Glossar · § 34a GewO
Personenbezogene Daten
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO). Dazu zählen Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen, IP-Adresse, Lichtbilder und biometrische Merkmale.
Rechtsgrundlage § 1 BDSG
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du den datenschutzrechtlichen Grundbegriff beherrschst, denn er entscheidet, ob DS-GVO und BDSG greifen. § 1 BDSG erfasst die automatisierte und teils die manuelle Verarbeitung bei nichtöffentlichen Stellen — dazu zählt dein Bewachungsunternehmen. Der Rahmenplan verankert personenbezogene Daten bei Art. 4 DS-GVO und grenzt sie von den besonderen Arten personenbezogener Daten ab. Typische Prüfungsszenarien:
- Welche Angaben zählen als personenbezogene Daten?
- Wo verläuft die Grenze zu den besonderen Kategorien?
- Wann gilt das BDSG neben der DS-GVO?
So funktioniert es
Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen — identifizierbar ist, wer sich direkt oder indirekt zuordnen lässt, etwa über einen Namen, ein Kennzeichen oder ein Lichtbild. Der Begriff ist weit gefasst und erfasst damit weit mehr als Name und Adresse.
Für dich als Sicherheitsmitarbeiter greift daneben § 1 BDSG: Es gilt für nichtöffentliche Stellen wie dein Bewachungsunternehmen bei jeder ganz oder teilweise automatisierten Verarbeitung — und bei der nicht automatisierten dann, wenn die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Deine digitale Zutrittsdatenbank fällt damit unter das Gesetz. Eine engere, besonders geschützte Untergruppe bilden die besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich verboten ist.
Beispiel aus dem Dienst
Am Empfang eines bewachten Firmengeländes trägst du Namen, Ausweisnummer und Kfz-Kennzeichen jedes Besuchers in die Zugangsliste ein. Zusätzlich zeichnet eine Kamera den Eingangsbereich auf, sodass auch das Videobild jedes Besuchers erfasst wird. All das sind personenbezogene Daten, weil sich jede einzelne Angabe einer bestimmten Person zuordnen lässt — unabhängig davon, ob du Name, Kennzeichen oder nur das Bild speicherst.
Nicht zu verwechseln mit …
Besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft oder biometrische Merkmale zur eindeutigen Identifizierung unterliegen einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot mit engen Ausnahmen. Personenbezogene Daten im Allgemeinen — wie Name oder Kfz-Kennzeichen — darfst du dagegen verarbeiten, sobald eine der gewöhnlichen Rechtsgrundlagen greift.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge unterschätzen oft, wie weit der Begriff reicht: Sie denken an personenbezogene Daten nur bei Name und Adresse oder bei besonders sensiblen Angaben wie Gesundheitsdaten. Tatsächlich zählen auch ein Kfz-Kennzeichen, eine IP-Adresse oder ein Foto dazu — und die Erhebung ist keineswegs nur Behörden vorbehalten.
Quellen
- § 1 BDSG – Anwendungsbereich · abgerufen 2026-09-04
- Art. 4 DS-GVO – Begriffsbestimmungen · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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