Glossar · § 26a WEG
Quotelung
Anteilige Kürzung der Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit; bei Vorsatz wird der Versicherer ganz leistungsfrei, bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Leistung ungekürzt.
Rechtsgrundlage § 28 Abs. 2 VVG
Was die Prüfung erwartet
Zwischen unbeachtlicher einfacher Fahrlässigkeit und vollständiger Leistungsfreiheit liegt ein dritter Weg: die anteilige Kürzung nach Verschuldensgrad. Die Quotelung steht im selben Prüfungsgegenstand 1.2 „Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich" der Anlage 1 zur ZertVerwV wie Arglist und Kausalitätsgegenbeweis. Geprüft wird meist, wer die grobe Fahrlässigkeit beweisen muss und wer ihr Fehlen.
So funktioniert es
§ 28 Abs. 2 VVG staffelt die Rechtsfolge nach deinem Verschulden: Verletzt du eine vertraglich vereinbarte Obliegenheit vorsätzlich, wird der Versicherer vollständig leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung dagegen nur kürzen, und zwar in einem der Schwere deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis — das ist die Quotelung. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägst dabei du selbst, nicht der Versicherer.
Von der Kürzung unberührt bleibt das eigenständige, fristgebundene Kündigungsrecht des Versicherers. Und selbst eine bereits feststehende Kürzung ist nicht endgültig — der Kausalitätsgegenbeweis kann sie unter engen Voraussetzungen wieder aufheben.
Beispiel aus der Verwaltung
Bei einer Sturmschadenmeldung stellt sich heraus, dass du vor zwei Jahren vergessen hattest, dem Versicherer eine genehmigungspflichtige Balkonverglasung anzuzeigen, obwohl der Vertrag das verlangt. Der Versicherer wirft dir grobe Fahrlässigkeit vor und will die Leistung um vierzig Prozent kürzen. Kannst du nicht nachweisen, dass dir dabei allenfalls einfache Fahrlässigkeit unterlaufen ist, bleibt es bei der Kürzung — die volle Leistung bekommt die Gemeinschaft nur, wenn sie die geringere Schwere ihres Verschuldens selbst beweist.
Nicht zu verwechseln mit …
Der Kausalitätsgegenbeweis ist die Verteidigung gegen die Quotelung, nicht ihr Gegenteil: Die Kürzung tritt automatisch ein, sobald grobe Fahrlässigkeit feststeht, und wird erst wieder hinfällig, wenn du zusätzlich beweist, dass die Verletzung für den Schaden oder die Leistungspflicht nicht ursächlich war.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge kehren die Beweislast gern um und erwarten, der Versicherer müsse die grobe Fahrlässigkeit beweisen. Tatsächlich ist es umgekehrt: Du als Versicherungsnehmer musst nachweisen, dass dir keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, sonst bleibt es bei der Kürzung.
Quellen
- § 28 VVG – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
Verwandte Begriffe
Begriffe sitzen? Dann prüf sie ab.
Im Vokabeltrainer von Lexam übst du die Fachbegriffe deiner Prüfung, bis sie bleiben — kostenlos starten.