Glossar · § 34a GewO
Sicherheitsbeleuchtung
Beleuchtung, die bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung automatisch aktiviert wird und Rettungswege, Ausgänge und sicherheitskritische Bereiche beleuchtet. Pflicht nach Arbeitsstättenverordnung und Bauordnungsrecht; regelmäßige Prüfpflicht.
Was die Prüfung erwartet
Die Sicherheitsbeleuchtung taucht im Rahmenplan zu Sachgebiet 7 nicht als eigener Punkt auf; ihre Rechtsgrundlage steht im Arbeitsstättenrecht. Für deine Arbeit im Wachdienst zählt sie trotzdem: Fällt bei einem Brand oder einer Störung die allgemeine Beleuchtung aus, entscheidet sie mit, ob die Beschäftigten den Weg nach draußen noch finden. Wer sie vorhalten muss und wo sie hingehört, solltest du deshalb sauber zuordnen können.
So funktioniert es
Verantwortlich ist nach § 3a ArbStättV der Arbeitgeber: Er hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden werden. Die konkrete Vorgabe steht nicht in diesem Paragrafen selbst, sondern im Anhang der Verordnung: Fluchtwege und Notausgänge sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.
Derselbe Anhang geht über Fluchtwege hinaus: Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Wie die Anlage technisch auszuführen ist, sagt die Verordnung nicht — Einzelheiten zu Planung und Installation können einer eigenen Technischen Regel für Arbeitsstätten entnommen werden, auf die eine DGUV-Information zum betrieblichen Brandschutz verweist.
Beispiel aus dem Dienst
Bei einer Nachtstreife im Bürogebäude fällt kurzzeitig die allgemeine Beleuchtung aus. Über den Fluren und am Treppenhausausgang schaltet sich die Sicherheitsbeleuchtung ein, sodass der Weg zum Notausgang erkennbar bleibt. Du nutzt das Licht, um die Etage zügig auf zurückgebliebene Personen zu kontrollieren, und notierst den Vorfall für deinen Auftraggeber. Die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass diese Beleuchtung vorhanden ist, bleibt Sache des Arbeitgebers.
Nicht zu verwechseln mit …
Aktiver Brandschutz meint Anlagen, die bei einem Brand selbst eingreifen: Brandmeldeanlagen, Sprinkler und Handfeuerlöscher erkennen, melden oder bekämpfen das Feuer. Die Sicherheitsbeleuchtung tut nichts davon — sie hält nur den Weg nach draußen sichtbar, wenn die allgemeine Beleuchtung ausfällt.
Typischer Fehler in der Prüfung
Die Anlage wird gern der Wachperson zugeschrieben, die sie im Dienst nutzt. Verpflichtet ist nach der Verordnung aber der Arbeitgeber, der die Arbeitsstätte einrichtet und betreibt — du stellst im Dienst höchstens fest, dass sie angesprochen hat oder eben nicht.
Quellen
- § 3a ArbStättV – Pflichten des Arbeitgebers · abgerufen 2026-09-05
- Anhang zur ArbStättV – Sicherheitsbeleuchtung · abgerufen 2026-09-05
- DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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