Zum Inhalt springen
Lexam
← Alle Begriffe

Glossar · § 26a WEG

MaBV

Makler- und Bauträgerverordnung — Verordnung, die für Gewerbetreibende nach § 34c GewO (Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter) besondere Berufspflichten festlegt, insbesondere Sicherungspflichten für empfangene Vermögenswerte (§§ 2–8) sowie Anzeige-, Buchführungs- und Prüfungspflichten.

Rechtsgrundlage § 1 MaBV

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft vor allem, ob du erkennst, dass die MaBV dich als Wohnimmobilienverwalter nicht in vollem Umfang bindet, sondern nur einzelne Vorschriften herausgreift — als eigener Prüfungsgegenstand steht sie in der Anlage 1 zur ZertVerwV unter 2.5 Berufsrecht der Verwalter, 2.5.2 Makler- und Bauträgerverordnung. Klassische Fragen dazu:

  • Welche Berufshaftpflicht-Mindestsummen muss der Verwalter nachweisen?
  • Welche MaBV-Pflichten treffen Bauträger, aber nicht den Verwalter?
  • Welche Vorschriften der MaBV gelten für den Verwalter weiter?

So funktioniert es

§ 1 Abs. 2 MaBV nimmt dich als Wohnimmobilienverwalter von den Pflichten der Verordnung aus — aber nicht von allen. Der Ausnahmekatalog zählt mehrere Vorschriften auf; für deinen Alltag tragen vor allem zwei davon: die Versicherungspflicht und die Pflicht, dich fachlich weiterzubilden. Alles Weitere, was die Verordnung den übrigen Gewerbetreibenden abverlangt, gilt für dich nicht.

Von den fortgeltenden Pflichten macht § 15 MaBV die wichtigste konkret: eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres, abgeschlossen bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen. Wie viel Weiterbildung von dir verlangt wird, steht dagegen nicht in dieser Verordnung, sondern in der Gewerbeordnung: 20 Stunden in drei Kalenderjahren.

Beispiel aus der Verwaltung

Beim Abschluss eines neuen Verwaltervertrags legst du dem Beirat deine aktuelle Berufshaftpflicht-Bescheinigung vor: Sie deckt mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle des Jahres, wie es die MaBV verlangt. Eine gesonderte Sicherheitsleistung für die Hausgeldkonten der Gemeinschaft musst du dagegen nicht hinterlegen — anders als ein Bauträger, der Vermögenswerte seiner Erwerber absichern muss, bindet dich diese Pflicht der MaBV nicht.

Nicht zu verwechseln mit …

Der Baubetreuer bereitet Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vor. Auch er fällt unter die Verordnung — herausgenommen wird dort der Wohnimmobilienverwalter, nicht er. Ihn binden deshalb die Sicherungspflichten für empfangene Vermögenswerte; dir bleiben aus der MaBV vor allem die Versicherung und die Weiterbildung.

Typischer Fehler in der Prüfung

Prüflinge hängen den Anwendungsbereich an die Erlaubnis: kein Erlaubnisschein, keine MaBV. Die Verordnung gilt aber für jeden Gewerbetreibenden, der die betreffenden Tätigkeiten ausübt — unabhängig davon, ob im Einzelfall überhaupt eine Erlaubnispflicht besteht.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

Verwandte Begriffe

Begriffe sitzen? Dann prüf sie ab.

Im Vokabeltrainer von Lexam übst du die Fachbegriffe deiner Prüfung, bis sie bleiben — kostenlos starten.