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Glossar · § 26a WEG

Regress (Versicherung)

Rückgriff des Versicherers auf den Schadenverursacher: Soweit der Versicherer den Schaden ersetzt, geht der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Dritten kraft Gesetzes auf den Versicherer über — z. B. ein Handwerker verursacht einen Wasserschaden, die Versicherung zahlt zuerst und holt sich das Geld danach vom Handwerker zurück.

Rechtsgrundlage § 86 VVG

Was die Prüfung erwartet

Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sind unter 1.2 der Anlage 1 zur ZertVerwV ein eigener Prüfungsgegenstand, und der Regress zeigt dort das Zusammenspiel von Schadensregulierung und Rückgriff auf den Verursacher. Die IHK prüft vor allem, ob du erkennst, dass der Anspruch kraft Gesetzes übergeht, und wo dieser Übergang an seine Grenzen stößt.

So funktioniert es

§ 86 Abs. 1 VVG ordnet die Legalzession an: Soweit dein Versicherer den Schaden ersetzt, geht dein Ersatzanspruch gegen den Dritten, der ihn verursacht hat, auf den Versicherer über. Dieser Übergang darf dich als Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen als ohne ihn — praktisch bedeutsam, wenn der Schaden nur teilweise ersetzt wurde und Versicherer und Versicherungsnehmer denselben Dritten in Anspruch nehmen.

Daneben legt dir das Gesetz eine Obliegenheit auf: Du musst deinen Ersatzanspruch fristgerecht wahren und den Versicherer bei dessen Durchsetzung unterstützen. Der Übergang stößt außerdem an eine persönliche Grenze: Lebt der Dritte mit dir in häuslicher Gemeinschaft, kann der Versicherer bei ihm keinen Regress nehmen — es sei denn, er hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

Beispiel aus der Verwaltung

Ein von dir beauftragter Handwerksbetrieb verursacht bei Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum einen Rohrbruch, der die darunterliegende Wohnung unter Wasser setzt. Die Wohngebäudeversicherung reguliert den Schaden zunächst gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Anschließend geht der Ersatzanspruch gegen den Handwerksbetrieb auf die Versicherung über, die ihn selbst gegenüber dem Betrieb geltend macht — du musst dafür keinen eigenen Prozess führen, nur bei der Durchsetzung mitwirken, wenn die Versicherung dich dazu auffordert.

Nicht zu verwechseln mit …

Arglist setzt eine bewusste Täuschung voraus, mit der jemand einen Irrtum des anderen ausnutzt. Der Ausschluss des Regresses bei häuslicher Gemeinschaft entfällt dagegen schon bei schlichtem Vorsatz zur Schadensverursachung — eine Täuschung ist dafür nicht nötig, bloße Absicht genügt.

Typischer Fehler in der Prüfung

Viele glauben, mit dem Forderungsübergang ende ihre Rolle als Versicherungsnehmer vollständig. Tatsächlich muss der Versicherungsnehmer seinen Ersatzanspruch selbst fristgerecht wahren und den Versicherer bei dessen Durchsetzung unterstützen — sonst gefährdet er den Regress, den er selbst nicht mehr betreibt.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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