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Glossar · § 26a WEG

D&O-Versicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organ- und Leitungspersonen (Directors & Officers), die Schäden aus fehlerhaften Entscheidungen abdeckt; in der WEG-Praxis relevant zur Absicherung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats.

Was die Prüfung erwartet

Kein Gesetz nennt die D&O-Versicherung beim Namen — geprüft wird stattdessen, ob du die Haftung erkennst, die sie abdeckt. Für unentgeltlich tätige Mitglieder des Verwaltungsbeirats mildert § 29 Abs. 3 WEG den allgemeinen Haftungsmaßstab, hebt ihn aber nicht auf: Ein Rest an Haftungsrisiko bleibt, und genau den sichert die Versicherung ab.

So funktioniert es

Wer schuldhaft eine Pflicht aus seinem Amt verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden grundsätzlich ersetzen — haften muss dafür im Regelfall, wer Vorsatz oder auch nur einfache Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die D&O-Versicherung sichert nicht das Amt selbst ab, sondern genau diese persönliche Haftung der Organ- und Leitungspersonen.

Für unentgeltlich tätige Mitglieder des Verwaltungsbeirats mildert § 29 Abs. 3 WEG diesen Maßstab: Diese Mitglieder haben nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Diese reduzierte Haftung bleibt trotzdem real — schon ein grober Fehler bei der Rechnungsprüfung kann reichen — und genau dieses verbleibende Risiko deckt die Versicherung ab.

Beispiel aus der Verwaltung

Bei der Prüfung der Jahresabrechnung übersieht ein ehrenamtliches Beiratsmitglied eine deutlich erkennbare Falschbuchung, die bei sorgfältiger Durchsicht sofort aufgefallen wäre. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer macht daraufhin einen Schaden geltend. Weil das Mitglied unentgeltlich tätig ist, haftet es nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist — eine bloß leicht nachlässige Prüfung bliebe folgenlos. Für den verbleibenden Fall übernimmt die D&O-Versicherung die Kosten der Inanspruchnahme, sodass das Ehrenamt für den Beirat finanziell tragbar bleibt.

Nicht zu verwechseln mit …

Die Wohngebäudeversicherung deckt Sachschäden am Gebäude selbst — Feuer, Leitungswasser, Sturm. Die D&O-Versicherung sichert dagegen keine Sachen, sondern Vermögensschäden ab, die aus einer fehlerhaften Entscheidung der handelnden Personen entstehen: zwei Policen für zwei ganz unterschiedliche Risiken.

Typischer Fehler in der Prüfung

Prüflinge verwechseln die D&O-Versicherung des Beirats mit der Berufshaftpflicht, die eine Wohnimmobilienverwalterin für ihre eigene Gewerbeerlaubnis nachweisen muss. Das sind zwei getrennte Policen für zwei unterschiedliche Personen: Die eine schützt das Ehrenamt im Beirat, die andere die berufliche Tätigkeit der Verwalterin.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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