Glossar · § 26a WEG
Obliegenheit (Versicherung)
Verhaltensanforderung an den Versicherungsnehmer (z. B. Anzeige- und Aufklärungspflichten, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften), deren Verletzung den Versicherer je nach Verschulden ganz oder teilweise leistungsfrei machen kann; sie ist keine einklagbare Pflicht.
Rechtsgrundlage § 28 VVG
Was die Prüfung erwartet
Ob eine Obliegenheitsverletzung dich teuer zu stehen kommt, hängt von zwei Dingen ab: vom Grad deines Verschuldens und davon, ob die Verletzung ursächlich war. Genau diese Abstufung prüft die IHK gern: keine Folge bei einfacher Fahrlässigkeit, ein Kündigungsrecht ab grober Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit oder Kürzung je nach Verschuldensgrad, dazu eine Rückausnahme bei Arglist. Typische Prüfungsszenarien:
- Welche Folge hat eine grob fahrlässige Verletzung?
- Wann bleibt der Versicherer trotzdem leistungspflichtig?
- Warum hilft der Kausalitätsgegenbeweis bei Arglist nicht?
So funktioniert es
§ 28 VVG staffelt die Folgen einer Obliegenheitsverletzung nach deinem Verschulden. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Vertrag unberührt; erst ab Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnis fristlos kündigen (Abs. 1). Ist vertraglich Leistungsfreiheit vereinbart, greift dieselbe Abstufung: Vorsatz macht den Versicherer vollständig leistungsfrei, grobe Fahrlässigkeit führt nur zu einer Quotelung nach der Schwere deines Verschuldens (Abs. 2).
Selbst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherer aber leistungspflichtig, wenn die Verletzung für den Versicherungsfall, seine Feststellung oder den Leistungsumfang nachweislich nicht ursächlich war (Abs. 3 Satz 1) — diesen Kausalitätsgegenbeweis verlierst du allerdings, sobald du arglistig gehandelt hast (Abs. 3 Satz 2).
Beispiel aus der Verwaltung
Bei der jährlichen Objektbegehung übersiehst du fahrlässig eine bekannte Undichtigkeit am Dach und meldest sie nicht an den Versicherer, obwohl der Vertrag das verlangt. Kommt es später zu einem Wasserschaden, prüft der Versicherer dein Verschulden: Hast du die Meldung nur einfach fahrlässig versäumt, bleibt der Vertrag unberührt. Hättest du die Undichtigkeit dagegen bewusst verschwiegen, wäre der Versicherer leistungsfrei — allerdings nur, soweit die verschwiegene Stelle für den Wasserschaden auch ursächlich war.
Nicht zu verwechseln mit …
Die Quotelung bezeichnet nur eine einzelne Rechtsfolge, keine eigene Pflicht: Sie tritt ein, wenn eine der Verletzungsfolgen des § 28 VVG durchgreift. Die Obliegenheit ist dagegen die Verhaltenspflicht selbst — ohne sie gäbe es weder eine Kündigung noch eine Kürzung.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge übersehen die Monatsfrist des Abs. 1: Wer als Versicherer von der Verletzung erfährt, muss innerhalb eines Monats fristlos kündigen — nach Ablauf der Frist ist das Kündigungsrecht verbraucht.
Quellen
- § 28 VVG – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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