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Glossar · § 26a WEG

Kausalitätsgegenbeweis

Nachweis des Versicherungsnehmers, dass eine Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für Umfang oder Feststellung der Leistungspflicht ursächlich war; gelingt er, bleibt der Versicherer trotz Verletzung zur Leistung verpflichtet — außer bei arglistiger Verletzung.

Rechtsgrundlage § 28 Abs. 3 VVG

Was die Prüfung erwartet

Wird eine vertragliche Obliegenheit verletzt, ist für dich als Verwalter entscheidend, ob sich der Versicherer trotzdem auf Leistungsfreiheit oder Kürzung berufen kann — genau das prüft der Kausalitätsgegenbeweis, ein Begriff aus dem Prüfungsgegenstand 1.2 „Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich" der Anlage 1 zur ZertVerwV. Typische Prüfungsszenarien:

  • Wehrt der Gegenbeweis auch die Kündigung des Versicherers ab?
  • Wirkt er auch gegen die bloße Kürzung, nicht nur gegen die volle Leistungsfreiheit?
  • Warum hilft er bei Arglist nicht mehr?

So funktioniert es

Bestimmt der Vertrag eine Leistungsfreiheits-Obliegenheit, wird der Versicherer nach § 28 Abs. 2 VVG leistungsfrei, wenn du sie vorsätzlich verletzt hast; bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung nur entsprechend der Schwere deines Verschuldens kürzen. Ein eigenständiges, fristgebundenes Kündigungsrecht des Versicherers bleibt davon unberührt.

§ 28 Abs. 3 Satz 1 VVG durchbricht diese Regel aber wieder: Abweichend von Absatz 2 bleibt der Versicherer trotzdem zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang seiner Leistungspflicht ursächlich war — der Gegenbeweis wirkt also gegen beide Rechtsfolgen aus Absatz 2, die volle Leistungsfreiheit ebenso wie die Kürzung. Hast du die Obliegenheit dagegen arglistig verletzt, gilt das nicht: Satz 2 schließt den Gegenbeweis dann aus.

Beispiel aus der Verwaltung

Nach einem Rohrbruch im Keller verzögerst du bewusst die Schadensmeldung an den Versicherer, weil du hoffst, den Schaden vorher selbst kleinreden zu können. Der Versicherer beruft sich auf volle Leistungsfreiheit wegen arglistiger Verletzung der Meldepflicht. Dass der Schaden auch bei sofortiger Meldung genauso groß gewesen wäre, hilft dir hier nicht: Bei Arglist ist der Kausalitätsgegenbeweis ausgeschlossen, ganz gleich, wie eindeutig die fehlende Ursächlichkeit belegt wäre.

Nicht zu verwechseln mit …

Arglist ist die bewusste, vorsätzliche Täuschung mit Ausnutzung eines fremden Irrtums — ein eigener Verschuldensgrad. Der Kausalitätsgegenbeweis ist dagegen kein Verschuldensmaßstab, sondern eine Verteidigung gegen die Rechtsfolgen aus Absatz 2: Er funktioniert bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, versagt aber ausgerechnet dann, wenn die Verletzung selbst arglistig war.

Typischer Fehler in der Prüfung

Prüflinge übersehen, dass eine erst nach dem Versicherungsfall bestehende Auskunftsobliegenheit — etwa eine Meldepflicht — nur dann zur Leistungsfreiheit führt, wenn der Versicherer vorher gesondert in Textform auf diese Folge hingewiesen hat; fehlt der Hinweis, geht der Vorwurf der Obliegenheitsverletzung ins Leere, unabhängig vom Kausalitätsgegenbeweis.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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