ist eine Person, die den gefährdeten Bereich beobachtet, meldet und einen Entstehungsbrand mit dem bereitgestellten Löschmittel bekämpft.
Typischer Fehler in der Prüfung
Wer die Brandwache mit der Prüfung der Feuerlöscher oder der Kontrolle der Brandschutzordnung gleichsetzt, verwechselt sie mit anderen Aufgaben des Brandschutzes. Eine Versicherung gegen Brandschäden ist sie erst recht nicht: Die Brandwache ist eine Person, die während und nach den Arbeiten vor Ort beobachtet.
Quellen
- DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
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